Wettbewerbszentrale geht gegen Hotel-AGB mit Klauseln über eine Stornogebühr von 100 % vor

veröffentlicht am 11. Juni 2014

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.  geht nach einer eigenen Pressemitteilung vom 10.06.2014 aktuell gegen Hotel-AGB vor, in denen für die Stornierung eines Hotelzimmers eine Entschädigung des vollen Übernachtungspreises gefordert wird. Bei einer Stornogebühr in Höhe von 100 % werde in wettbewerbswidriger Art und Weise missachtet, dass das betreffende Hotel bei einer Zimmerstornierung bestimmte Aufwendungen erspare. Zu einer solchen Anrechnung sei das Hotel indes gemäß § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet. Die Höhe der ersparten Aufwendungen werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) für den Fall der Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) auf 10 % des Zimmerpreises angegeben.

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