Urheberrecht: Ist der Roman „Axolotl Roadkill“ ein Teilplagiat? Die gefeierte 17jährige Autorin Helene Hegemann zwischen „Originalität“ und „Echtheit“

veröffentlicht am 8. Februar 2010

Gefeiert wurde sie, Helene Hegemann, 17 Jahre, als Autorin des Buches „Axolotl Roadkill“. Über das Werk schrieb z.B. die Süddeutsche Zeitung: „Das Buch ist phänomenal. Und die Autorin ist ein Phänomen.“ Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinte, dass man das Buch „als großen Coming-of-age-Roman der Nullerjahre lesen“ könne. Nun fand der selbsternannte „Twitter-Transmitter“ und Blogger Deef Pirmasens heraus, dass das Werk nicht gänzlich frei sei von überraschend ähnlichen Anlehnungen an ein Werk des Berliner Bloggers Airen mit dem Titel „Strobo“.

Dies führte nun zu einer Stellungnahme zunächst der jungen Autorin, die folgende verblüffende Erkenntnis zum Besten gibt: „Das sind diese Plagiatsvorwürfe – also wie das juristisch ist, weiß ich leider nicht so genau. […] Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit. […] Airen, von dem ich insgesamt eine Seite, ohne sie groß verändern zu müssen, regelrecht abgeschrieben habe, ist ein großartiger Schriftsteller, dessen Blog im Internet einen Teil der alternativen Lebensweise, über die ich berichten wollte, auf den Punkt gebracht hat, und mit dem ich über das Buch auch ein Stück weit versuche, in Kommunikation zu treten. […] habe ich natürlich einen legitimen Anspruch der Leute nicht berücksichtigt, weil mir die juristische Tragweite nicht bewusst und ich, so leid es mir tut, total gedankenlos und egoistisch war. Und obwohl ich meinen Text und mein Prinzip voll und ganz verteidige, entschuldige ich mich dafür, nicht von vorneherein alle Menschen entsprechend erwähnt zu haben, deren Gedanken und Texte mir geholfen haben.(JavaScript-Link: Stellungnahme)

Sodann markierte die Verlegerin des Ullstein Verlages, Dr. Siv Bublitz, ihre Position: „Natürlich haben wir Helene Hegemann vor Drucklegung ihres Buches gefragt, ob sie Quellen oder Zitate verwendet hat. Sie verwies lediglich auf ein Zitat von David Foster Wallace, für das wir eine Abdruckgenehmigung eingeholt haben. Offenkundig hat sie die Tragweite dieser Frage unterschätzt und ist auf Quellen und Zitate aus dem Netz – wie etwa den Blog von Airen – nicht eingegangen. Über die Verantwortung einer jungen, begabten Autorin, die mit der „sharing“-Kultur des Internets aufgewachsen ist, mag man streiten. Die Position des Ullstein Verlages ist eindeutig: Quellen müssen genannt und ihre Verwendung muß vom Urheber genehmigt werden. Wir haben uns bereits an den SuKuLTuR Verlag gewandt, um diese Genehmigung nachträglich zu erlangen. Sollte es weitere betroffene Rechteinhaber geben, werden wir auch sie kontaktieren und die Genehmigung zum Abdruck einholen.(JavaScript-Link: Stellungnahme)

Was wir davon halten? Der Verlag ist der Dumme. Ihm kann kaum zugemutet werden, die gesamte Bloggosphäre auf Textidentitäten zu überprüfen. Ein solcher Vorfall kann die Reputation des Verlages schwer beschädigen. In der Regel bekommt der Verlag mangels Nachweismöglichkeit eines kausalen Schadens diesen Schaden auch nicht ersetzt. Übler aber noch dürfte es – ungeachtet des noch jungen Alters – den Ruf der Autorin beschädigen, der mit auf den Weg zu geben ist, dass die Texte Airens gleichermaßen originell wie echt wirken. Und ihr Verhalten eben nicht. Auch ohne juristische Vorbildung. Angesichts der kaum missverständlichen Anfrage des Verlags vor Drucklegung des Buches dürfte ihr Verhalten übrigens als klare Verletzung des Autorenverlags zu werten sein, welches auch empfindlichen Einfluss auf ihr Honorar als Schriftstellerin haben könnte.

U.a. die FAZ hat zwischenzeitlich mit einem aufschlussreichen Kommentar reagiert (JavaScript-Link: FAZ).

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