IT-Recht. IP-Recht. 360°

Internetrecht (Leistungen)


ÜBERSICHT

A. Was wir für Sie tun können

B. Fragen & Antworten (FAQ)

I. Big Data / Cloud & Industrie 4.0
II. Verträge im Internet
III. Internettechnik
IV. Internetsicherheit


A. Was wir für Sie tun können

Im Internetrecht bieten DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE u.a. die nachfolgend aufgeführten Leistungen an. In vielen Fällen ist es uns möglich, Ihnen Pauschalangebote zu einem festen Honorar anzubieten. Sollten Sie noch Fragen zu der Bandbreite unserer Kanzlei haben, kontaktieren Sie uns bitte (Kontakt):

• Access-Provider-Verträge
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Onlinehandel
• Content-Provider-Verträge
• Datenbank-Verträge
• Hosting-Verträge
• Informationspflichten im Fernabsatz
• Internet-Service-Provider-Verträge / ISP-Verträge
• Lizenzverträge
• Mobile-Commerce-Verträge
• Portalverträge
• Provider-Verträge (Internet-Access, Hosting, Warehousing)
• Rechtskonforme Produktwerbung / Artikelbeschreibungen
• Verträge zum Erwerb von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum (Text, Bild, Musik, Rich-Media/Videos)
• Warehousing-Verträge
• Webdesign-Verträge
• Website-Nutzungsbedingungen
• Website-AGB und Pflichtinformationen
• Website-Pflegeverträge / Betreuungsverträge
• Werbe- und Vermarktungsverträge (auch Affiliate-Marketing)
• Beratung und Verteidigung bei Abmahnung (Klicken Sie bitte hier: Unsere Gegnerliste)
• Beratung und Verteidigung bei einstweiliger Verfügung
• Beratung und Verteidigung bei negativer Feststellungsklage
• Beratung und Durchführung von Schiedsverfahren


B. Fragen & Antworten (FAQ)


I. Big Data / Cloud & Industrie 4.0

1. Was ist Big Data?

Der englische Begriff „Big Data“ beschreibt Datenmengen, die zu groß, zu komplex, zu schnelllebig oder zu schwach strukturiert sind, um sie mit üblichen Methoden der Datenverarbeitung zu speichern und zu nutzen. Zur Speicherung von derartigen Datenmengen wird häufig eine sog. Cloud (siehe unten) verwendet.

Vgl. auch Wikipedia (hier).

2. Was ist eine Cloud? / Was ist Cloud Computing?

Eine Cloud (dt: Wolke) beschreibt eine über das Internet zugängliche, dezentrale, also gerade nicht auf dem PC des Nutzers vorhandene IT-Infrastruktur, z.B. um dort Daten abzuspeichern, ein Video zu beziehen (Streaming) oder über einen Internetbrowser eine Software nutzen zu können (Software-as-a-service). Die Nutzung der Cloud wird als Cloud Computing bezeichnet. Es gibt verschiedene Formen von Clouds:

Die Public Cloud bietet der breiten Öffentlichkeit Zugang. Nutzer können die Infrastruktur zu mieten und nach tatsächlichem Nutzungsgrad zu bezahlen (Pay-as-you-go).

Die Private Cloud bietet nur einer Person, einer klar definierten Personengruppe (z.B. Familie), einem Unternehmen oder einer klar definierten Unternehmensgruppe (z.B. Konzern) Zugang. Die IT-Infrastruktur kann in einem haushaltseigenen Server oder einem firmeneigenen Rechenzentrum organisiert sein.

Möglich ist auch eine Hybrid Cloud, bei der die Daten oder Produktnutzung auf verschieden Clouds verteilt werden. Möglich ist auch die Verbindung von Public Clouds und Private Clouds.

Eine Community Cloud ist eine bestimmte IT-Infrastruktur für einen kleinen Nutzerkreis, der dezentral lokalisiert ist (z.B. mehrere Behörden einer Stadt, mehrere Fakultäten einer Universität, Arbeitsgemeinschaften/Forschungsgemeinschaften von Firmen) und sich die Kosten teilt.

Eine Virtual Private Cloud ist eine Private Cloud in einer Public Cloud, bei der durch Sicherheitsinfrastruktur, wie einen VPN-Kanal, die Daten der Private Cloud vom Zugang Dritter geschützt sind.

Vgl. auch Wikipedia (hier).

3. Was ist Industrie 4.0?

Industrie 4.0 stellt den aktuellen Industriestandard dar (2018).

Industrie 1.0 fand durch die Mechanisierung statt.
Industrie 2.0 wurde durch die Massenproduktion eingeführt.
Industrie 3.0 erfolgte durch die Automatisierung.
Industrie 4.0 steht nunmehr für das Internet der Dinge und Dienste in der Produktion, also eine Infrastruktur, in der physische und virtuelle Gegenstände miteinander vernetzt werden, um sie sodann durch bestimmte Informations- und Kommunikationstechniken zusammenarbeiten zu lassen.


II. Verträge im Internet

1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für einen Onlineshop sind – zumindest in Bezug auf AGB der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE – eine Mischung aus für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen (Gerichtsstand etc.) und Verbraucherpflichtinformationen (Schritte zum Zustandekommen eines Vertrages etc.). Sie beziehen sich auf ein von einer Person oder einem Unternehmen in eigener Verantwortung und Regie und unter eigener Domain betriebenes Shopsystem wie z.B. XT:Commerce, eShop, Magento oder Enfinity Suite 6.

Die im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung ist bei der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE nicht Teil der AGB, sondern wird von unseren Mandanten gesondert vorgehalten. Das Gleiche gilt für die Datenschutzerklärung. Darüber sind auch zahlreiche andere Verbraucherpflichtinformationen nicht in den AGB, sondern gesondert vorzuhalten, z.B. im Impressum, oder innerhalb der Artikelbeschreibung.

Wichtig zu wissen ist, dass selbst der Besitz rechtskonformer AGB-Texte nicht ausreicht, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen falsch verwendet / eingesetzt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten auch nicht bedenkenlos von anderen Onlineshop-Betreibern (Händlern) übernommen werden, da Sie zum einen (trotz aller Beteuerungen) nicht sicherstellen können, dass diese AGB-Klauseln wirksam sind, aber auch, da AGB zum anderen urheberrechtlich geschützt sind. Bei unwirksamen AGB-Klauseln und der rechtswidrigen Übernahme fremder AGB drohen Ihnen jeweils empfindliche anwaltliche Abmahnungen.

Weil die Formulierung und der korrekte Einsatz von AGB eine komplizierte rechtliche Materie ist, die Fehler nicht verzeiht, empfehlen wir, zur Erstellung und Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorher unseren rechtlichen Rat einzuholen (Kontakt). Dies ist allemal günstiger, als „es darauf ankommen zu lassen“ und später eine anwaltliche Abmahnung zu erhalten.

2. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Amazon, eBay & Co.?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Internethandelsplattformen wie Amazon, eBay & Co. sind ebenfalls (vgl. Ziff. 1) eine Mischung aus für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen (Gerichtsstand etc.) und Verbraucherpflichtinformationen (Schritte zum Zustandekommen eines Vertrages etc.). Sie beziehen sich aber auf den Waren- und Dienstleistungsverkauf über von Dritten betriebene Plattformen, üblicherweise ein Kundenkonto („Account“). Die Betreiber sind grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, dass Ihre Angebote rechtskonform formuliert sind und überwachen dies in aller Regel auch nicht; im besten Falle stellen Sie Ihnen aber Möglichkeiten zur Verfügung, dass Sie Rechtstexte in rechtskonformer Art und Weise in Ihr Angebot einbinden können.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie AGB für einen Onlineshop nicht als AGB für eine Internethandelsplattform verwenden / übernehmen können, da sich die jeweiligen Geschäftsvoraussetzungen unterscheiden.

Auch hier gilt der ernstzunehmende Hinweis: Die Formulierung und der korrekte Einsatz von AGB sind äußerst komplex. Daher empfehlen wir, zur Erstellung und Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorher unseren rechtlichen Rat einzuholen (Kontakt). Dies ist allemal günstiger, als „es darauf ankommen zu lassen“ und später eine anwaltliche Abmahnung zu erhalten.

3. Brauche ich AGB? Sind AGB Pflicht?

Nein, Sie sind von Gesetzes wegen nicht dazu verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorzuhalten, auch dann nicht, wenn Sie an Verbraucher verkaufen. Allerdings sind Sie gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Verbraucherpflichtinformationen vorzuhalten, die üblicherweise in den AGB Berücksichtigung finden, zumindest bei uns, der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE.

3.
Was sind Verbraucherpflichtinformationen? Was sind Informationspflichten im Fernabsatz?

Verbraucherpflichtinformationen sind solche geschäftsrelevanten Informationen, die Sie dem Verbraucher von Gesetzes wegen nicht vorenthalten dürfen. Sie sind in zahlreichen unterschiedlichen Gesetzen geregelt und teilweise sehr produktspezifisch. Eine klassische Verbraucherpflichtinformation ist die Widerrufsbelehrung. Fehlende oder unzutreffende Verbraucherpflichtinformation begründen das erhebliche Risiko, diesbezüglich wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden. Dies hat für Sie erhebliche Kosten zur Folge!

DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE analysieren Ihren Verkaufsauftritt im Internet, beraten Sie über die einschlägigen Informationen und erstellen für Sie die notwendigen Hinweistexte. Kontaktieren Sie uns (Kontakt).

4. Was sind Providerverträge?

Providerverträge sind Verträge, die ein Nutzer mit dem Anbieter von Internetdienstleistungen abschließt.

Beim Access-Provider-Vertrag erhält der Nutzer lediglich Zugang zum Internet („Internetanschluss“).

Mit dem Content-Provider-Vertrag wird der Zugang zu bestimmten Inhalten, z.B. hochprofessionellen, nach Themen sortierten Fotos oder Texten vereinbart, die meist in einem sog. Content-Management-System (CMS) geordnet und verfügbar sind.

Prägender Bestandteil des Internet-Service-Provider-Vertrags (ISP-Vertrag) ist das Vorhalten von Diensten, die für die Nutzung oder den Betrieb von Inhalten und anderen Diensten im Internet erforderlich sind. Hierzu gehört das sog. Hosting von Domains, Webseiten, E-Mails oder Servern.

5. Was ist ein Merchant-Affiliate-Vertrag?

Ein Merchant-Affiliate-Vertrag wird regelmäßig innerhalb eines sog. Affiliate-Netzwerks abgeschlossen, zu dem sowohl der Merchant als auch der Affiliate Zugang haben. Der Merchant ist ein Produktanbieter, der die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen durch einen Affiliate auf dessen Website oder E-Mail-Newsletter beworben haben möchte, wobei der Affiliate über das Affiliate-Netzwerk regelmäßig bei dem Merchant um eine Zusammenarbeit anfragt. Vereinbart der Merchant mit dem Affiliate eine Zusammenarbeit, so erhält der Affiliate einen bestimmten individuellen Code, welcher mit der Werbung des Merchants verbunden ist und diesem zeigt, dass ein bestimmter Neukunde von dem Affiliate „geschickt“ wurde. Im Gegenzug erhält der Affiliate eine Provision, wobei sich insoweit verschiedene Vergütungsmodelle etabliert haben.

Bei „Pay per Click“ wird die Provision für jedes Anklicken des Werbemittels bezahlt. Da die klickenden Nutzer mangels der Möglichkeit einer Einstellung von Mindestanforderung vom Merchant qualitativ nicht differenziert werden können, wird diese Zahlweise für kurzfristige Werbung zum Zweck der produktunabhängigen Reichweitenerhöhung einer Website gewählt. Bei „Pay per Lead“ wird die Provision für jede Kontaktaufnahmen eines potentiellen Neukunden mit dem Merchant gezahlt. Pay per Lead kommt für beratungs- und kostenintensive Produkte in Frage, die üblicherweise ohne vorherige Recherche des Kunden nicht erworben werden. Bei „Pay per Sale“ wird die Provision ausgezahlt, sobald der Kunde bei dem Merchant Produkte oder Dienstleistungen kauft. Bei „Pay per Link“ wird die Provision ausgezahlt, wenn der Affiliate einen bestimmten Link auf seiner Website einblendet. Bei Pay per Print out“ wird die Provision ausgezahlt, wenn der Kunde einen Papierausdruck (über einen Terminal/Gutscheinautomaten) anfertigt. Bei „Pay per View“ wird die Provision je nach Häufigkeit der Aufrufe eines Werbebanners bezahlt. Bei „Pay per SignUp“ wird die Provision ausgezahlt, wenn der vermittelte Kunde sich auf der Website des Merchants anmeldet. Bei „Pay per Install“ wird die Provision ausgezahlt, wenn der Kunde eine Software erstmals installiert hat. Bei „Pay per Lifetime“ wird die Provision für den Ersteinkauf und jeden Folgeeinkauf eines Kunden ausgezahlt („lebenslanger Warenkorb“). Bei „Pay per Airtime“ wird die Provision für jede vom Kunden bezahlte Gesprächsminute (zB. Handyvertrag) gezahlt.

6. Was sind Datenbank-Verträge?

Der Datenbank-Vertrag ist ein Vertrag, der sich mit der Nutzung einer elektronischen Datenbank, meistens über das Internet, befasst. Vereinzelt gibt es auch noch Datenbanken, die auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) überlassen werden. Von Relevanz sind für den Datenschutzvertrag, welche Daten dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, die Verfügbarkeit der Datenbank und inwieweit die bezogenen Daten vom Nutzer weiterverwendet werden dürfen.

7. Was sind Webhosting-Verträge?

Der Webhosting-Vertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Unternehmen (Webhost) seinem Kunden anbietet, die Webseiten des Kunden auf Servern des Webhosts zu speichern und für eine grundsätzlich ständige Abrufbarkeit öffentlich (im Internet) zugänglich zu machen. Wesentlicher Gegenstand des Webhosting-Vertrags ist somit die dauerhafte, entgeltpflichtige Gewährung von öffentlich zugänglichem Speicherplatz auf Servern. Die ständige Erreichbarkeit kann ein gesonderter Teil des Webhosting-Vertrags sein. Es existieren verschiedene Webhosting-Modelle:

Beim Serverhousing („Colocation“) nutzt der Kunde seinen eigenen Server, der allerdings in einem Rechenzentrum des Webhosts installiert ist.

Möchte der Kunde aber einen fremden Server benutzen, der also im Eigentum des Webhosts steht und in dessen Rechenzentrum installiert ist und auch nicht von anderen Kunden mitbenutzt wird (s. unten), spricht man von einem dedizierten Server (Dedicated Server). Bei einem solchen dedizierten Server hat der Kunde Zugriff auf den Server, muss ihn aber auch – soweit etwas anderes mit dem Webhost nicht vereinbart wurde, selbst warten und pflegen, sowie gegen Angriffe von außen absichern.

Beim Shared Hosting (Shared Web Hosting, Virtual Hosting) wird ein einziger, im  Eigentum des Webhosts stehender physikalischer Server und dessen Speicherplatz gleich an mehrere, teils hunderte Kunden des Webhosts für das Speichern von Webseiten vergeben. Obwohl jede Website über eine eigene Domain verfügt, weisen bei diesem Modell sämtliche Webseiten aller Kunden die gleiche IP-Adresse auf.

Einen Schritt weiter geht der sog. Virtuelle Server. Hier teilen sich die Kunden des Webhosts die Leistungen eines physikalischen Servers, auf dem für jeden Kunden individuell jeweils (s)ein speziell für die Bedürfnisse des Kunden konfigurierter virtueller Server gehostet wird. In diesem Fall verfügt jede Website über eine eigene Domain und weist eine eigene IP-Adresse auf.

Befindet sich der virtuelle Server nicht auf einem physikalischen Webserver, sondern in einer sog. Cloud, so spricht man vom Cloud Hosting.

8. Was sind Mobile-Commerce-Verträge?

[in Bearbeitung]

9. Was sind Portalverträge?

[in Bearbeitung]

10. Was sind Webdesign-Verträge

[in Bearbeitung]

11. Was sind Website-Nutzungsbedingungen?

[in Bearbeitung]

12. Was sind Website-Pflegeverträge?

[in Bearbeitung]


III. Internettechnik

1. Was ist Streaming?

[in Bearbeitung]

2. Was ist Filesharing?

[in Bearbeitung]

3. Was ist Framing?

[in Bearbeitung]

4. Was ist ein CMS?

[in Bearbeitung]

5. Was ist Process Mining?

Beim Process Mining werden Prozesse innerhalb eines Unternehmens (Vertrieb, Fakturierung etc.) visualisiert, um dem zuständigen Unternehmensverantwortlichen den bereichsindividuellen Bedarf an Optimierung anzuzeigen.

6. Was ist Cognitive Computing?

Cognitive Computing ist lediglich ein Synoym für künstliche Intelligenz.


IV. Sicherheit im Internet

1. Was bedeutet PGP?

[in Bearbeitung]

2. Was bedeutet VPN?

[in Bearbeitung]

3. Was bedeutet SSL?

[in Bearbeitung]

4. Was bedeutet HTTPS?

[in Bearbeitung]

5. Was ist Spoofing?

[in Bearbeitung]

6. Was ist ein Trojaner?

[in Bearbeitung]

5. Was ist das BSI?

[in Bearbeitung]

7. Wer ist die NSA?

[in Bearbeitung]

8. Was ist BYOD?

[in Bearbeitung]


6. Was sind Datenbank-Verträge?

Der Datenbank-Vertrag ist ein Vertrag, der sich mit der Nutzung einer elektronischen Datenbank, meistens über das Internet, befasst. Vereinzelt gibt es auch noch Datenbanken, die auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) überlassen werden. Von Relevanz sind für den Datenschutzvertrag, welche Daten dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, die Verfügbarkeit der Datenbank und inwieweit die bezogenen Daten vom Nutzer weiterverwendet werden dürfen.

7. Was sind Webhosting-Verträge?

Der Webhosting-Vertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Unternehmen (Webhost) seinem Kunden anbietet, die Webseiten des Kunden auf Servern des Webhosts zu speichern und für eine grundsätzlich ständige Abrufbarkeit öffentlich (im Internet) zugänglich zu machen. Wesentlicher Gegenstand des Webhosting-Vertrags ist somit die dauerhafte, entgeltpflichtige Gewährung von öffentlich zugänglichem Speicherplatz auf Servern. Die ständige Erreichbarkeit kann ein gesonderter Teil des Webhosting-Vertrags sein. Es existieren verschiedene Webhosting-Modelle:

Beim Serverhousing („Colocation“) nutzt der Kunde seinen eigenen Server, der allerdings in einem Rechenzentrum des Webhosts installiert ist.

Möchte der Kunde aber einen fremden Server benutzen, der also im Eigentum des Webhosts steht und in dessen Rechenzentrum installiert ist und auch nicht von anderen Kunden mitbenutzt wird (s. unten), spricht man von einem dedizierten Server (Dedicated Server). Bei einem solchen dedizierten Server hat der Kunde Zugriff auf den Server, muss ihn aber auch – soweit etwas anderes mit dem Webhost nicht vereinbart wurde, selbst warten und pflegen, sowie gegen Angriffe von außen absichern.

Beim Shared Hosting (Shared Web Hosting, Virtual Hosting) wird ein einziger, im  Eigentum des Webhosts stehender physikalischer Server und dessen Speicherplatz gleich an mehrere, teils hunderte Kunden des Webhosts für das Speichern von Webseiten vergeben. Obwohl jede Website über eine eigene Domain verfügt, weisen bei diesem Modell sämtliche Webseiten aller Kunden die gleiche IP-Adresse auf.

Einen Schritt weiter geht der sog. Virtuelle Server. Hier teilen sich die Kunden des Webhosts die Leistungen eines physikalischen Servers, auf dem für jeden Kunden individuell jeweils (s)ein speziell für die Bedürfnisse des Kunden konfigurierter virtueller Server gehostet wird. In diesem Fall verfügt jede Website über eine eigene Domain und weist eine eigene IP-Adresse auf.

Befindet sich der virtuelle Server nicht auf einem physikalischen Webserver, sondern in einer sog. Cloud, so spricht man vom Cloud Hosting.

8. Was sind Mobile-Commerce-Verträge?

[in Bearbeitung]

9. Was sind Portalverträge?

[in Bearbeitung]

10. Was sind Webdesign-Verträge

[in Bearbeitung]

11. Was sind Website-Nutzungsbedingungen?

[in Bearbeitung]

12. Was sind Website-Pflegeverträge?

[in Bearbeitung]


III. Internettechnik

1. Was ist Streaming?

[in Bearbeitung]

2. Was ist Filesharing?

[in Bearbeitung]

3. Was ist Framing?

[in Bearbeitung]

4. Was ist ein CMS?

[in Bearbeitung]

5. Was ist Process Mining?

Beim Process Mining werden Prozesse innerhalb eines Unternehmens (Vertrieb, Fakturierung etc.) visualisiert, um dem zuständigen Unternehmensverantwortlichen den bereichsindividuellen Bedarf an Optimierung anzuzeigen.

6. Was ist Cognitive Computing?

Cognitive Computing ist lediglich ein Synoym für künstliche Intelligenz.



IV. Sicherheit im Internet

1. Was bedeutet PGP?

[in Bearbeitung]

2. Was bedeutet VPN?

[in Bearbeitung]

3. Was bedeutet SSL?

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4. Was bedeutet HTTPS?

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5. Was ist Spoofing?

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6. Was ist ein Trojaner?

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5. Was ist das BSI?

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7. Wer ist die NSA?

[in Bearbeitung]

8. Was ist BYOD?

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