Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Fulda: Ein Irrtum, der zur vorzeitigen Beendigung eines eBay-Angebots berechtigt, muss nachgewiesen werdenveröffentlicht am 26. Juni 2014
LG Fulda, Urteil vom 09.05.2014, Az. 1 S 19/14
§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 433 BGBDas LG Fulda hat entschieden, dass ein für die berechtigte Beendigung eines eBay-Angebots verantwortlicher Irrtum nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung eines Irrtums genüge nicht. Vorliegend habe der Verkäufer nicht ausreichend vorgetragen, dass eine von ihm getätigte falsche Angabe tatsächlich versehentlich erfolgt sei. Daher sei der Verkäufer dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässigveröffentlicht am 21. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Az. I-22 U 54/13
§ 305b BGB, § 433 BGB, § 158 BGB, § 242 BGB, § 145 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Verkäufer auf der Handelsplattform eBay ein Angebot unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs einstellt. Dies entspreche den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Vertragsschluss und verstoße auch nicht gegen eBay-AGB oder eBay-Grundsätze. Auch ein Vertrauensschutz des Bieters bestehe nicht, wenn auf den Vorbehalt eindeutig hingewiesen werde. Trete der Zwischenverkauf ein, wirke dies als auflösende Bedingung, so dass mit einem Bieter auf eBay kein Kaufvertrag zustande kommt. Zum Volltext der Entscheidung: