Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Verbreiten von Inhalten innerhalb einer privaten, geschlossenen Whatsapp-Gruppe / 2024veröffentlicht am 2. Oktober 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.07.2024, Az. 1 Ws 171/23, 1 Ws 174/23, 1 Ws 175/23, 1 Ws 176/23, 1 Ws 177/23
§ 86a StGB, § 130 StGB, § 184a StGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Verbreiten verbotener Inhalte im Sinne von § 130 Abs. 2 StGB nur dann vorliegt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Empfänger den Inhalt an eine größere, nicht mehr zu kontrollierende Personengruppe weiterleitet und der Versender dies zumindest billigend in Kauf nimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Eine Plattform, die rechtmäßiges Handeln nicht erlaubt, darf nicht benutzt werden / 2023veröffentlicht am 1. Oktober 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.05.2023, Az. 6 W 28/23
§ 2 Nr. 3 PAngV, § 12 Abs. 3 UStGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gesamtpreis auch die Umsatzsteuer mit angeben muss. Soweit sich das Angebot nur an Unternehmer richte, müsse darauf explizit hingewiesen werden. Gebe es, wie vom Beklagten eingewandt, auf der Plattform nicht ausreichend Platz für eine entsprechende Artikelbeschreibung, „darf eine Plattform für eine Werbung mit Preisangaben schlicht nicht verwendet werden, wenn sie keinen Raum für rechtmäßiges Handeln bietet.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Bei Verpflichtung zum Rückruf Nachweis durch Vorlage von Schreiben / 2024veröffentlicht am 30. September 2024
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2024, Az. 2 U 67/23
§ 140b PatGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der zum Rückruf verurteilte Patentverletzer den erfolgten Rückruf durch die Vorlage eines Musters seiner Rückrufschreiben sowie einer Liste mit den Adressaten des Rückrufschreibens oder durch Kopien sämtlicher versendeter Schreiben nachweisen muss. Der Senat führt damit seine Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2021, Az. I-2 W 18/21 – Rückrufvollstreckung I und OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2021, Az. I-15 U 25/20 – Sanitäre Einsetzeinheit fort. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Düsseldorf: Zur Auskunft bei Patentverletzung in elektronischer Form / 2024).
- OLG Stuttgart: Zur Frage, wann eine Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vorliegt / 2024veröffentlicht am 27. September 2024
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2024, Az. 2 Ukl 2/24
§ 2 UKLaG, § 2 Nr. 9 TabakerzGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass maßgeblich für das Vorliegen von Außenwerbung i. S. d. § 2 Nr. 9 TabakerzG der Ort sei, an dem die Werbung bestimmungsgemäß oder doch erwartbar wahrgenommen werde. Erfasst werde somit neben dem Einsatz von Werbemitteln außerhalb eines Ladenlokals auch Werbung im Ladenlokal, wenn sie im Außenbereich wahrgenommen werde. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Stuttgart: Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung, bei acht Wochen des Zuwartens / 2024).
- KG Berlin: Unbestimmtheit der Unterlassungserklärung geht zu Lasten des Schuldners („rechtlich erforderliche Angaben“) / 2021veröffentlicht am 26. September 2024
KG Berlin, Urteil vom 28.05.2021, Az. 5 U 129/19
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Unterlassungsschuldner, der sich zur Einhaltung „der rechtlich erforderlichen Angaben“ verpflichtet, bei späterer Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den Unterlassungsgläubiger nicht einwenden kann, die Unterlassungserklärung sei zu unbestimmt. Der Senat wies darauf hin, dass entgegen der Auffassung des Beklagten eine unmittelbare Heranziehung der restriktiven Grundsätze, wie sie für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten gerichtlichen Unterlassungstitels im Hinblick auf dessen Vollstreckbarkeit entwickelt worden seien, nicht in Betracht; denn dem Vertragsstrafeversprechen fehle gerade der Charakter eines vollstreckbaren Titels, seine Auslegung könne – wie die jedes anderen Vertrags – in einem besonderen Streitverfahren geprüft werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung, bei acht Wochen des Zuwartens / 2024veröffentlicht am 25. September 2024
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2024, Az. 2 Ukl 2/24
§ 5 UKlaG, § 12 Abs. 1 UWGDas OLG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass die Vermutung der Dringlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht widerlegt ist, wenn der Verfügungskläger den Verfügungsantrag rund sechseinhalb Wochen nach Kenntniserlangung bei Gericht einbringt. Dabei hatte der Verfügungskläger die Stellungnahmefrist zur Abmahnung auf Bitten des Verfügungsbeklagten um eine kurze Spanne verlängert. Darin und ebenso in der danach kurzfristig (über die Osterfeiertage) erfolgten Rückfrage auf das Schweigen des Verfügungsbeklagten liege ein aus objektiver Sicht nachvollziehbares Bemühen um eine außergerichtliche Sicherung des Unterlassungsbegehrens. Auch in der Zusammenschau mit der sich bis zur Antragstellung anschließenden Zeitspanne von elf Tagen hält sich dieses Verhalten noch im Rahmen dessen, was eine auf schnelle Befriedigung zielende Partei für zweckmäßig ansehen kann und erlaubt daher nicht den Vorwurf von Nachlässigkeit oder mangelndem Beschleunigungswillen. Dass der Verfügungskläger die Zwischenzeit nicht genutzt habe, Kontaktdaten des Verfügungsbeklagten aus dem Internet zu ermitteln und stattdessen eine amtliche Auskunft eingeholt hat, sei ebenfalls nicht dringlichkeitsschädlich. Der Verfügungskläger habe sich nicht auf aus dem Internet entnommene Kontaktdaten verlassen müssen. Die Dringlichkeitsvermutung sei selbst dann nicht widerlegt, wenn man die Kenntnis des vom Verfügungskläger zur Verstoßermittlung losgeschickten Zeugen dem Verfügungskläger zurechnen wollte, da sich der Verfügungskläger insgesamt noch weniger als acht Wochen Zeit gelassen hätte, seine Rechte gerichtlich geltend zu machen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: BGH-Rechtsprechung „Das Boot“ zur Nachvergütung gilt nicht allgemein / 2024veröffentlicht am 24. September 2024
LG Köln, Urteil vom 01.08.2024, Az. 14 O 59/22
§ 32a UrhGDer BGH hat im Zusammenhang mit den Filmen „Das Boot I“ (BGH, Urteil vom 01.04.2021, Az. I ZR 9/18) und „Das Boot II“ (BGH, 20.02.2020 – I ZR 176/18) das sog. „Wiederholungsvergütungsmodell“ auf Grundlage des „Tarifvertrags für auf Produktionsdauer Beschäftigte“ anwendbar erklärt, um Nachvergütungen bei besonders erfolgreicher Nutzung eines Filmwerks berechnen zu können. Das LG Köln hat nun entschieden, dass diese Rechtsprechung des BGH nicht ohne Weiteres auf die Ausstrahlung von Filmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragbar sei. Die Kammer halte den hiesigen Fall für wesentlich anders gelagert. Sie erkenne in den Urteilen zu „Das Boot“ kein allgemeingültiges Schätzungsmodell für jegliche TV-Ausstrahlungen im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkt, insbesondere bei Filmproduktionen, an denen diese Rundfunkanstalten in keiner Weise beteiligt gewesen seien. Vielmehr handele es sich bei den „Das Boot“-Urteilen um Einzelfallentscheidungen für die dort konkret gegenständlichen Filmprojekte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Zur Auskunft bei Patentverletzung in elektronischer Form / 2024veröffentlicht am 23. September 2024
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2024, Az. 2 U 67/23
§ 140b PatG
Die Entscheidung wurde hier besprochen (OLG Düsseldorf: Bei Patentverletzung wird Auskunft in elektronischer Form geschuldet / 2024). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Zum Ordnungsgeld für kerngleiche Wiederholung einer Äußerung / 2024veröffentlicht am 20. September 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.062024, Az. 16 W 16/22
§ 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Untersagungstenor, der auf ausgewählte Verletzungsformen Bezug nimmt, auch die Untersagung kerngleicher Äußerungen umfassen kann. Allerdings gilt dies nicht, wenn bereits im Erkenntnisverfahren eine Äußerung als kerngleich gerügt wurde und sodann bewusst nicht als Verletzungsform in den Urteilstenor aufgenommen wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: EuGH soll entscheiden, ob Dienstleistungsfreiheit ausländische Spieleranbieter unter Umständen privilegiert / 2024veröffentlicht am 19. September 2024
BGH, Beschluss vom 25.07.2024, Az. I ZR 90/23
§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 134; GlüStV § 10a Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1; AEUV Art. 56Der BGH hat den EuGH angerufen und um Entscheidung gebeten, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters in der EU dazu führt, dass ein Sportwettenvertrag, der ohne nach nationalem Recht erforderlicher Erlaubnis angeboten wurde, wirksam ist, wenn die beantragte Sportwetten-Konzession zuvor unionsrechtswidrig verweigert wurde. Ebenfalls soll der EuGH entscheiden, ob das nationale Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB angesehen werden kann, so dass der Anbieter von Sportwetten bei unionsrechtswidriger Verweigerung der beantragten Sportwetten-Konzession ein Schadensersatzanspruch zustünde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)