VG Hannover: Videoüberwachung in der Innenstadt ist rechtswidrig

veröffentlicht am 20. Juli 2011

VG Hannover, Entscheidung vom 14.07.2011, Az. 10 A 5452/10
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)

Das VG Hannover berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über eine Entscheidung, in der die öffentliche Videoüberwachung in der Innenstadt als rechtswidrig rechtswidrig erklärt wird. Dem Argument des Klägers, dass die Beobachtung nicht offen erfolge, folgte das Gericht. Die allgemeine Aufklärung, dass solche Kameras existieren und die Möglichkeit, sich im Internet über deren Standorte und Aktivität zu informieren, sei nicht ausreichend. Es müsse vielmehr im betroffenen öffentlichen Raum selbst erkennbar sein, ob eine Beobachtung stattfinde. Dies sei beispielsweise bei in großer Höhe an Hochhäusern installierten Kameras nicht der Fall. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

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