Zu den dümmsten Argumenten der Verteidigung im Falle einer Filesharing-Abmahnung

veröffentlicht am 10. August 2009

Unter Hinweis auf zwei Urteile des AG Frankfurt a.M. (Link: AG FFM1; AG FFM2), welche sich recht ausgiebig mit den wohl gebräuchlichsten Verteidigungsargumenten der Filesharing-Opfer und ihrer Rechtsanwälte auseinander gesetzt haben, dürfen wir nunmehr auf einige Verteidigungsargumente hinweisen, denen sich Filesharing-Opfer (wohl ohne anwaltliche Beratung) mit Verve zu bedienen scheinen, obwohl sie eher zu überhaupts nichts taugen.

1) Ich habe eine DSL-Flatrate. Da bin ich zum Filesharing berechtigt.

2) Die Rechte an der Musik liegen bei der GEMA. Sie dürfen mir garnichts.

3) Meine Katze ist über die Tastatur gelaufen (und zwar rückwärts und vorwärts, hat sich auf diese Weise – mit Hilfe der Maus (!) – die Software zum Filesharing heruntergeladen und installiert, die Datei ausgewählt und auf die Festplatte abgespeichert?). Ich wollte das alles nicht.

4) Mein Hund hat die Original-CD gefressen (!), deswegen darf ich mir die Aufnahme noch mal aus dem Internet besorgen. (Das dürfen Sie selbst dann nicht, wenn der arme Hund an den Fragmenten der Original-CD gestorben ist.)

5) Ich bin das Opfer einer Verschwörung.

Diese Argumente bekommt offentsichtlich der Kollege Dr. Kornmeier zu lesen, wie er in einem Interview gegenüber Gulli.de erklärt (JavaScript-Link: Interview). Was wir davon halten? Bei aller Abmahnerei, Herr Kollege: Unser Beileid! Und an die Empfänger einer Filesharing-Abmahnung: Wenn Sie sich verteidigen wollen, dann tun Sie das besser richtig und lassen sich anwaltlich vertreten. Wir helfen gerne weiter (Link: Kontakt).

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