Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Die Marke „EURO LEERGUT“ muss auf Betreiben der EU gelöscht werdenveröffentlicht am 13. September 2011
BPatG, Beschluss vom 11.08.2011, Az. 26 W (pat) 62/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 8 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „EURO LEERGUT“, die sich als als ein Kranz von zwölf Sternen auf blauem Hintergrund darstellt, auf Antrag der Europäischen Union zu löschen ist. Die Marke enthalte eine heraldische Nachahmung des als Kennzeichen des Europarates veröffentlichten Kranzes von zwölf Sternen auf blauem Grund, so dass sie geeignet sei, beim Publikum den Eindruck einer Verbindung mit der internationalen zwischenstaatlichen Organisation hervorzurufen. Das Publikum werde annehmen, dass es sich um ein europäisches Pfandsystem handele oder dass der Markeninhaber im Auftrag der Europäischen Union handele, was hingegen nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung: