Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) geht erneut gegen Datenschutzerklärung von Google vor

veröffentlicht am 20. Januar 2016

Nach eigenen Angaben hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Google erneut wegen zweier nicht rechtskonformer Klauseln in der Datenschutzerklärung abgemahnt (hier). Beanstandet wurde zum einen, dass Google automatisiert Inhalte der Nutzer analysiere, um anhand der dadurch gewonnenen Erkenntnisse individualisierte Werbung zu schalten. Hierunter fallen auch E-Mails mit höchstpersönlichen Daten des jeweiligen Nutzers, aber auch der mit ihm kommunizierenden Dritten. Eine solche „intensive Art der Datenauswertung“ sei von der allgemeinen Einwilligung des Kunden, soweit sie denn vorliege, nicht erfasst. Weiterhin rügten die Verbraucherschützer eine Datenschutzklausel, nach der nur für die Weitergabe „sensibler Kategorien“ von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig sein soll. Die Frist für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft am 25.01.2016 ab; danach soll – wie bereits 2012 – vor dem LG Berlin geklagt werden.

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