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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. C-235/09
    Art. 98 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Der EuGH hat entschieden, dass sich die Reichweite des von einem Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochenen Verbots der Fortsetzung von Handlungen, die eine Gemeinschaftsmarke verletzen oder zu verletzen drohen, grundsätzlich auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt. Aus diesem Grund würden von einem solchen Gericht festgesetzte Zwangsmaßnahmen (z.B. Zwangsgeld) über den Staat hinaus, dem das Gericht angehöre, in anderen Mitgliedstaaten, auf die sich die territoriale Reichweite eines solchen Verbots erstrecke, ebenfalls Wirkungen entfalten. Sehe ein betroffener Mitgliedsstaat die festgesetzte Zwangsmaßnahme oder eine ähnliche Maßnahme zur Rechtsdurchsetzung nicht vor, so seien einschlägige Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts dieses Staates, die die Befolgung dieses Verbots in gleichwertiger Weise zu gewährleisten vermögen, heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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