Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die allgemeine Verweigerung einer Stellungnahme erübrigt nicht Anhörungspflicht im Einzelfall / 2025veröffentlicht am 25. März 2025
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.2025, Az. 16 U 42/24
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden eine Verdachtsberichterstattung im Fernsehen grundsätzlich voraussetze, dass der Betroffe zu dem Vorgang vorher angehört werde. Allein die Erklärung des Betroffenen in einem Interview mit dem Journalisten der Serie, dass er – ohne Kenntnis des genauen Inhalts des beabsichtigten Dokumentarfilms – keine Stellungnahme abgeben würde, erübrige nicht die Anhörung, so der Senat. Zur Pressemitteilung Nr. 16/2025: (mehr …)
- BGH: Apple hat überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb / 2025veröffentlicht am 24. März 2025
BGH, Beschluss vom 18.03.2025, AZ. KVB 61/23
§ 18 GWB, § 19a Abs. 1 GWB, § 19a Abs. 2 GWBDer Bundesgerichtshof hatApples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt. Mit dem Betrieb des App Store und mit seinen mobilen Betriebssystemen wie iOS für das iPhone und iPadOS für das iPad sei Apple in erheblichem Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig. Zur Pressemitteilung Nr. 53/2025: (mehr …)
- LG Karlsruhe: Porträtfoto eines Reichsbürgers darf nicht unverpixelt veröffentlicht werden / 2024veröffentlicht am 21. März 2025
LG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2024, Az. 22 O 6/24
§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 S. 1 KunstUrhG, § 23 Abs. 1 KunstUrhGDas LG Karlsruhe hat entschieden, dass das Portraitfoto eines Mitglieds der sog. „Gruppe Reuß“ nicht unverpixelt (im Fernsehen) gezeigt werden darf. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung sei eine der Unschuldsvermutung entsprechende Zurückhaltung geboten. Auch wenn das Ereignis eine „außergewöhnlich hohe zeitgeschichtliche Relevanz“ gehabt habe, rechtfertige dies nicht die unverpixelte Abbildung des Angeklagten, da die zeitgeschichtliche Relevanz nicht dazu führen könne, dass ein Ereignis der Abwägung mit entgegenstehenden Verfassungsrechtsgütern entzogen werden könne. Es bestehe im Gegenteil die Gefahr, dass auf Grund des großen Öffentlichkeitsinteresses auch im Falle eines Freispruchs an dem Angeklagten „etwas hängen bleibe“ und somit im Ergebnis die Unschuldsvermutung unterlaufen würde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Hanau: Zum Zugang einer E-Mail bei automatisierter Rückmeldung mittels Auto-Responder / 2025veröffentlicht am 7. März 2025
AG Hanau, Urteil vom 03.03.2025, Az. 32 C 226/24
§ 130 BGB, § 558b BGBDas AG Hanau hat unter umfangreichen Hinweisen auf die geltende Rechtsprechung entschieden, dass eine E-Mail und die in ihr enthaltene Erklärung auch dann als zugegangen gelten kann, wenn der Absender einer E-Mail von einem Auto-Responder die automatische Antwort erhält, dass die verwendete E-Mail-Adresse nicht mehr in Gebrauch sei. Nebenvertraglich könnte der Absender der E-Mail in diesem Fall aber verpflichtet sein, einen anderen Kommunikationsweg für seine E-Mail (hier: Postweg) zu wählen. Denn die Berufung auf den Zugang trotz Erhalt vorgenannter Warnmeldung sei regelmäßig treuwidrig (§ 242 BGB), wenn zwischen den Parteien entsprechende Rücksichtnahmepflichten bestünden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Fehlen der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung schadet unter Umständen nicht / 2025veröffentlicht am 3. März 2025
BGH, Beschluss vom 25.02.2025, Az. VIII ZR 143/24
§ 355 BGB, § 356 BGB, Art. 246a § 1 EGBGB, Art. 6 EU-RL 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie)Der BGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen nicht zwingend eine Telefonnummer ausweisen muss, wenn die Telefonnummer des Verwenders (Händlers) auf seiner Website leicht auffindbar ist. Zur Pressemitteilung Nr. 41/2025 des BGH: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Zur öffentlichen Zustellung an einen Beklagten in China / 2025veröffentlicht am 28. Februar 2025
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.01.2025, Az. 2-06 O 426/24
§ 185 ZPO, § 186 ZPONach§ 185 Nr. 3 Var. 2 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn die Zustellung im Ausland keinen Erfolg verspricht. Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass dies bereits dann der Fall ist, wenn die Durchführung einen derart langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde, dass ein Zuwarten der betreibenden Partei billigerweise nicht zugemutet werden kann. Die Kammer wies darauf hin, dass auch nach der Erfahrung anderer deutscher Gerichte (es werden diverse Urteile genannt) die Zustellung in der Volksrepublik China einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehme. Daher wurde bei der einzelfallbezogenen Abwägung, ob die Dauer einer Zustellung im Wege der Rechtshilfe nicht mehr zumutbar ist, im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Interessen (rechtliches Gehör vs. Anspruch auf Justizgewährung) entschieden, dass eine öffentliche Zustellung ausreichend sei, zumal der Klägerin aufgegeben worden sei, die Beklagte über die öffentliche Zustellung über die ihr bekannten Kontaktwege informell zu informieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Bei automatisierter Bonitätsprüfung hat Betroffener das Recht, zu erfahren, wie die Bonität ermittelt wurde / 2025veröffentlicht am 27. Februar 2025
EuGH, Urtiel vom 27.02.2025, Az. C-203/22
Art. 22 Abs. 1 DSGVO, Art. 15 Abs. 1 lit h. DSGVO, Art. 2 Nr. 1 EU-VO 2016/943Der EuGH hat entschieden, dass bei automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO die betroffene Person vom Verantwortlichen im Rahmen des Anspruchs auf Erteilung „aussagekräftiger Informationen über die involvierte Logik“ verlangen kann, ihr anhand der maßgeblichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form die Verfahren und Grundsätze zu erläutern, die bei der automatisierten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Gewinnung eines bestimmten Ergebnisses – beispielsweise eines Bonitätsprofils – konkret angewandt wurden. Eine Einschränkung machte der Senat gleichwohl: In den Fällen nämlich, in denen der Auskunftspflichtige („Verantwortliche“) der Ansicht ist, dass Informationen über die involvierte Logik geschützte Daten Dritter oder Geschäftsgeheimnisse umfassen, der Auskunftspflichtige diese angeblich geschützten Informationen der zuständigen Aufsichtsbehörde oder dem zuständigen Gericht zu übermitteln hat, die die einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen abwägen müssen, um den Umfang des in Art. 15 DSGVO vorgesehenen Auskunftsrechts der betroffenen Person zu ermitteln. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG München I: GEMA verklagt Anbieter von KI-Musik-App SUNO / 2025veröffentlicht am 25. Februar 2025
Die GEMA hat nach eigenen Aussagen am 21.01.2025 Klage bei dem LG München I gegen die Suno Inc., eine US-amerikanische Anbietern von KI-generierten Audioinhalten eingereicht. Die App SUNO ermögliche es durch einfache Befehle (Prompts), Musikstücke zu erzeugen, der Anbieter SUNO selbst spricht von „KI-Musik“ und einem „Song-Generator“. Nach einer Pressemitteilung der GEMA habe die Suno Inc. dabei „geschützte Aufnahmen geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool“ verarbeitet, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool habe „in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den Originalsongs wie „Forever Young“, „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“ oder „Cheri Cheri Lady“ zum Verwechseln ähnlich“ seien, erzeugt (zur Pressemitteilung der GEMA: hier). Die GEMA hatte im vergangenen Jahr bereits „als erste Verwertungsgesellschaft weltweit“ am 13.11.2024 eine Klage gegen OpenAI, genauer: die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa, eingereicht und moniert, dass geschützte Songtexte von GEMA-Mitgliedern wiedergegeben worden seien, ohne zuvor zu diesem Zweck Lizenzen erworben oder die Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben (zur Pressemitteilung der GEMA: hier).
- BGH: Zur Frage, wann eine Telefonnummer für eine Widerrufsbelehrung „verfügbar ist“ / 2020veröffentlicht am 24. Februar 2025
BGH, Urteil vom 24.09.2020, Az. I ZR 169/17
§ 3a UWG, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 BGB, § 312d Abs. 1 S.1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S.1 Nr. 1 und S.2 EGBGB i.V.m. Anlage 1 EGBGBDer BGH hat entschieden, dass eine Telefonnummer dann „verfügbar“ (und z.B. in einer Widerrufsbelehrung anzugeben ist), wenn sie dergestalt auf der Website des Unternehmers zu finden ist, dass einem Durchschnittsverbraucher suggeriert wird, dass der Unternehmer diese Telefonnummer für seine Kontakte mit Verbrauchern nutzt. Zum Volltext des Urteils: (mehr …)
- BGH: Birkenstock-Sandalen sind urheberrechtlich nicht geschützt / 2025veröffentlicht am 20. Februar 2025
BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az. I ZR 16/24
BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az. I ZR 17/24
BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az. I ZR 18/24
§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich ist und in der Folge Birkenstock-Sandalen nicht als Werke der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG gewertet werden können. Zur Pressemitteilung Nr. 038/2025 vom 20.02.2025: (mehr …)