TRADORIA: Wenn es keinen Treuhandservice mehr gibt, darf auch nicht mehr damit geworben werden

veröffentlicht am 27. November 2009

Dem Vernehmen nach hat das Internethandelsportal Tradoria am 05.10.2009 den Treuhandservice beendet. Händler, die mit diesem Service bisher geworben haben, sollten dies umgehend ändern und zwar auch in ihren AGB, soweit dort auf den Treuhandservice Bezug genommen wird. Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Treuhandservice dürfte als Irreführung gemäß §§ 3, 5 UWG zu werten sein, zumal eine besondere Absicherung des Zahlungsverkehrs im pressebekannt betrugsbelasteten Rechtsverkehr im Internet für die Kaufentscheidung des Verbrauchers wesentlich sein dürfte. Auf die Entwicklung hingewiesen hatte Axel Gronen (JavaScript-Link: Gronen).

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