Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Juni 2024

    LG Stralsund, Urteil vom 06.06.2024, Az. unbekannt
    § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Stralsund hat einen 23-jährigen wegen unerwünschte Zusendung von sexuellen Textnachrichten und Penisbildern zu einer Schadensersatzzahlung an die Klägerin von 4.000 EUR verurteilt. Einschließlich der Gerichtskosten und der Kosten des Rechtsanwalts der Klägerin für das jeweilige Verfahren hatte der Beklagte als Folge seines Verhaltens mehr als 12.500,00 EUR zu zahlen. Hinweis: Gemäß § 184 StGB ist es untersagt, pornografische Inhalte an einen anderen gelangen zu lassen, ohne von diesem dazu aufgefordert worden zu sein. Das Verhalten des Beklagten kann somit nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Zur Pressemitteilung Nr. 12/24 des Landgerichts:
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  • veröffentlicht am 10. Juni 2024

    BGH, Urteil vom 29.05.2024, Az. I ZR 145/23
    § 195 BGB, § 823 BGB, § 4 Nr. 4 UWG, § 11 UWG 

    Der BGH hat entschieden, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nicht nur bei unberechtigter Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorliegt, sondern bereits dann, wenn „aufgrund einer Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls [festgestellt wird, dass] es sich bei der jeweils in Rede stehenden Geltendmachung des Schutzrechts durch den Schutzrechtsinhaber um ein ernsthaftes und endgültiges Verlangen handelt.“ Ferner hat der Zivilsenat darauf hingewiesen, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nicht nur bei Verwarnungen in Bezug auf Waren, sondern auch in Bezug auf Dienstleistungen vorliegen kann. Die Klageanträge wurden vom BGH als nicht hinreichend bestimmt beurteilt. Zu den Einzelheiten wird auf den folgenden Volltext der Entscheidung verwiesen:

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  • veröffentlicht am 5. Juni 2024

    EuG, Urteil vom 05.06.2024, Az. T-58/23
    Art. 51 Abs. 1 lit a EU-VO 207/2009 bzw. Art. 58 Abs. 1 lit a EU-VO 2017/1001

    Das Europäische Gericht hat – als Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs – den Schutzbereich für die Marke „Big Mac“ dahingehend eingeschränkt, dass die Marke „Big Mac“ nicht mehr zu Gunsten von McDonald’s (McDonald’s International Property Co. Ltd) für u.a. Geflügelerzeugnisse geschützt ist. Zur Begründung erklärte das Gericht, das die von McDonald’s  eingereichten Beweise nicht ausreichten, um die ernsthafte Benutzung der angefochtenen Marke für „Hähnchensandwiches“, „aus Geflügelerzeugnissen zubereitete Lebensmittel“ und „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Restaurants und anderen Einrichtungen erbracht werden oder damit zusammenhängen, die zum Verzehr zubereitete Speisen und Getränke und Drive-Through-Einrichtungen anbieten“, nachzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung (Hinweis: Das Urteil war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Entscheidung lediglich in englischer und französischer Sprache verfügbar. Die Übersetzung erfolgt durch die Kanzlei DAMM LEGAL; es handelt sich nicht um eine offizielle Übersetzung des Gerichts): (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2024

    BGH, Urteil vom 16.05.2024, Az. I ZR 45/23
    Art 19 Abs. 3 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 19 Abs. 1 Anl. 1 Abschn. 2 Nr. 1 LuftVZO, § 19 Abs. 1 Anl. 1 Abschn. 2 Nr. 2 LuftVZO

    Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung eines fremden Namens oder einer fremden Firma in einer Weise, die den Werbe- und Imagewert des Namensträgers ausnutzt, indem seine Person beispielsweise als Vorspann für die Anpreisung eines Produkts vermarktet wird oder durch den Gebrauch des Namens zumindest die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt gelenkt wird, grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht natürlicher und juristischer Personen (Art. 19 Abs. 3 GG) sowie der Personengesellschaften des Handelsrechts darstellt. Für die Frage, ob ein solcher Eingriff vorliegt, kommt es darauf an, ob ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums von einer kommerziellen Nutzung ausgeht. Gleiches gilt für die Beurteilung der Frage, ob überhaupt von einem Persönlichkeitsmerkmal Gebrauch gemacht wird. Auch insoweit komme es, so der Zivilsenat, darauf an, ob ein nicht unerheblicher Teil des von der Werbung angesprochenen Verkehrs in der beanstandeten Nutzung den Gebrauch eines Persönlichkeitsmerkmals sieht. Im vorliegenden Fall hatte Mercedes für ein bei YouTube hochgeladenes Werbevideo zur Präsentation seiner neuen S-Klasse auf einem Flughafen eine Fahrveranstaltung für Journalisten durchgeführt. Dabei entstand Bildmaterial, welches im Hintergrund auch den Learjet einer Firma („KUM“) abbildete mit dem Luftfahrzeugkennzeichen der Firma D-CKUM. Die Firma hatte Mercedes keine Erlaubnis zur Fertigung und Nutzung des Bildmaterials erteilt. Hieran sah der BGH jedoch noch keine „keine dem Werbenden zuzurechnende Verwendung des Namens des Halters“ und wies die Unterlassungsklage der Firma ab. Es sei vielmehr nach der Lebenserfahrung ferliegend, durch eine Internetrecherche anhand der auf dem Bildmaterial sichtbaren, für sich genommen nicht als namensmäßig erkannten Buchstabenfolge (hier: das auf dem Leitwerk des Flugzeugs abgebildete gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrzeugkennzeichen) die Identität des Halters des Flugzeugs ermitteln könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juni 2024

    OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2024, Az. 3 U 1594/23
    § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Vorgabe einer Vorkassezahlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei gleichzeitiger Vorgabe, dass der Vertrag durch Auslieferung der Ware geschlossen wird, wettbewerbswidrig ist. Die Verbindung von Vorkasse-Abrede und spätem Vertragsschluss, bewirke, dass der Kunde an die Beklagte den Kaufpreis leisten müsse, ohne dass bereits ein Vertrag zustande gekommen sei und er seinerseits einen Anspruch auf die Gegenleistung besitze. Auch wenn die Beklagte eine Reservierung des Gegenstands verspreche und gewisse Lieferfristen benenne, biete dies nicht denselben Schutz wie ein vollwirksamer Kaufvertrag. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2024

    BGH, Urteil vom 29.05.2024, Az. I ZR 43/23
    § 3a UWG, § 43 Abs. 2 MessEG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass nicht nur bei einem stationären Warenverkauf, sondern auch bei einem Onlineverkauf von Ware das wettbewerbsrechtliche Verbot einer „Mogepackung“ zu beachten ist. Stehe die Verpackung eines Produkts in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht, weil sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt sei, liege ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß im Sinne von § 3a UWG in Verbindung mit § 43 Abs. 2 MessEG vor. Darüberhinaus liege auch eine Irreführung vor (vgl. § 5 UWG). Zur Pressemitteilung Nr. 119/2024 des BGH vom 29.05.2024:
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  • veröffentlicht am 28. Mai 2024

    OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2023, Az. 7 U 13/19
     § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass einem Unternehmen außerhalb des Wettbewerbsrechts kein allgemeiner Anspruch darauf zusteht, dass seine Produkte nicht zum Gegenstand eines Warentests gemacht werden, der den Anforderungen der Rechtsprechung an einen zulässigen Warentest nicht genügt. In diesen Fällen müsste mit der  Test-Veröffentlichung eine individuelle Betroffenheit des Anspruchstellers einhergehen. Ob dies der Fall sei, müsse restriktiv beurteilt werden. Nur so könne, so der Senat, gewährleistet werden, dass in der öffentlichen Diskussion kritische Auseinandersetzungen über die Vor- und Nachteile bestimmter Stoffe oder Produkte geführt werden könnten, ohne das unkalkulierbare Risiko einer Inanspruchnahme durch die Hersteller einzelner Produkte zu begründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2024

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.08.2022, Az. 6 U 56/22
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Zeitablauf einer zeitlich beschränkten einstweiligen Verfügung weder eine Erledigung noch einen Wegfall der Dringlichkeit, des Rechtsschutzbedürfnisses oder der Wiederholungsgefahr, bewirkt. Weiterhin handele der Betreibers eines Medikamenten-Informationssystems irreführend, wenn er ein Medikament trotz eines Patentschutzes zu Gunsten eines Dritten, das dem Vertrieb entgegensteht, in seiner Datenbank als „im Vertrieb“ listet. Im vorliegenden Fall sah der Senat zwar keine allgemeine Prüfungspflicht des Betreibers, da dies seine Möglichkeiten übersteige. Der Betreiber hatte jedoch vorher Informationen darüber enthalten, dass das betreffende Medikament auf Grund eines Patentschutzes nicht vertrieben werden könne und von dem Händler des betreffenden Medikaments eine Versicherung erhalten, dass das Medikament derzeit nicht vertrieben werde. Zu diesem Zeitpunkt hätte der Betreiber die Aussage überprüfen und im Ergebnis unterlassen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Mai 2024

    EuG, Urteil vom 24.04.2024, Az. T-157/23
    Art. 8 Abs. 5 EU-VO 2017/1001

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass der Verlust der Wertschätzung einer Marke selten auf einmal eintritt, sondern vielmehr ein kontinuierlicher Prozess über einen längeren Zeitraum ist, da Bekanntheit in der Regel über Jahre hinweg aufgebaut wird und nicht einfach aktiviert und deaktiviert werden kann, und dass darüber hinaus die Beweislast für einen widrigenfalls derart drastischen Verlust an Bekanntheit innerhalb eines kurzen Zeitraums bei der Klägerin liegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2024

    OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2022, Az. 11 W 69/22
    § 839 BGB, Art. 34 GG, Art. 82 DSGVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass durch das unzulässige Speichern personenbezogener Daten (hier: Personen- und Adressdaten des Klägers) durch ein Jobcenter, ohne dass zuvor ein Leistungsantrag des Klägers gestellt worden war, ohne Weiterleitung der Daten an Dritte jedenfalls die Bagatellschwelle nicht überschreitet und damit auf der Grundlage eines Amtshaftungsanspruchs kein Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO gerechtfertigt ist. Ohnehin ergebe sich kein Gesichtspunkt, der eine Schmerzensgeldzahlung von über 50,00 EUR rechtfertigen könnte. Dies auch dann, wenn man zugunsten des Klägers eine weite, europarechtliche Auslegung des Schadensbegriffes zugrunde lege, die neben einem individuellen Ausgleich wegen der Schutzgutverletzung, eine den Verstoß feststellende Genugtuungsfunktion und letztendlich auch eine generalpräventive Einwirkung auf den Schädiger in die Betrachtung einbeziehe(vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18.05.2022, 5 U 2141/21, juris Rz. 80). Zu bewerten seien in der Sache insoweit dieselben Gesichtspunkte, die im Rahmen der Amtshaftung die Bewertung rechtfertigten, dass eine dort zu berücksichtigende Bagatellgrenze nicht überschritten worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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