Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Amazons Preiserhöhung für AmazonPrime ist unwirksam / 2025veröffentlicht am 20. Januar 2025
Die Verbraucherzentrale NRW hat am 16.01.2025 auf eines ihrer Verfahren hingewiesen. Im vorliegenden Verfahren vor dem LG Düsseldorf ist die Verbraucherzentrale gegen eine Preiserhöhung für die AmazonPrime-Mitgliedschaft vorgegangen. Erhöht wurden die Preise ab dem 15.09.2022. Die Erhöhung betrug laut Verbraucherzentrale bis zu 30%. Das LG Düsseldorf entschied nunmehr, dass die zu Grunde liegende Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden unwirksam sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale NRW bereitet eine Sammelklage vor, um zu viel gezahlte Beträge für Verbraucher zurückzufordern (hier). Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW (hier).
- LG Düsseldorf: Rabattwerbung darf nur den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage ausweisen / 2024veröffentlicht am 17. Januar 2025
LG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22
§ 3 Abs. 1 UWG, § 11 PAngVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Händler bei einer Rabattwerbung zum einen, den Preis vor der Rabattaktion einblendet und sodann zusätzlich, nämlich darunter, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, nämlich wie folgt:
Zuvor hatte das LG Düsseldorf den EuGH angerufen, der entsprechend geurteilt hatte (Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Düsseldorf: Amazon muss Wettbewerbsverstöße chinesischer Onlinehändler unterbinden / 2023veröffentlicht am 16. Januar 2025
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2023 , Az. 12 O 308/23 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 Ab. 1 Nr. 1 TMGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass Amazon einen chinesischen Händler, der gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstößt, nach Beanstandung durch einen deutschen Händler sperren muss. Konkret wurde Amazon untersagt, auf auf dem deutschen Amazon-Marktplatz (www.amazon.de) Dritten (hier: einem chinesischen Onlinehändler) die Gelegenheit zu gewähren, trotz eines vorherigen Hinweises Produkte zum Verkauf anzubieten, deren in der Produktdarstellung angegebenen Kundenbewertungen sich nicht ausschließlich auf das angebotene Produkt und / oder auf eine Produktvariante beziehen und/oder Dritten zu erlauben, trotz eines vorherigen Hinweises Angaben im Impressum des Marktplatz-Verkäufers in einer Sprache zu veröffentlichen, die Nutzer auf dem von der Antragsgegnerin betriebenen Marktplatz (www.amazon.de) nicht lesen können (vorliegend: in chinesischen Schriftzeichen). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Onlinehändler haftet für falsche Preisauszeichnung bei Google Shopping / 2024veröffentlicht am 14. Januar 2025
OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2024, Az. I-4 U 87/24
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass ein Onlinehändler für eine irreführende Preisauszeichnung auf dem Portal Google Shopping haftet. Der Onlinehändler bestritt seine Verantwortung für den Fehler. Der Senat erkannte gleichwohl seine Verantwortlichkeit für die fehlerhafte Preisangabe, da Google Shopping als Beauftragte des Onlineshops tätig geworden sei, nachdem der Onlineshopp seine Produktdaten an Google Shopping weitergeleitet habe. AUf den Hinweisbeschlusses des OLG Hamm nahm der Onlinehändler seine Berufung gegen das Urteil des LG Bochum (Urteil vom 04.07.2024, Az. I-14 O 19/24) zurück. Auf dieses Verfahren hingewiesen hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. („Wettbewerbszentrale“).
- OLG Nürnberg: AGB in undeutlicher Schrift und blasser Farbe werden nicht Vertragsbestandteil / 2021veröffentlicht am 13. Januar 2025
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 03.03.2021, Az. 13 U 2366/20
§ 242 BGB, § 3035 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 28 Abs. 2 VVGDas OLG Nürnberg hat darauf hingewiesen, dass eine Vertragspartei vom Inhalt allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen kann, wenn diese in einer nur etwa 1 mm kleiner dünner Schrift in hellem Grauton abgedruckt sind, bestehend aus elf Abschnitten und zahlreichen Unterabschnitte, die förmlich auf eine Seite „gepresst“ sind. Derart drucktechnisch gestaltete allgemeine Geschäftsbedingungen würden gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht Bestandteil des Vertrags. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: „Dubai-Schokolade“ muss aus Dubai kommen / 2025veröffentlicht am 10. Januar 2025
LG Köln, Beschluss vom 20.12.2024, AZ. 33 O 513/24
§ 128 Abs.1 MarkenG, § 127 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 3 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Schokoladenprodukt, das nicht in Dubai hergestellt wird und keinen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, nicht als „Dubai-Schokolade“ beworben und in den Verkehr gebracht werden darf. Angegriffen wurden Vertriebsunternehmen, welche „Dubai Chocolate“ bzw. „Dubai-Schokolade“ angeboten hatten, wobei auf Verpackungen mit dem Hinweis versehen waren, die Schokolade sei „mit einem Hauch Dubai“ angereichert und bringe „den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“. Die Kammer ging bei ihrem Beschluss davon aus, dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher die Bezeichnungen „Dubai Chocolate“ oder „Dubai-Schokolade“ in der konkreten Benutzungsform dahingehend verstehen würde, dass die Schokoladen in Dubai hergestellt worden seien oder zumindest etwas mit der Region zu tun hätten, was durch die teils englischsprachige Verpackung unterstützt werde. Im Ergebnis erkannte das LG Köln auf eine Irreführung, da geografische Herkunftsangaben nicht für Waren benutzt werden dürften, die nicht diese geografische Herkunft aufweisen (vgl. § 128 Abs. 1 MarkenG). Unbehelflich war der in kaum wahrnehmbarer Schriftgröße gehaltene „klarstellende“ Hinweis auf der Verpackungsrückseite „Herkunft: Türkei“ oder „Product of Türkiye/Produkt von Türkiye“. Auf die Entscheidung hingewiesen hat LTO.
- Ist der Begriff „Dubai Schokolade“ rechtlich geschützt? / 2024veröffentlicht am 19. Dezember 2024
Das Österreichische Patentamt hat darauf hingewiesen, dass der Begriff „Dubai Schokolade“ markenrechtlich nicht geschützt ist (hier). Zitat: „Die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ ist als solche nicht als Marke schützbar, da es eine rein beschreibende Angabe ist (Beschaffenheit der Schokolade). Einige Produzentinnen und Produzenten haben allerdings den Begriff „Dubai Schokolade“ mit einem schutzfähigen Bestandteil kombiniert – zum Beispiel der Pesendorfer Dubai Schoko-Nuss Mix„. Doch ist das nicht die einzige Sichtweise zum Vertrieb von „Dubai Schokolade“:
(mehr …) - BGH: Zur Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs in der Gärtnerei / 2024veröffentlicht am 18. Dezember 2024
BGH, Urteil vom 05.12.2024, Az. I ZR 38/24
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 LÖG NW, § 4 Abs. 2 S.1 LÖG NW, § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWGDer BGH hat entschieden, dass die Rechtsfrage, ob ein Geschäft am Sonntag Waren verkaufen darf, nach dem sog. Kernsortiment zu beurteilen ist, nicht nach dem ergänzend dazu angebotenen Randsortiment, welches sich wiederum nach seiner hauptsächlichen Zweckbestimmung richtet und nicht nach einer möglichen alternativen Verwendungsweise. Im vorliegenden Fall hatte ein Gartencenter u.a. einen künstlichen Tannenzweig, Christbaumschmuck und Deko-Zimtstangen für die weihnachtliche Dekoration verkauft. Der klagenden Wettbewerbszentrale wurde damit für ihre entgegenlautenden Rechtsansichten, auch insoweit einen Unterlassungsanspruch zu haben, eine Absage erteilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Mündliche Verhandlung über Widerspruch heilt Mangel an rechtlichem Gehör vor einstweiliger Verfügung / 2023veröffentlicht am 17. Dezember 2024
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2023, Az. 14c O 74/22
Art. 103 Abs. 1 GGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Mangel vor Erlass der einstweiligen Verfügung jedenfalls dann als geheilt gilt, wenn der Verfügungsgegner Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegt und ihm in den vorbereitenden Schriftsätzen und in dem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch Gelegenheit gegeben wird, sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Argumente vorzubringen. Die Kammer verwies insoweit auf die Entscheidungen BVerfG, Beschluss vom 08.09.2020, Az. 2 BvQ 65/20, Rn. 3 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2019, Az. I-15 U 45/18, Rn. 9. Insoweit sei zu beachten, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung stets ohne jedwede Bindung an die vorhergehende Entscheidung erfolge und sich nicht etwa in der Klärung der Frage erschöpfe, ob diese seinerzeit zu Recht erlassen worden sei. Das Gericht habe auf den Widerspruch hin vielmehr zu prüfen, ob im allein maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch sämtliche Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegeben seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Verkauf eines markenrechtlich erschöpften Luxusparfums auf einer Onlineplattform ist „berechtigter Grund“ gem. Art. 15 Abs. 2 UMVveröffentlicht am 16. Dezember 2024
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2023, Az. 20 U 277/22
Art. 9 Abs. 1 UMV, Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV, Art. 15 Abs. 2 UMV, Art. 130 Abs. 2 UMVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Verkauf einers Markenparfums auf einer Onlineplattform den Prestigewert des Onlineparfums beschädigt und dies ein berechtigter Grund im Sinne von Art. 15 UMV darstellt, welcher der Markeninhaberin das Recht verleiht, den Verkauf der markenrechtlich erschöpften Ware auf der Onlineplattform zu untersagen. Zwar gewährt eine Unionsmarke ihrem Inhaber nicht das Recht, die Benutzung der Marke für Waren zu untersagen, die unter dieser Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. Diese Vorschrift findet indes nach Art. 15 UMV keine Anwendung, wenn berechtigte Gründe es rechtfertigen, dass der Inhaber sich dem weiteren Vertrieb der Waren widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist. Der Senat: „“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)