Wer sind wir eigentlich – die neue Urheberrechtspolizei für Popularabmahnungen?

veröffentlicht am 26. Mai 2009

Unsere Kanzlei erhielt vor wenigen Tagen folgende elektronische Zuschrift: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei http://www. […] .de/index.html wird ein Songtext gewerblich genutzt, von [Gruppe][Titel] mfG, [Vorname]„. Abgesehen davon, dass uns der Absender nicht seine vollständige Adresse mitteilt: Was, sehr geehrter Absender, sollen wir nun für Sie tun? Sie sind offensichtlich nicht anspruchsberechtigt, die Popularabmahnung dem Urheberrecht fremd und – ganz wichtig – wir nicht die Urheberrechtspolizei, mit deren Hilfe die (anzunehmende) Störung Ihrer Vertragsbeziehung sanktioniert wird.

I