USA: SAP zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1,3 Mrd. US-$ an Oracle verurteilt / Ein Kommentar

veröffentlicht am 24. November 2010

Nach übereinstimmenden Medienberichten ist die SAP AG von einem US-amerikanischen Gericht zu einer Strafzahlung von 1,3 Mrd. US-Dollar an Oracle verurteilt worden, der höchsten Strafzahlung, die jemals gegen ein Softwareunternehmen festgelegt wurde. Zuvor war eine achtköpfige Jury zu der Auffassung gelangt, dass die SAP-Tochter TomorrowNow durch unberechtigte Updates bei Oracle das Urheberrecht verletzt habe. Oracle war in seiner Forderung noch von einem Betrag von über 2 Mrd. US-Dollar ausgegangen. Was wir davon halten?

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Schreckensszenarien, weil SAP Ende Oktober 2010 seine Rückstellungen für den Prozess von nur 100 auf gerade einmal 160 Mio. US-Dollar erhöht habe, sind unseres Erachtens fehl am Platze. Die SAP AG wird gegen das Urteil zwanglos in Berufung gehen, soweit fortgehende außergerichtliche Bemühungen nicht zeitnah fruchten sollten, wozu auch die Einräumung bestimmter Lizenzen an den Konkurrenten gehören könnten. Die Verurteilung wegen Urheberrechtsverstoß wird voraussichtlich bestätigt, die Schadensersatzsumme unseres Erachtens aber auf einen Betrag zwischen 300 – 500 Mio. US-Dollar reduziert werden. Bei einem  Reingewinn von etwa 2,7 Mrd. EUR im Jahre 2009 (entspricht in etwa 3,6 Mrd. US-Dollar) wäre dies zwar schmerzhaft, aber nicht existenzbedrohend. Sollte die Strafzahlung in voller Höhe letztinstanzlich bestätigt werden, könnte auch eine geordnete Liquidation der SAP AG in Erwägung gezogen werden unter anschließender Neufirmierung, was in den USA nahezu üblich ist. Letzteres halten wir allerdings bereits angesichts eines geschätzten Werts der Marke SAP von ca. 13 Mrd. US-Dollar für mehr als unwahrscheinlich. Quintessenz: Wer sich als Unternehmen in den USA eines Schadensersatzprozesses wegen Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sieht, sollte – insbesondere bei den üblicherweise horrenden Ausgangsforderungen – zügig den Rechtsrat einer spezialisierten IT-Rechts-Kanzlei in Anspruch nehmen und im vorgerichtlichen Bereich durchaus Härte beweisen, wie SAP dies praktiziert hat.

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