Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. März 2023

    Lizenzvertragauslegung
    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2021, Az. 2 U 16/21

    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat in dem vorliegenden Fall über die Nichtberechtigung zur Ausübung oder Gewährung von Lizenzrechten entschieden. Dabei hat es eine Auslegung des betreffenden Lizenzvertrages nach allgemeinen Regeln vorgenommen. Eine Besonderheit des Sachverhalts ergibt sich aus dem Umstand, dass über das Vermögen der Lizenzgeberin das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Februar 2023

    Irreführung bei Amazon
    LG Frankfurt a.M., Versäumnisurteil vom 13.01.2023, Az. 3-10 O 93/22

    § 5 UWG, § 313b Abs. 1 und 3 ZPO

    Das LG Frankfurt a.M. hat in einem Versäumnisurteil den Betreiber der Internethandelsplattform www.amazon.de verurteilt, mit Preisen zu werben, die nur Amazon-Prime-Mitgliedern zugänglich waren. Eine solche Einschränkung müsse deutlich gemacht werden, anderenfalls eine Irreführung vorliege. Streitgegenständlich war allerdings nicht die Preisangabe bei www.amazon.de, sondern in der Google-Suche. Gab man in der Google-Suche den Produktnamen eines Pulsoximeters ein, wurde ein vergleichsweise günstiger Preis angezeigt. Folgte man diesem Preis auf die Amazon-Website stellte sich heraus, dass dieser Preis nur für Amazon-Prime-Mitglieder galt.

  • veröffentlicht am 15. Februar 2023

    Zustandekommen des Lizenzvertrages
    LG München I, Endurteil vom 25.02.2021, Az. 7 O 8011/20

    § 133 BGB , § 145 BGB , § 157 BGB, Art. 7 Nr. 1 EuGVVO , Art. 26 EuGVVO, Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO, § 256 ZPO 

    Das LG München I hat entschieden, dass für den Fall, dass Streit über den Bestand eines Lizenzvertrages mit Auslandsbezugs besteht, die internationale Zuständigkeit von dem Erfüllungsort des Anspruchs abhängt, nicht aber von der vertragscharakteristischen Leistung. Bei einem Lizenzvertrag handele es sich, so die Kammer, um einen Vertrag sui generis. Mangels feststehenden Rechtscharakters sei nicht vorgegeben, was eine antragende Willenserklärung zwingend enthalten müsse. Je nach gewollter Gestaltung über die Art der Gestattung komme eine Ausgestaltung als ausschließliche, einfache (positive) oder negative Lizenz sowie ggf. auch als bloßes pactum de non petendo sowie als „covenant not to sue“ in Betracht. Bei der Frage nach der Art einer „Lizenz“ handele es sich um essentialia negotii. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 18.06.2020, Az. I ZR 93/19
    § 97 Abs. 2 S. 1 und 3 UrhG, § 287 Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die nach einer Urheberrechtsverletzung erfolgte Lizenzierung nicht ohne weiteres geeignet ist, den objektiven Wert der bloßen (zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten werde damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten „Lizenzgebühren“ entsprächen nicht nur der Vergütung, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bildeten sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete „Mehrwert“ stehe typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung (Lizenzanalogie). Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Nachlizensierungskosten kein Maßstab bei Lizenzanalogie).

  • veröffentlicht am 30. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 09.06.2020, Az. X ZR 142/18
    § 745 Abs. 3 S.2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Patent, bei dem mehrere Miterfinder mitgewirkt haben, an Dritte lizenziert werden kann, ohne dass dabei alle Miterfinder gem. § 744 Abs. 1 BGB gemeinschaftlich mitgewirkt haben. Die mit dem Dritten getroffene Vereinbarung muss allerdings so ausgestaltet sein, dass Teilhabern, die der Gestattung nicht zugestimmt haben, der Zugriff auf den ihnen gebührenden Anteil an den Nutzungen möglich bleibt. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Erfindergemeinschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit Patentlizenz an Dritte erteilen).

     

  • veröffentlicht am 27. Januar 2023

    Unterlizenz Recht nicht autoamtisch bei ausschließlicher Lizenz
    LG Leipzig, Urteil vom 13.11.2006, Az. 05 O 1408/06

    § 31 Abs. 3 UrhG, § 35 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Lizenznehmer auch mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes gem. §§ 31 Abs. 3, 35 UrhG nicht das Recht erwirbt, seinerseits ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.  Ein Recht zur Lizenzierung von Dritten müsse deshalb zwischen dem Urheber und dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes ausdrücklich vereinbart werden oder es müsse sich jedenfalls aus den Umständen des Vertragsschlusses eindeutig ergeben, dass von Seiten des Urhebers ein solches Recht dem Inhaber des Nutzungsrechtes eingeräumt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung (LG Leipzig: Ausschließliche Nutzungslizenz enthält nicht automatisch Recht zur Unterlizenzierung).

  • veröffentlicht am 26. Januar 2023

    Affiliate-Haftung von Amazon
    BGH, Urteill vom 26.01.2023, Az. I ZR 27/22
    § 3 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass Amazon als Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Angebots für Produkte oder Dienstleistungen wirbt. Vor diesem Hintergrund fehle es an einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs Amazons („des Betreibers des Affiliate-Programms“). Die Voraussetzungen einer Haftung des Unternehmensinhabers für Beauftragte nach § 8 Abs. 2 UWG lägen nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 018/2023 vom 26.01.2023: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2023

    Teilannahme von Unterlassungserklärung
    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 66/08

    § 150 Abs. 2 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Unterlassungsverpflichtung mit Vertragsstrafenbewehrung nicht ohne Weiteres teilweise angenommen werden kann. Dies sei mangels ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarung nur dann möglich, wenn das Angebot der Unterlassungserklärung dahin ausgelegt werden könne, daß der Antragende entgegen der Regel des § 150 Abs. 2 BGB dem Angebotsempfänger die Möglichkeit einer Teilannahme einräumen habe wollen. Weiterhin könne von einem Verzicht des Antragenden auf die Erklärung der Annahme eines Verlangens nach Abgabe einer äußerungsrechtlichen Unterlassungserklärung nur dann ausgegangen werden, so der Senat, wenn die geforderte Unterlassungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von dem abweiche, was der Anspruchsteller insoweit verlangt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2023

    KG Berlin, Beschluss vom 23.02.2017, Az. 21 U 126/16
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine in einem Bauvertrag enthaltene Vertragsstrafenregelung mit der Formulierung „Überschreitet der AN die Vertragstermine (Zwischen- und Endtermine) schuldhaft, ist eine Vertragsstrafe von 0,3% der Nettoabrechnungssumme jedoch mindestens 520,00 EUR je Werktag und nicht fertig gestellter WE vereinbart, höchstens jedoch 5% der Nettoauftragssumme.“ eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB darstellt. Diese Regelung stellt, so der Senat, nicht sicher, dass der Tagessatz der Vertragsstrafe nicht die in der Rechtsprechung anerkannte Höchstgrenze von 0,3% der Nettoabrechnungssumme überschreitet. Das Kammergericht bestätigte damit die Entscheidung LG Berlin, 19.10.2016, Az. 35 O 173/15. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2023

    LG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2022, Az. 13 O 17/22 KfH
    § 8 S. 2 ApoG, § 11 Abs. 1a ApoG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass es unlauter (wettbewerbswidrig) ist, für Apotheken eine Online-Plattform bereitzustellen, über welche Apotheken Arzneimittel an Patienten verkaufen können, wenn der Marktplatzbetreiber von den teilnehmenden Apotheken eine monatliche Grundgebühr und eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr (letztere auf Verkäufe von rezeptfreien Arzneimitteln) erhält. Der Gesetzeszweck des § 8 S. 2 ApoG liege darin, so die Kammer, Rechtsverhältnisse zu vermeiden, in denen sich ein Dritter die beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten von Apothekern zunutze mache und an den Früchten der Apotheke partizipiere. Apotheken könnten, so beanstandete das LG Karlsruhe, wenn sie sich dem Marktplatz der Klägerin angeschlossen hätten, möglicherweise aufgrund gestiegener Marktmacht der Plattformbetreiberin in wirtschaftliche Abhängigkeit geraten, wie dies von anderen Marktplätzen, etwa booking.com, als allgemeinbekannt vorausgesetzt werden könne. Die beklagte Apothekerkammer könne daher einen entgegen den Vorschriften des Apothekengesetzes erfolgten Betrieb eines solchen Online-Marktplatzes nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts (UWG) untersagen lassen. Zur Pressemitteilung vom 08.12.2022: (mehr …)

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