Wettbewerbszentrale: Wenn der Versicherungsmakler dem Rechtsanwalt Kooperationswillen vortäuscht, um ein Kundengespräch zu führen

veröffentlicht am 13. Juni 2010

Die Wettbewerbszentrale ist laut einer eigenen Pressemitteilung gegen eine Versicherungsvermittlerin vorgegangen, die in einem Anwaltsbüro angerufen hatte, um dem Rechtsanwalt eine private Krankenversicherung zu verkaufen. Sie gab vor, über eine berufliche Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwalt- und Notarverein sprechen zu wollen. Nachdem sie durchgestellt worden war, versuchte sie dem Rechtsanwalt einen private Krankenversicherung der DKV zu verkaufen. Die Versicherungsvermittlung gab auf die Abmahnung der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung ab und musste außerdem den (maßvollen) Aufwendungsersatz für die Abmahnung tragen.

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