Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2024

    LG Hamburg, Urteil vom 27.09.2024, Az. 310 O 227/23
    § 44a UrhG, § 44b UrhG, § 60d UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass das gemeinnützige Forschungsnetzwerk LAION, welches eine Datenbank mit mehreren Milliarden Bild-Text-Paaren im Netz kostenfrei zur Verfügung stell, Bilder eines Fotografen für sog. Data-Mining aus einer öffentlich zugänglichen Datenbank herunterladen darf. Die Fotoagentur, welche die fragliche Datenbank betrieben hatte, hatte in ihren Nutzungsbedingungen ein Download oder Scrapen der Bilder mittels automatisierter Programme untersagt. Gem. § 60d Abs. 1 UrhG ist allerdings die Vervielfältigungen für Text und Data Mining (§ 44b Absatz 1 und 2 Satz 1 UrhG) für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung nach Maßgabe der § 60d Abs. 2 – 6 UrhG zulässig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Oktober 2024

    EuGH, Urtiel vom 17.10.2024, Az. C-159/23
    Art. 1 EU-RL 2009/24, Art. 4 Abs. 1 lit b. EU-RL 2009/24

    Der EuGH hat entschieden, dass Cheat-Software, die nur den Inhalt von variablen Daten ändert, welche ein Computerprogramm im Arbeitsspeicher ablegt, nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt. Die Variablen spiegelten bestimmte Fähigkeiten des Spielers wieder, etwa wie viele „Booster“ ein Spieler während des Spiels noch zur Verfügung hatte. Diese Variablen würden vom Computerprogramm erzeugt und seien, so der Senat, nicht Teil (des Quellcodes) des Computerprogramms; sie seien externe Daten. Damit handele es sich bei den Variablen nicht um, für den Urheberrechtsschutz zwingend erforderliche, geistige Schöpfungen. Die Klägerin, Sony, sah ihr Recht zur Umgestaltung verletzt. Hierüber musste der EuGH aber nicht mehr entscheiden, da eine Umgestaltung nur in Hinblick auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk urheberrechtswidrig sein kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2024

    OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 18.07.2024, Az. 6 U 34/24
    § 13 BGB, § 312g BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass für einen Vertrag, mit dem ein Existenzgründer im Bereich der Kurzzeitvermietung online gecoached wird, das gesetzliche Widerrufsrecht gilt. Zwar handele es sich um eine Dienstleistung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Im Moment des Coachings sei der Vertragspartner jedoch noch als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen. Zwar liege nach der Rechtsprechung des BGH Unternehmerhandeln vor, wenn das fragliche Geschäft nach seiner objektiven Zweckrichtung zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sogenannte Existenzgründung) geschlossen werde; eine Ausnahme gelte aber für den Fall, dass eine Entscheidung über eine gewerbliche Tätigkeit noch nicht gefasst sei und durch z.B. ein Coaching erst vorbereitet werden solle (BGH, Beschluss vom 24.02.2005, Az. III ZB 36/04, Rn. 8). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2024

    LG Hamburg, Urteil vom 27.12.2022, Az. 415 HKO 84/22
    Art. 102 AEUV, § 241 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 311 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Google-Adwords-Konto nicht ohne Grund und vorherige Warnung gesperrt werden darf. Es stelle eine kartellrechtswidrige unbillige Behinderung dar, wenn Google vor einer Sperre des Kontos nicht ausdrücklich darauf hinweise, dass ein bestimmtes Verhalten des Kontoinhabers (hier: Anzeigen für den Vertrieb von e-Vignetten) als Verstoß gegen aufgelistete Richtlinien zu werten ist, und dass zukünftig nicht nur die Anzeigen hierfür nicht zugelassen würden, sondern im Wiederholungsfall das Konto insgesamt gesperrt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2024

    BGH, Urteil vom 10.10.2024, Az. I ZR 108/22
    § 3 Abs. 1 UWG, § 3a Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, Art. 72 Abs. 3 EU-VO 528/2021

    Der BGH hat entschieden, dass die Angabe „hautfreundlich“ zur Bezeichnung eines Desinfektionsmittels wettbewerbswidrig ist. Nach der sog. Biozidverordnung (Art. 72 Abs. 3 EU-VO 528/2021) darf „in der Werbung für Biozidprodukte … das Produkt nicht in einer Art und Weise dargestellt werden, die hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit irreführend ist. Die Werbung für ein Biozidprodukt darf auf keinen Fall die Angaben „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten„. Demgegenüber hebe die Angabe „Hautfreundlich“ eine positive Eigenschaft des beworbenen Desinfektionsmittels hervor und sei, so der Senat, dadurch geeignet, die Risiken des Biozidprodukts zu verharmlosen. Die Betonung der positiven Eigenschaft stehe zudem im Widerspruch zu dem von der Biozidverordnung verfolgten Ziel, den Einsatz von Biozidprodukten zu minimieren. Der BGH hat vor dieser Entscheidung den EuGH angerufen, welcher durch Urteil entschieden hatte (EuGH, Urteil vom 20.06.2024, Az. C-296/23).  Zur Pressemitteilung 194/2024 der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2024

    LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24.05.2024, Az. 8 O 304/23
    Art. 82 DSGVO

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass ein Kläger die Feststellung eines Schadensersatzanspruches gem. Art. 82 DSGVO bereits dann beantragen kann, wenn die spätere Verwirklichung eines weiteren Schadens in absehbarer Zeit nach der Art der Verletzung möglich erscheint. Nicht erforderlich sei eine darüber hinausgehende Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Schäden. Das LG Freiburg hat damit anders als das LG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2024, Az. 27 O 92/23 entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Oktober 2024

    LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024, Az. 27 O 92/23
    Art. 82 Abs. 1 DSGVO, § 286 ZPO

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Kläger eines Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 DSGVO nachzuweisen hat, dass der Schadenseintritt wahrscheinlich und nicht nur möglich ist. Zitat: „Bei primären Vermögensschäden muss der Betroffene zur Begründung des Feststellungsinteresses darlegen, dass ein auf die Verletzungshandlung zurückzuführender Schaden wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 26.07.2018 – I ZR 274/16, WM 2018, 1591 Rn. 23). Zur Wahrscheinlichkeit eines materiellen Schadens trägt die Klägerin aber nicht substantiiert vor. Ihr Vorbringen zum Schaden erschöpft sich in der Darlegung eines immateriellen Schadens. Nachdem die Betroffenheit der Klägerin von dem streitgegenständlichen API-Bug gerade nicht nachgewiesen ist, käme die Feststellung eines Schadensersatzanspruchs im Übrigen auch in der Sache nicht in Betracht.“ Weiter führte die Kammer aus: Ein Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen eines Scraping-Vorfalls auf Twitter (jetzt X), so die Kammer, setze voraus, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des klagenden Nutzers vorgelegen habe. Dies wiederum erfordere, dass der Twitter-Account des klagenden Nutzers von dem API-Bug betroffen gewesen sei, wobei seine Betroffenheit von dem klagenden Nutzer zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2024

    OLG Naumburg, Urteil vom 08.08.2013, Az. 9 U 213/12
    § 339 BGB

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe wegen urheberrechtswidrigen Verhaltens unter Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung 500,00 EUR je Motiv betragen kann. Dabei berücksichtigte das OLG Naumburg die Größe des von den Beklagten betriebenen Unternehmens, welches als Kleinunternehmen eingestuft wurde. Das LG Halle (Az. 2 O 2/12) hatte die Beklagten zuvor wegen 25 Verstößgen gegen eine Unterlassungserklärung zu einer Gesamtvertragsstrafe von 127.500,00 EUR verurteilt; der Senat reduzierte diese Vertragsstrafe auf 15.250,00 EUR und legte dem Kläger 9/10 der Kosten des Rechtsstreits auf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2024

    EuGH, Urteil vom 04.10.2024, Az. C-446/21
    Art 5 Abs. 1 lit c DSGVO, Art. 9 Abs. 1 und 2 DSGVO

    Der EuGH hat entschieden, dass der in der DSGVO festgelegte Grundsatz der „Datenminimierung“ verbietet, dass personenbezogenen Daten, die Meta (vormals Facebook) von einer Person erhält, die sowohl auf als auch außerhalb der Facebook-Plattform erhoben wurden, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden. Weiterhin berechtige allein der Umstand, dass eine Person Daten zu ihrer sexuellen Orientierung offensichtlich öffentlich mache, noch nicht dazu, dass andere personenbezogene Daten verarbeitet werden, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 4. Oktober 2024

    BAG, Urteil vom 18.08.2005, Az. 8 AZR 65/05
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 309 Nr. 6 BGB

    Das BAG hat entschieden, dass eine Klausel in einem Anstellungsvertrag, die für jeden Einzelfall eines Wettbewerbsverstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe des ein- bis dreifachen Monatsgehalts vorsieht, wobei die genaue Höhe vom Arbeitgeber nach der Schwere des Verstoßes festgelegt wird, eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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