Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Juli 2024

    LG München I, Anerkenntnis- und Endurteil vom 10.10.2022, Az. 42 O 9140/22
    § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 11 Abs. 1 PAngV

    Das LG München I hat eine wettbewerbswidrige Irreführung angenommen, wenn auf einer Internetplattform – mit der Möglichkeit zum Direkterwerb – Markenparfums mit durchgestrichenen Preisen beworben werden, ohne dass dem Verbraucher erläutert wird, dass der Streichpreis sich auf das zuvor teuerste Angebot der Plattform und der (rot) hervorgehobene Preis auf das günstigste Angebot auf der Plattform bezieht. Hiern sei auch ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (§ 11 PAngV) zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juli 2024

    LG Köln, Urteil vom 01.09.2023, Az. 14 O 49/22
    § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 16 UrhG, § 23 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 4 Nr. 3 UWG, § 38 DesignG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das Design eines Fahrrads als Werk der angewandten Kunst grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein kann. Im vorliegenden Fall versagte die Kammer jedoch den Urheberrechtsschutz, da im Gesamteindruck zu wenig der schutzbegründender Gestaltungsmerkmale übernommen worden waren und auch kein Rechtschutz aus wettbewerbsrechtlichen oder designrechtlichen Gründen in Betracht kam. Zum Volltext der Entscheidung:  (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2024

    LG Mannheim, Urteil vom 15.03.2024, Az. 1 O 99/23
    Art. 15 EUV 2016/679, Art. 25 EUV 2016/679, Art. 32 Abs. 1 EUV 2016/679, Art. 82 Abs. 1 EUV 2016/679

    Das LG Mannheim hat die Frage, was geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO sind, konkretisiert. Gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO muss der Verantwortliche unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen , um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Es obliege, so die Kammer, der Beklagten aufgrund ihrer Rechenschaftspflicht in Art. 5 Abs. 2, 24 Abs. 1 DSGVO darzulegen und zu beweisen, dass die von ihr getroffenen Sicherheitsmaßnahmen i.S.v. Art. 32 DSGVO in diesem Sinne gewesen geeignet waren (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21). Eine schlagwortartige Benennung von Maßnahmen wie Übertragungsgrenzen oder Bot-Erkennung seien insoweit nicht ausreichend. Vielmehr hätte es zunächst einer Bewertung des Schutzniveaus der Daten (nach BSI-Grundschutz 200-2: „Schutzbedarfsfeststellung“; ebenso das Standard-Datenschutzmodell der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) bedurft. Sodann sei es erforderlich gewesen, ausgehend von dem Schutzniveau der Daten und dem Verarbeitungsvorgang, etwaige Risiken zu identifizieren und zu bewerten (nach BSI-Grundschutz: Risikoanalyse; nach Standard-Datenschutzmodell: Risikobetrachtung). Erst an dieser Stelle, also wenn das Schutzniveau der personenbezogenen Daten bestimmt, die beteiligten Verarbeitungsvorgänge (Geschäftsprozesse) analysiert und die einzelnen Risiken diesbezüglich festgestellt und bewertet worden seien, komme es auf die konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen an, um den jeweiligen Risiken in geeigneter und angemessener Weise zu begegnen (nach BSI-Grundschutz 200-2: „Modellierung“). Entsprechend unterscheidet auch der Europäische Gerichtshof zwischen zwei Schritten: Zum einen seien die von der betreffenden Verarbeitung ausgehenden Risiken einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und ihre möglichen Folgen für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu ermitteln. Diese Beurteilung müsse konkret unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der ermittelten Risiken erfolgen. Zum anderen sei zu prüfen, ob die vom Verantwortlichen getroffenen Maßnahmen unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke dieser Verarbeitung diesen Risiken angemessen seien (EuGH, Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21, Rn. 42). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juli 2024

    OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2024, Az. 4 U 323/24
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass Jan Böhmermann, der in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ gegen einen sächsischen Imker ausgeteilt hatte, seinerseits auch einstecken muss. Als der Imker mit einer satrischen Werbung zurückschlug, bewies Böhmermann trotz seiner robusten eigenen Berichterstattung wenig „Nehmerqualitäten“. Er versuchte ganz humorfrei, gegen den Imker einen einstweilige Verfügung zu erwirken, da unrechtmäßig mit seinem Konterfei und Namen geworben und dadurch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Inwieweit durch die Sendung Böhmermann Persönlichkeitsrechte des Imkers verletzt worden waren, schien den Moderator indes weniger zu interessieren. Der Senat entschied, dass die Werbung des Imkers, die Böhmermann „auf die Schippe nahm“, als Satire gerechtfertigt sei. Da der Imker sich gegen die Vorwürfe Böhmermanns in der Sendung zur Wehr habe setzen wollen, gehe das Recht auf Meinungsäußerung des Imkers vor. Beendet wurde damit der Rechtszug im (einstweiligen) Verfügungsverfahren. Böhmermann könnte die Posse fortführen und das Hauptsacheverfahren eröffnen. Zu hoffen ist es nicht. Zur Pressemitteilung des Senats: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2024

    LG Lübeck, Urteil vom 16.02.2024, Az. 15 O 214/23
    Art. 81 Abs. 1 DSGVO

    Das LG Lübeck hat entschieden, dass ein Beweisantritt für eine auf Grund eines Datenlecks erfolgten Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte nicht mittels der INternetplattform https:///haveibeenpwned.com erfolgen kann. Dort kann unter Eingabe der E-Mail-Adresse eines Nutzers dessen Betroffenheit von einem Datenleck erfragt werden. Aus einer Bestätigung ergebe sich allerdings nicht der Vollbeweis, dass die Angaben auf der Internetseite https:///haveibeenpwned.com zutreffend seien, so die Kammer. Es sei nicht bekannt, auf welcher Grundlage der Betreiber der Internetseite https:///haveibeenpwned.com die Betroffenheit individueller Nutzer ermittele. Es sei wohl auch nicht Sinn und Zweck dieser Internetseite, einen gerichtsfesten Beweis für die Betroffenheit des jeweiligen Nutzers, der seine E-Mail-Adresse dort eingibt, zu erbringen. Der Verweis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in einer Pressemitteilung auf die Internetseite https:///haveibeenpwned.com, reiche ebenfalls nicht für den Vollbeweis, dass die Angaben auf der Internetseite https:///haveibeenpwned.com richtig seien. Die Kammer verwies im Übrigen auch auf die Entscheidung LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024, Az. 27 O 92/23. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2024

    LG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2022, Az. 38 O 144/22
    § 11 PAngVO, § 5b Abs. 4 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem Streichpreis zur Hervorhebung einer Preisreduzierung der neue Preis nicht mit einem Hinweis versehen sein muss, dass es sich um den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage handelt. Vielmehr reicht es aus, wenn sich das anbietenden Unternehmen tatsächlich an die rechtlichen Vorgaben des § 11 PAngVO hält. Es ist nach Ansicht der Kammer dabei zulässig, als Streichpreis den letzten Preis zu nennen (ohne Rücksicht auf die Preisgestaltung der letzten 30 Tage), sodann aber zusätzlich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2024

    LG München I, Versäumnisurteil vom 24.07.2023, Az. 37 O 11887/21
    § 3a UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass die Bewertung anderer Unternehmen auf einem Bewertungsportal gegen Geldzahlung – also ohne tatsächliche Geschäftsbeziehung zum bewerteten Unternehmen – rechtswidrig und zu unterlassen ist. Geklagt hatte das Portal www.holidaycheck.de gegen – laut Neuer Züricher Zeitung – den im Ausland ansässigen Anbieter Goldstar Marketing. Auch eine indirekte Beteiligung an solchen „Fake-Bewertung“ sei rechtswidrig und verpflichte zur Löschung, zur Auskunft und zum Schadensersatz. Zur Pressemitteilung 25 vom 06.10.2023 des Landgerichts:
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  • veröffentlicht am 11. Juli 2024

    LG Berlin II, Urteil vom 19.06.2024, Az. 52 O 157/23
    § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Online-Lieferdienst keine Lagergebühr für Lebensmittel erheben darf, wenn diese Gebühr nicht zuvor zum Gegenstand des Verkaufspreises gemacht wurde. Auf die Erhebung der Lagergebühr wurde erst nach Abshcluss des Bezahlvorgangs hingewiesen („Dieser Artikel hat eine Lagergebühr von 1,99 EUR pro Bestellung. Mehr Infos hier“ und „Bei bestimmten Artikeln kommt es zu einer Gebühr von 1,99 EUR pro Bestellung. Damit wird die benötigte Infrastruktur abgedeckt, um diese Artikel sicher zu lagern“). Die Kammer erkannte hierin einen Wettbewerbsverstoß durch Verwendung einer unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingung (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juli 2024

    LG Trier, Urteil vom 24.05.2024, Az. 7 HK O 32/23
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 4 S. 1 UWG

    Das LG Trier hat entschieden, dass die Verwendung eines PR-Artikels im Rahmen einer Wochenzeitung ohne Hinweis auf den Werbe- bzw. Anzeigencharakter des Artikels eine Irreführung und damit eine Wettbewerbswidrigkeit darstellen. Interessant an dem Urteil ist, dass die Trierer Kammer trotz fehlender Bezahlung keine Ausnahme nach § 5a Abs. 4 S. 1 UWG vorliegen sah.  Ein kommerzieller Zweck liegt danach bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens nicht vor, wenn der Handelnde kein Entgelt oder keine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmen erhält oder sich versprechen lässt. Ausreichend für die Entgeltlichkeit sei vielmehr, so die Kammer, dass die Wochenzeitung als ähnliche Gegenleistung für Text und abgebildetes Foto kein Nutzungsentgelt habe entrichten müssen. Beides würden geldwerte Leistungen darstellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2024

    LG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2024, Az. 14d O 1/23
    § 19 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. GWB

    Das LG Düsseldorf hat die Sperrung eines Nutzerkontos durch Facebook ohne vorherige oder unverzüglich darauf folgende Begründung und Anhörung für rechtswidrig erklärt. Betroffen war die Filmwerkstatt Düsseldorf gemeinnütziger e.V.  Facebook konnte nach Mitteilung eines Verfahrensbeteiligten selbst nicht mehr nachvollziehen, aus welchen Gründen die Sperre erfolgt war. Die Kammer begründete die Sperrung mit dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne einer Behinderung (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. GWB). Facebook darf nach Ansicht des LG Düsseldorf gem. § 3 Abs. 2 NetzDG Posts in einem Facebook-Konto – auch automatisiert – löschen und Facebook-Konten sperren, um die Verbreitung verbotener Inhalte zu verhindern. Allerdings muss dann dem Nutzer eine effektive Möglichkeit offenstehen, diese automatisierte Entscheidung zu überprüfen. Die Möglichkeit, online Beschwerde einzulegen, sei nicht ausreichend. Im vorliegenden Fall durfte durch den Verein ein deutsches Gericht angerufen werden, da es sich um eine kartellrechtliche Streitigkeit gehandelt habe. Anderenfalls hätte der hinter Facebook stehende Konzern Meta in Irland verklagt werden müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
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