AG Hamm: Vorzeitiger Auktionsabbruch bei eBay ohne Rechtsfolgen nur, wenn ein berechtigender Grund vorliegt

veröffentlicht am 21. November 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamm, Urteil vom 14.09.2011, Az. 17 C 157/11
§ 304 ZPO; eBay-AGB

Das AG Hamm hat entschieden, dass bei Abbruch einer eBay-Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn der Verkäufer keinen (nach den eBay-AGB) triftigen Grund zur Beendigung hat. Dies gelte auch, wenn die Auktion noch mehr als 12 Stunden gelaufen wäre. Die bloße Meinungsänderung über den Verkaufswillen sei kein solcher Grund und könne zu Schadensersatzverpflichtungen führen. Für einen Abbruch ohne Rechtsfolgen sei Voraussetzung: 1. Der Abbruch erfolgt mehr als 12 Stunden vor Auktionsende und 2. Es gibt einen Beendigungsgrund (z.B. Artikel verloren oder beschädigt oder es liegt ein Anfechtungsgrund (Irrtum) vor). Zum Volltext der Entscheidung:


Amtsgericht Hamm

Grundurteil

Der Schadensersatzanspruch des Klägers ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Tatbestand

Der Beklagte bot Anfang März 2011 auf der Auktionsplattform Ebay.de einen kompletten VW Golf 5 GTI Motor samt Anbauteilen und Getriebe zum Verkauf an. Der Motor war wie folgt beschrieben: […]

Am 13.03.2011 um 19:47 Uhr beendete der Beklagte das Angebot, weil er den Motor nicht mehr verkaufen wollte. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger Höchstbietender mit 201,00 €. Auf Aufforderung des Klägers verweigerte der Beklagte endgültig die Übereignung des Motors gegen Zahlung des Kaufpreises, auch nach nochmaliger Fristsetzung. Der Kläger erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrt mit der vorliegenden Klage Schadensersatz.

Der Kläger behauptet, der Motor und die Anbauteile hätten einen Wert von 3.000,00 € gehabt, so dass ihm abzüglich des versprochenen Kaufpreises ein Schaden von 2.799,00 € entstanden sei. Der Beklagte sei zur Rücknahme des Angebotes nicht berechtigt gewesen.

Der Kläger beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an ihn 2 .799,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.04.2011 zu zahlen.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Der Beklagte ist der Auffassung, nach § 9 Nr. 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay sei er berechtigt gewesen, das Angebot vor Ablauf von 12 Stunden vor Ende der Auktion ohne Begründung zurückzunehmen. Der Beklagte behauptet, der Motor hätte nur einen Wert von 2.000,00 € gehabt.

Wegen des Parteivorbringens im Einzelnen wird auf den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze und deren Anlagen Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

Der Anspruch des Klägers ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Da die Parteien über den Grund und die Höhe des Anspruchs streiten, der Rechtsstreit zur Höhe noch nicht entscheidungsreif ist, erscheint es sinnvoll, zunächst gemäß § 304 ZPO über den Grund des Anspruchs zu entscheiden.

Die Grundlagen für die Beziehungen zwischen den Parteien sind in dem Urteil des BGH vom 08.06.2011 – VIII ZR 305/10 – dargestellt. Danach sind für die Auslegung der Parteierklärungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zugrundezulegen, weil beide Parteien diesen zuvor zugestimmt haben und deshalb davon auszugehen ist, dass beide Parteien nur auf dieser Grundlage handeln wollen. Zur vorzeitigen Beendigung sind Regelungen in den nachfolgenden Bestimmungen der eBay-AGB enthalten.

§ 9 Ziff. 11 AGB


11. Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, dürfen nur dann Gebote streichen und das Angebot zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind. Weitere Informationen.

§ 10 Ziff. 1 AGB

1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

(Hervorhebung durch das Gericht)

Die Firma eBay versteht unter der gesetzlichen Berechtigung wohl nur die sich aus dem Gesetz ergebenden Lösungsmöglichkeiten, weil sie auch im Rechtsportal für das vorzeitige Beenden auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verweist:

Rechtsportal

3. Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun

Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.

In Betracht kommt:

Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 – Az.: 421 C 746/09).

Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgegeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.

Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh. Hinweis: Eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums ist jedenfalls nach Übergabe der Sache an den Käufer grundsätzlich nicht mehr möglich um nicht die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu umgehen. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten.

Sofern Sie rechtlich dazu berechtigt sind, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB). Sie sollten auf jeden Fall den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots dem Höchstbietenden gegenüber zusätzlich gesondert in Form einer Anfechtungserklärung geltend machen.

(Hervorhebungen durch das Gericht)

Auch wenn man der Auslegung durch den Bundesgerichtshof folgt, dass auch die sonstigen Hinweise von eBay als „Spielregeln“ für die Auslegung der Erklärungen von Verkäufer und Käufer heranzuziehen sind, ergibt sich für den Beklagten keine Befugnis, sein Angebot zurückzunehmen, weil er seine Verkaufsabsicht geändert hat.

Die Hilfeseite, auf welche sich der Beklagte für seine Auffassung beruft, enthält folgende Regelungen:

Hilfeseite

Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?

Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots Voraussetzungen So beenden Sie ein aktives Angebot So gehen Sie vor, wenn Sie das Angebot nicht beenden können Rechtliche Tipps und Informationen

Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen; z.B. wenn Sie feststellen, dass der zu verkaufende Artikel nicht funktioniert oder ein Teil fehlt.

Vor dem Beenden eines Angebots gilt:

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund für das Beenden des Angebots gültig ist.
Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Beenden des Angebots erfüllen.

Hinweis: Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, gelten Einschränkungen.

Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots

Wenn Sie ein Angebot vorzeitig beenden oder kurz vor dessen Ende Änderungen vornehmen, werden Käufer möglicherweise enttäuscht. Manchmal gibt es jedoch einen triftigen Grund dafür, ein Angebot vorzeitig zu beenden.


Grund Vorgehensweise
Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar. Sobald Sie ein Problem feststellen, sollten Sie versuchen, das Angebot zu beenden.
Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht. Versuchen Sie, das Angebot zu ändern oder die Beschreibung des Artikels zu ergänzen, statt das Angebot zu beenden. Mehr zu den Voraussetzungen und Schritten zum Ändern eines Angebots. Wenn dies nicht klappt, versuchen Sie, das Angebot zu beenden.

Voraussetzungen

Ob Sie ein Angebot vorzeitig beenden können, hängt davon ab, wie lange das Angebot noch läuft und ob dafür Gebote vorliegen.

Angebote läuft noch länger als 12 Stunden

Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.

Angebot ist in weniger als 12 Stunden beendet

Wenn das Angebot noch weniger als 12 Stunden läuft, hängt die Möglichkeit, das Angebot vorzeitig beenden zu können, davon ab, ob Gebote vorliegen und ob für den Artikel ein Mindestpreis gilt.


Anzahl der Gebote für den Artikel Kann das Angebot vorzeitig beendet werden?
Keine Gebote, auch keine gestrichenen Ja, solange keine gestrichenen Gebote vorliegen.
Ein oder mehrere Gebote Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
Ein oder mehrere Gebote, aber der Mindestpreis wurde nicht erreicht Nein

So beenden Sie ein aktives Angebot

So beenden Sie ein Angebot vorzeitig:

Geben Sie die Artikelnummer in das Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten ein. Die Artikelnummer finden Sie in Ihrem Angebot, in der Bestätigungs-E-Mail und in Mein eBay.
Wenn Gebote für den Artikel vorliegen, müssen Sie entscheiden, wie Sie Ihr Angebot beenden möchten. 53
Wenn das Angebot in 12 Stunden oder mehr endet, wählen Sie „Gebote streichen und Angebot vorzeitig beenden“ oder „Artikel an den Höchstbietenden verkaufen“.
Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, können Sie nur die Option „Artikel an den Höchstbietenden verkaufen“ wählen.
Wählen Sie den Grund, aus dem Sie das Angebot vorzeitig beenden.
Ihr Angebot wird beendet und auf eBay nicht mehr als aktives Angebot angezeigt. Wenn Sie eine Auktion abbrechen, bei der Gebote vorliegen, erhalten Bieter, die nicht erfolgreich waren, eine E-Mail mit der Mitteilung, dass ihr Gebot gestrichen und das Angebot vorzeitig beendet wurde.

Danach müssen folgende Voraussetzungen für das vorzeitige Beenden erfüllt sein:

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund für das Beenden des Angebots gültig ist.
Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Beenden des Angebots erfüllen.

Hinweis: Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, gelten Einschränkungen.

Es muss also ein vorzeitiger Beendigungsgrund vorliegen und die technischen Voraussetzungen für ein Beenden müssen gegeben sein.

Als Gründe für eine vorzeitige Beendigung sind genannt, dass der Artikel verloren gegangen, beschädigt ist oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist. Diese Gründe lagen bei dem Beenden des Angebots durch den Beklagten nicht vor. Dass der Verkäufer sich entschließt, den Artikel nunmehr doch nicht zu verkaufen, bedeutet nicht, dass er nicht mehr für einen Verkauf zur Verfügung steht. Auch die Bedingungen von eBay machen deutlich, dass eine nur vom Willen des Verkäufers abhängige Beendigung eines Angebots nicht zulässig sein soll.

Neben diesem Beendigungsgrund müssen die technischen Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung gegeben sein. Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, kann es ohne Einschränkungen vorzeitig beendet werden, bei Vorliegen von Geboten wird der Verkäufer allerdings gefragt, ob er die Gebote streichen will oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchte. Läuft dagegen das Angebot noch weniger als 12 Stunden, kann das Angebot bei Vorliegen von Geboten zwar beendet werden, der Artikel muss aber an den Höchstbietenden verkauft werden. Neben den Voraussetzungen für das vorzeitige Beenden müssen aber in jedem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rücknahme eines Angebotes oder – so der BGH – jedenfalls die von eBay genannten wichtigen Gründe wie Verlust oder Zerstörung vorliegen. In den Ausführungen im Rechtsportal von eBay heißt es:

„Sofern Sie rechtlich dazu berechtigt sind, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB).“

(Hervorhebung durch das Gericht)

Die deutlichen Hinweise von eBay lassen also nicht die Auslegung zu, jeder Verkäufer könne sein Angebot ohne Verpflichtung zurücknehmen, wenn die Auktion noch 12 Stunden oder länger läuft.

Damit ist ein Kaufvertrag über den angebotenen kompletten Motor für einen VW Golf 5 GTI mit allen Anbauteilen, Steuergerät, Turbolader und einem 6-Gang Getriebe, Baujahr 2007, Laufleistung 30.000 Km, zwischen dem Beklagten und dem Kläger zu einem Kaufpreis des höchsten Gebots von 201,00 € zustande gekommen.

Da der Beklagte die Erfüllung des Vertrages trotz Fristsetzung verweigert, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

Zur Höhe des Anspruchs ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet.

Die Kostenentscheidung war dem Schlussurteil vorzubehalten.

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