Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Verfügungsantrags, wenn Unterlassungsanspruch abgekauft werden kann / 2024veröffentlicht am 10. September 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024, Az. 6 W 41/24
§ 8c Abs. 1 UWG, § 8c Abs. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtsmissbräulich ist, wenn sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele überwiegen. Im vorliegenden Fall hatte der Antragsteller versucht, sich die Berechtigung zur Verfolgung von Wettbewerbsansprüchen abkaufen zu lassen und versucht, den Antragsgegner, einen Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie, unter Androhung erheblicher finanzieller und berufsrechtlicher Konsequenzen vom lukrativen Markt der Penisverlängerungen zu verdrängen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Bezeichnung „Transe“ führt zu Untelassungsanspruch / 2024veröffentlicht am 9. September 2024
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2024, Az. 16 U 92/23
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Bezeichnung „Transe“ eine ausschließlich abwertende Bedeutung mit diskriminierendem Verletzungsgehalt zukomme. Ob die bloße Verwendung des Wortes „Transe“ einen Angriff auf die Menschenwürde beinhalte oder eine Formalbeleidigung im verfassungsrechtlichen Sinne darstelle, könne offenbleiben, da der Verfügungsklägerin auch unter Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen der von ihr verfolgte Unterlassungsanspruch zustehe. Der Verfügungsbeklagte hatte in einem Blog-Beitrag geschrieben: „Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Softwarehersteller haftet für unerlaubte Cookies, die beim Betrieb seiner Software durch Dritte gesetzt werdenveröffentlicht am 5. September 2024
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2024, Az. 6 U 192/23
§ 2 TTDSG, § 25 TTDSG, Verordnung (EU) 2016/679Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Hersteller von Software, die von anderen Unternehmen im Kontakt mit Endverbrauchern genutzt wird, für Datenschutzverletzungen haftet, die durch das Setzen von Cookies der Software ohne Einwilligung der Nutzer entstehen. Unerheblich sei insoweit, dass der Hersteller seine gewerblichen Kunde zur Einholung der datenschutzrechtlichen Einwilligung verpflichte, diese aber solchen Verpflichtungen nicht nachkämen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Aachen: Zur verweigerten Herausgabe eines AuthCodes bei Bestehens eines Zurückbehaltungsrechts / 2022veröffentlicht am 3. September 2024
LG Aachen, Urteil vom 22.02.2022, Az. 12 O 305/21
§ 273 BGBDas LG Aachen hat entschieden, dass ein Dienstleistungsanbieter ein Zurückbehaltungsrecht für Honorare geltend machen kann, wenn der Kunde von ihm die Übermittlung eines AuthCodes fordert, um seine vom Dienstleister betreute Domain auf einen anderen Provider zu übertragen. Eine mehrfach von Kollegen im Internet angeführte Entscheidung des BGH (Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 197/08 – Braunkohle-nein.de), wonach gegen die Forderung auf Herausgabe eines AuthCode keine Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht werden können, setzt sich mit einem Zurückbehaltungsrecht überhaupt nicht auseinander. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Streitwert in einem datenschutzrechtlichen Verfahren gegen Facebookveröffentlicht am 2. September 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.07.2024, Az. 6 W 36/24
§ 63 S. 1 Nr- 2 GKG, § 68 GKGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass für datenschutzrechtliche Verfahren in Zusammenhang mit einem Facebook-Datenleck ein Streitwert von 3.000 EUR anzusetzen ist. Im Übrigen sei bei einer Streitwertbeschwerde auch ein geringerer bzw. höher Betrag als angegriffen möglich (reformatio in peius). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Oldenburg: Bewerbung von Fertiggerichten als „gesund“ nur bei speziellen Angaben zulässig / 2024veröffentlicht am 28. August 2024
LG Oldenburg, Anerkenntnisurteil vom 05.08.2024, Az. 15 O 1594/24
§ 5 UWG, HCVODas LG Oldenburg hat entschieden, dass die pauschale Bezeichnung von Bio.Fertiggerichten als „gesunde Ernährung“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Mit den Angaben „Gesunde Ernährung leicht gemacht“, „gesunde Fertiggerichte“ oder „gesunde Mahlzeit“ bewarb das Unternehmen in Bezug auf Lebensmittel allgemeine, nichtspezifische Vorteile der angebotenen Produkte für die Gesundheit im Allgemeinen. Nach der Health Claims Verordnung (HCVO) sind derartige Werbungen allerdings nur dann zulässig, wenn spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sind, damit vom Verbraucher nachvollzogen werden kann, ob und weshalb genau ein Produkt gesundheitliche Vorteile haben soll, die vorliegend fehlten.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum grundsätzlichen Streitwert bei einer Persönlichkeitsverletzung / 2024veröffentlicht am 27. August 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.06.2024, Az. 16 W 18/24
§ 32 Abs. 2 RVG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 68 GKG, § 3 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass bei Persönlichkeitsverletzungen ein „grundsätzlicher“ Streitwert von 5.000 – 15.000 EUR angebracht ist, der nur bei der Betroffenheit eines Prominenten oder einer Herabsetzung im Rahmen einer „komplexeren Schrift“ überschritten werden soll. Der Gegenstandswert des Verfügungsverfahren in persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten sei im Übrigen gegenüber dem Hauptsachestreitwert nur um 1/3 zu reduzieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Erfurt: Darf der Arbeitnehmer auf E-Mails des Arbeitgebers zugreifen?veröffentlicht am 26. August 2024
LG Erfurt, Urteil vom 28.04.2021, Az. 1 HK O 43/20 – verworfen
§ 3 Nr. 6 TKG, § 3 Nr. 10 TKG, § 82 TKG, § 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Erfurt hat zwar entschieden, dass ein Arbeitgeber auf sein auch privat genutztes dinestliches E-Mail-Postfach zugreifen darf. Diese Entscheidung wurde jedoch vom OLG Thüringen (Urteil vom 14.9.2021, Az. 7 U 521/21 – bislang nicht veröffentlicht) verworfen: Der Senat sah in dem Zugriff des Arbeitgebers auf das auch privat genutzte dienstliche E-Mail-Konto des Arbeitnehmers einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Der Arbeitgeber sei – sofern die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Account erlaubt sei – wie ein Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes zu behandeln. Zum Volltext der Entscheidung des LG Erfurt: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Zur Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Verfügungsantrag, wenn Begründung fehltveröffentlicht am 21. August 2024
OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.02.2023, Az. 3 W 290/23
§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 569 ZPO, § 571 ZPO, § 572 ZPO, § 940 ZPODas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem der beantragte Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird, unbegründet ist, wenn sie nicht begründet wird. Eine Begründung der Beschwerde sei zwar keine Zulässigkeitsvoraussetzung. Sie habe in der Sache jedoch keinen Erfolg. Der Antragstellerin fehle für die begehrte einstweilige Verfügung der Verfügungsgrund, weil der Antragsteller durch die fehlende Begründung zu erkennen gebe, dass es ihm mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig sei. Deshalb könne auch dahinstehen, ob der geltend gemachte Anspruch bestehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Vorwurf „Lügner und Betrüger“ ohne substantielle Ausführungen nicht rechtswidrig, wenn Medien berichtet habenveröffentlicht am 20. August 2024
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.05.2024, Az. 16 W 14/14
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ausscheidet, wenn der herabsetzende medienwirksame Vorwurf betrügerischer Machenschaften substanzarm bleibt, also nicht mit substantiellen Tatsachenbehauptungen einhergeht. Allerdings dürfe die Herabsetzung nicht willkürlich aus der Luft gegriffen sein. Im vorliegenden Fall war eine mediale Berichterstattung vorausgegangen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)