Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Rechtsmissbrauchs-Rechtsprechung des OLG Hamm / Einzelne Indizienveröffentlicht am 11. Juni 2012
BGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10
§ 8 Abs. 4 UWGDer BGH hat die Rechtsprechung des OLG Hamm zur Frage des Rechtsmissbrauchs einer bzw. mehrerer Abmahnungen und zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafenforderung überprüft. Die Rechtsprechung des Hammer Senats hielt der Überprüfung weitgehend stand. Die interessante Frage, ob eine zweite Abmahnung, die auf der ersten Abmahnung aufbaut, deren missbräuchlichen Charakter teilt, ließ der BGH auf Grund der rechtsstatsächlichen Umstände offen. Die Beklagte hatte argumentiert, da die zweite Abmahnung missbräuchlich gewesen sei, sei auch das nachfolgende Verfahren der einstweiligen Verfügung missbräuchlich gewesen, so dass die Klägerin von der Beklagten auch nicht die Erstattung der Kosten des Abschlussschreibens habe verlangen können. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamm: Zum Rechtsmissbrauch bei einer Zweit- und Drittabmahnung / Abmahner muss Angebot des Wettbewerbers nicht vollständig auf Wettbewerbsverstöße überprüfenveröffentlicht am 8. April 2010
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2010, Az. 4 U 168/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Abmahnende nicht verpflichtet ist, bei einer Abmahnung das Internetangebot des Wettbewerbers vollständig auf Wettbewerbsverstöße zu untersuchen und sämtliche vorhandenen Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Insoweit gebe es keine Beobachtungs- oder Untersuchungspflicht. Wenn der weitere Wettbewerbsverstoß zwar vorgelegen habe, aber von ihr zunächst nicht entdeckt worden sei, sei die Antragstellerin nicht gehindert gewesen, den bei einer Kontrolle des weiteren Verhaltens erstmals festgestellten weiteren Verstoß im Rahmen der erforderlichen allgemeinen Informationspflichten erneut abzumahnen. In diesem Fall komme es für eine etwaige Widerlegung der Dringlichkeit nur auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme von dem nunmehr entdeckten Verstoß an. Selbst wenn man im Gleichklang mit der geänderten Rechtslage in Zusammenhang mit der Kenntnis im Rahmen der Verjährungsproblematik davon ausginge, dass auch ein Fall einer grob fahrlässigen Unkenntnis genügen würde (vgl. dazu Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozeß, 6. Auflage, Kap 45 Rdn. 19 ff., 22), läge ein solcher Fall hier aus den oben genannten Gründen nicht vor. (mehr …)
- LG Bielefeld: Der Zweitabmahner hat bei abgegebener Unterlassungserklärung gegenüber Drittem keinen Anspruch auf Abmahnkostenveröffentlicht am 5. Januar 2010
LG Bielefeld, Urteil vom 26.05.2009, Az. 17 O 59/09
§§ 9, 12 UWGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass derjenige, der eine Abmahnung gegen einen Mitbewerber ausspricht, dann keinen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten hat, wenn der Abgemahnte wegen desselben Verstoßes bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten abgegeben hat. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Wiederholungsgefahr insgesamt entfallen, so dass eine weitere Abmahnung wegen desselben Verstoßes objektiv unberechtigt sei. Dass der Zweitabmahner dies nicht wusste, sorge nicht für eine Abmahnungsberechtigung, so dass ein Erstattungsanspruch nach § 12 UWG nicht vorliege. Das Gericht konnte einen Anspruch auf Ersatz der Kosten auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund erkennen.
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