IT-Recht. IP-Recht. 360°

Softwarerecht (Leistungen)

ÜBERSICHT

A. Was wir für Sie tun können

B. Fragen & Antworten (FAQ)

I. Software
II. Softwareverträge
III. Verkauf von gebrauchter Software
IV. Softwareprojekte
V. Softwarepatent


A. Was wir für Sie tun können

Im Softwarerecht und EDV-Recht bieten DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE u.a. die nachfolgend aufgeführten Leistungen an. In vielen Fällen ist es uns möglich, Ihnen Pauschalangebote zu einem festen Honorar anzubieten. Sollten Sie noch Fragen zu der Bandbreite unserer Kanzlei haben, kontaktieren Sie uns bitte (Kontakt):

• Abmahnung / Einstweilige Verfügung / negative Feststellungsklage / Schiedsverfahren etc.
• Application Service Providing / ASP-Verträge
• Forschungs-und Entwicklungsverträge / F&E-Verträge
• IT-Projektverträge
• IT-Vertriebsverträge
• Lizenzverträge
• Partnerschaftsverträge / Kooperationsverträge
• Quellcode-Hinterlegung und Quellcode-Kauf
• Schlichtung / Mediation / Schiedsgerichtsbarkeit (Alternative Dispute Resolution ADR)
• Softwareentwicklungs- / Softwareerstellungsverträge
• Softwareprojektverträge
• Softwarepflege und Softwarewartung
• Softwarekauf / Softwareverkauf / Softwarelizenzverträge
• Softwarevertrieb / Softwarehandel / OEM-Verträge
• Original Equipment Manufacturer-Verträge / OEM-Verträge
• Value Added Reseller-Verträge / VAR-Verträge
• Schulung von Mitarbeitern / Projektmanagern / Executive Training (Geschäftsführung)
• Service Level Agreements / SLA-Verträge
• Softwareleasing
• Unterlassungsklage bei Nachahmung / Produktpiraterie
• White-Label-Verträge


B. Fragen & Antworten (FAQ)


I. SOFTWARE (Zurück zur Übersicht)

1. Was ist Open Source Software?

Als Open Source (dt. „offene Quelle“) Software wird Software bezeichnet, deren Quelltext öffentlich zugänglich ist und von jedermann eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Für die Vervielfältigung und der Verbreitung von Open-Source-Software muss kein Geld an den Lizenzgeber bezahlt werden; Open Source Software darf aber verkauft werden (z.B. als SuSe-Distribution). Auch kann Open-Source-Software mit Nutzungsbedingungen versehen sein, z.B. jedes mit der Open-Source-Software versehen Software mit einer bestimmten Nutzungslizenz zu vertreiben. Software, die ohne jegliche Nutzungsbedingungen verkauft werden kann, nennt sich Public Domain Software oder gemeinfreie Software.

2. Was ist Public Domain Software?

Bei der Public-Domain Software ist dem Nutzer die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung uneingeschränkt und vorbehaltlos erlaubt (vgl. auch BITKOM, Open Source Software, Rechtliche Grundlagen und Hinweise, Leitfaden (Version 1.0), S. 6).

3. Was ist proprietäre Software?

Proprietäre Software ist Software, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder aber deren Quellcode öffentlich zugänglich ist, aber nicht oder nur sehr stark eingeschränkt zur Bearbeitung der Software oder zur Erstellung neuer Software benutzt werden darf. Ein bekanntes Beispiel für proprietäre Softwareist das Betriebssystem Microsoft Windows oder das Anwendungsprogramm Microsoft Word.

4. Was ist eine App?

Als App oder Mobile App wird eine Software für Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets bezeichnet, die mit mobilen Betriebssystemen (z.B. Google Android, Apple iOS) ausgestattet sind. Bezogen wird eine App über einen sog. App Store, für den ein Interface auf dem Mobilgerät gespeichert ist (z.B. Goole Play Store, Apple App Store).

5. Was ist ERP-Software?

Enterprise Resource Planning (ERP)-Software ist eine Anwendungssoftware zur Ressourcenplanung eines Unternehmens oder einer Organisation (z.B. Kapital, Personal, Maschinen, Material, IT). Kernbestandteil einer ERP-Software ist eine Datenbank, auf welche verschiedene spezialisierte Softwaremodule für Einkauf, Produktion, Materialwirtschaft/Lagerung, Vertrieb, Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing/CRM und Controlling zugreifen. Ziel der Einführung einer ERP-Software ist es, den Geschäftsablauf  in einer vernetzten Form darzustellen und Auswirkungen der Tätigkeiten bestimmter Unternehmensbereiche (z.B. Beschaffung) auf Tätigkeiten andere Unternehmensbereiche (z.B. Produktion) automatisiert darzustellen und notwendige Organisationsabläufe automatisch zu steuern. Mit einer ERP-Software ist die zentrale Planung und Steuerung verschiedenster Unternehmensprozesse fachübergreifend möglich.

6. Was ist OEM-Software?

Software von einem „Original Equipment Manufacturer“ (dt. „Erstausrüster“) ist Software, die nicht für den Einzelhandel produziert, sondern als Zubehör für ein Fremdprodukt hergestellt wird. Eine OEM-Version von Microsoft Windows kann beispielsweise für den PC-Hersteller Dell hergestellt worden sein. Der PC-Hersteller erhält die Software ohne Verkaufsverpackung zu stark vergünstigten Preisen. Während die OEM-Software früher auf CDs und DVDs überlassen wurde, erhält der Käufer eines PCs heute nur noch den OEM-Key.

7. Was ist ein OEM-Key?

Der OEM-Key ist ein Code aus einer Abfolge von Zahlen und Buchstaben, der einem PC beigelegt wird, damit sich dessen Käufer die OEM-Software von einem bestimmten Server herunterladen, aktivieren und registrieren kann. Auf diese Weise wird vom Softwarehersteller der Verbrauch von Speichermedien (CD, DVD) im Produktionsprozess reduziert.

8. Was ist ein COA?

Ein Certificate-of-Authenticity (dt. „Echtheitszertifikat“) ist ein Aufkleber, der die Echtheit einer Software beweisen soll. Das Zertifikat enthält in der Regel eine Lizenznummer und häufig Sicherheitsmechanismen, wie Hologramme, welche eine Fälschung des COA verhindern oder erschweren sollen.

9. Was ist ein Update?

Ein Update ist eine Software, die eine alte Software verbessert und auf den aktuellen Stand bringt.

10. Was ist ein Upgrade?

Ein Upgrade ist eine Software, die eine Software zu einer höherwertigen Version verbessert.

11. Was ist ein Patch?

Ein Patch ist eine Software, die dazu dient, bei einer Software verbliebenen oder entstandenen Sicherheitslücken zu korrigieren / schließen, einzelne Fehler zu beseitigen oder bestimmte fehlende Einzelfunktionen nachzurüsten.


II. SOFTWAREVERTRÄGE (Zurück zur Übersicht)

1. Was ist ein Lizenzvertrag? Was ist eine Nutzungslizenz?

Ein Lizenzvertrag ist allgemein eine Vereinbarung zwischen dem Rechteinhaber (auch Urheber) und einem Nutzer über die Nutzung von geistigem Eigentum, z.B. einem urheberrechtlich geschützten Werk. Der Lizenzvertrag wird daher auch Nutzungslizenz genannt. Vertragsrechtlich kann ein Lizenzvertrag z.B. als Kauf, Miete, Schenkung oder eine Mischung derselben ausgekleidet sein.

2. Was ist ein Softwarelizenzvertrag?

Ein Softwarelizenzvertrag ist ein Lizenzvertrag über die Modalitäten, unter denen eine Software installiert und angewendet werden darf.

3. Was ist ein EULA?

Ein EULA ist ein End-User-License-Agreement und nichts anderes als ein Softwarelizenzvertrag.

4. Was ist eine GNU GPL-Lizenz?

Hierbei handelt es sich um die sog. GNU General Public License. Sie ist eine für Open Source Software (hier) verwendete Softwarelizenz, welche jedem die Rechte gewährt, die betreffende Software auszuführen, zu studieren, zu ändern und zu verbreiten. Die ursprüngliche Lizenz stammt von Richard Stallman von der Free Software Foundation (FSF), welcher die Lizenz für das Open Source GNU-Projekt geschrieben hat. Die aktuelle Version der GNU GPL ist Version 3 vom 29.06.2007 (hier).

5. Was ist ein App-Lizenzvertrag? Was ist eine App-Nutzungslizenz?

Ein App-Lizenzvertrag ist ein Lizenzvertrag über die Installation und Nutzung einer (Mobile) App (hier).

6. Was ist eine Volumenlizenz?

Bei einer Volumenlizenz erhalten Sie einen Datenträger mit der Berechtigung, die betreffende Software mehrfach zu installieren. Teilweise wird auch kein Datenträger überlassen; stattdessen können Sie die Software von einer Website herunterlagen und mit einem Volumenlizenzschlüssen (Volume License Key) auf den einzelnen Rechnern installieren.

Das Gegenteil von einer Volumenlizenz ist die Einzelplattlizenz (Full Packaged Product, FPP).

7. Was ist ein SLA?

Ein Service-Level-Agreement (SLA) ist im vorliegenden Zusammenhang eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem IT-Dienstleister für wiederkehrende Dienstleistungen. Im Rahmen des SLA werden in Form von sog. „Servicelevels“ Leistungsumfang (z.B. Leistungszeit, Leistungsinhalt, Verfügbarkeit), Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung auf Seiten des IT-Dienstleisters in genau beschriebener Art und Weise zugesichert. Bei Nichterbringung der geschuldeten Dienstleistung ist je nach Schwere („Störungsklasse“) häufig vom Dienstleister ein pauschalierter Schadensersatz oder eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Vergütung fällig.

8. Was ist ein White Label-Vertrag?

Ein White-Label-Vertrag ist ein Vertrag über den Verkauf eines fremden Produktes in eigenem Namen und in eigener Aufmachung. Die Qualität des betreffenden Produktes bleibt unverändert. Allerdings werden bei solchen White-Label-Produkten nicht selten der Support und andere produktbezogene Dienstleistungen vom Verkäufer anstatt dem Hersteller geleistet, etwa bei OEM-Software (hier) durch den Hardwarehersteller und nicht den Softwarehersteller.

9. Was ist ASP?

Unter dem Akronym ASP verbirgt sich das „Application Service Providing“. Soweit es sich bei der „Application“ um eine Software handelt, wird dem Kunden diese Anwendungssoftware nicht mittels eines Speichermediums zur Installation überlassen. Vielmehr erhält der Kunde die Möglichkeit, das Computerprogramm zeitlich begrenzt in einem Browser über das Internet (z.B. aus einer Cloud) aufzurufen. Üblicherweise erhält der Kunde zu keinem Zeitpunkt eine Kopie der Software, sondern mietet lediglich deren Funktionalität an. Für den Kunden entfallen Wartungs- und Unterhaltskosten (Updates, Upgrades).

10. Was ist SaaS?

SaaS bedeutet „Software-as-a-Service“ und ist ein Synonym für „Application Service Providing“ (ASP).


III. VERKAUF VON GEBRAUCHTER SOFTWARE (Zurück zur Übersicht)

1. Darf ich gebrauchte Software verkaufen?

Gebrauchte Software darf verkauft werden, wenn das urheberrechtliche Verbreitungsrecht an der Software erschöpft ist. Dies ist der Fall, wenn

1) der Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen;
2) dass der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber ein Recht eingeräumt hat, die Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen;
3) dass Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind und
4) dass der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht.


2. Darf ich Download-Software verkaufen?

Die von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers (Softwarehersteller) heruntergeladenen Programmkopie darf weiterverkauft werden, wenn die Lizenz dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wurde (EuGH, Urteil vom 03.07.2012, Az. C-128/11, Volltext; ebenso BGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 129/08).

3. Darf ich die Sicherungskopie einer Software verkaufen?

Der Ersterwerber der mit einer unbefristeten Nutzungslizenz verbundenen Kopie eines Computerprogramms ist zwar berechtigt, die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber zu verkaufen. Er darf aber, wenn der körperliche Originaldatenträger der ihm ursprünglich gelieferten Kopie beschädigt oder zerstört wurde oder verloren gegangen ist, seine Sicherungskopie dieses Programms dem Zweiterwerber nicht ohne Zustimmung des Rechtsinhabers übergeben (EuGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. C-166/15 ; Volltext).

4. Darf ich OEM-Software verkaufen?

Seit der Entscheidung BGH, Urteil vom 06.07.2000, Az. I ZR 244/1997 (Volltext) darf OEM-Software ohne die ursprünglich mitgelieferte Hardware verkauft werden.

5. Darf ich einen Produktschlüssel für eine Software verkaufen? Darf ich einen Product Key verkaufen?

Der BGH hat entschieden, dass sich ein Computerhersteller dem weiteren Vertrieb von gebrauchter Software unter Verwendung seiner Marke widersetzen kann, wenn für den Abverkauf lediglich die Seriennummer unter Zurückbehaltung der Programmkopie verwendet wird und dieser Vertrieb die ernstliche Gefahr begründet, dass der Erwerber des Produkts das Urheberrecht an diesem Produkt verletzt (BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14 , Volltext).

6. Darf ich ein Certificate-of-Authenticity verkaufen? Darf ich ein COA verkaufen?

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler nicht berechtigt ist, ohne weiteres Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity) eines Softwareherstellers anzubieten, feilzuhalten und/oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz begründe ein solches Recht nicht, da er lediglich auf die Verbreitung usw. von „körperlichen Kopien“ einer Software, nicht aber die Verbreitung von Lizenzrechte dokumentierenden Urkunden Anwendung finde (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09 , Volltext).

Der BGH hat entschieden, dass ein Händler nicht mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr bringen darf, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren. Dem könne sich der Softwarehersteller aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen (BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14 ; Volltext)

7. Darf ich eine Volumenlizenz aufspalten und verkaufen?

Bei dieser Frage offenbart sich das Problem, wie der Begriff „Volumenlizenz“ zu definieren ist. Der BGH hat entschieden, dass ein Händler berechtigt war, nach einem Kauf von 40 Lizenzen des Softwarepakets „Adobe Creative Suite 4 Web Premium“ zwei Lizenzen gesondert als gebrauchte Software weiterzuverkaufen. Die Besonderheit: Es ging um 40 jeweils eigenständige Lizenzen („Nutzungsrechte“), die nach Ansicht des BGHs in Folge auch eigenständig übertragen werden durften.


IV. SOFTWAREPROJEKTE (Zurück zur Übersicht)

1. Was ist ein Softwareprojektvertrag?

[in Bearbeitung]

2. Was ist ein Lastenheft?

[in Bearbeitung]

3. Was ist ein Pflichtenheft?

[in Bearbeitung]

4. Was ist ein Change-of-request? / Was ist ein CoR?

Ein Change-of-request (CoR) ist der nachträgliche geäußerte Wunsch des Auftraggebers an den Auftragnehmer, die ursprünglich vereinbarte Gesamtleistung nach Vertragsschluss zu verändern, indem z.B. eine Software eine neue Funktionalität erhält.

5. Was ist ein Milestone? / Was ist ein Meilenstein?

Ein Milestone (dt., „Meilenstein“) ist das auf einen bestimmten Kalendertag gelegte Zwischenziel in einem Softwareprojekt, bei dessen Erreichen eine überprüfbare Etappe als abgeschlossen gilt und der vertraglich vereinbarte Projektfortschritt kontrolliert werden kann. Ein Milestone im Sinne einer Meilensteinplanung nach DIN 69 900 ist ein Ereignis besonderer Bedeutung im Projektablauf. Milestones reduzieren das Risiko von über längere Zeit unerkannt gebliebenen Fehlentwicklungen und deren drohende Zusatzkosten, ordnen den Übergang zwischen Projektphasen, perpetuieren die Einbindung des Auftraggebers in die Entwicklungsphasen der Software und stellen als Ziele Motiviationshilfen für Projektbeteiligte dar. In einem Meilensteinplan sollten neben Beginn und Ende des Softwareprojektes (jeweils Kalenderdaten) auch wichtige Etappenereignisse wie z. B. Review-Sitzungen, ggf. die Verfügbarkeit eines Prototyps und Testdurchläufe aufgeführt sein.

6. Was ist ein Forschungs-und Entwicklungsvertrag? / Was ist ein F&E-Vertrag?

[in Bearbeitung]

7. Was ist ein Non-disclosure-Agreement? / Was ist ein NDA?

[in Bearbeitung]

8. Was ist ein Softwareprojektmanager?

[in Bearbeitung]

9. Wo finde ich einen Rechtsanwalt / Anwalt für Softwareprojektrecht?

[in Bearbeitung]


V. SOFTWAREPATENT (Zurück zur Übersicht)

1. Ist Software patentierbar?

[in Bearbeitung]

2. Wo finde ich einen Rechtsanwalt für Softarwarepatentrecht? Wer hilft bei der Patentierung von Software?

[in Bearbeitung]

3. Was kostet die Patentierung von Software?

[in Bearbeitung]

4. Wo melde ich ein Softwarepatent an?

[in Bearbeitung]

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