Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Ghostwriterin hat Anspruch auf Nennung bei autobiographischem Buchveröffentlicht am 22. September 2023
LG Köln, Urteil vom 13.07.2023, Az. 14 O 237/22
§ 13 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Ghostwriterin, die Texte für ein autobiographischen Sachbuch beisteuert, als Miturheberin gilt und ihr Name entsprechend dem eines Urhebers (§ 13 UrhG) zu nennen ist. Werde die Ghostwriterin nicht genannt, so habe sie Anspruch auf Schadensersatz durch Verdoppelung ihres gesamten Honorars. Zum Volltext der Entscheidung (LG Köln: Wir die Ghostwriterin nicht als Miturheberin genannt, verdoppelt sich ihr Honorar).
- BGH: Die Adresse eines Postdienstleisters ist keine ladungsfähige Adresseveröffentlicht am 20. September 2023
BGH, Urteil vom 07.07.2023, Az. V ZR 210/22
§ 130 Nr. 1 Hs. 1 ZPO, § 171 S. 1 ZPO, § 177 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Angabe der Adresse eines Postzustellers nicht die Angabe einer ladungsfähigen Adresse ersetzt. Eine solche Klage sei unulässig. Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift diene der Identifizierung des Klägers. Gleichzeitig dokumentiere dieser hiermit seine Bereitschaft, sich möglichen nachteiligen Folgen des Prozesses, insbesondere einer Kostentragungspflicht, zu stellen und damit den Prozess nicht aus dem Verborgenen heraus zu führen. Zudem werde dem Gericht nur hierdurch ermöglicht, das persönliche Erscheinen des Klägers anzuordnen, da die Ladung hierzu nach § 141 Abs. 2 S.2 Hs. 1 ZPO der Partei selbst mitzuteilen ist, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Zur Unzulässigkeit, den Proteingehalt von Milchreis hervorzuhebenveröffentlicht am 13. September 2023
LG München I, Urteil vom 28.07.2023, Az. 37 O 14809/22 – nicht rechtskräftig
§ 3a UWG, Art. 30 Abs. 3 LMIVDas LG München I hat entschieden, dass der Proteingehalt eines Lebensmittels nicht getrennt von der verpflichtenden Nährwertdeklaration angegeben werden darf. Im vorliegenden Fall warb eine Molkerei auf dem Deckel und der Verpackungsseite eines „HIGH PROTEIN“-Milchreises prominent mit dem Zusatz „14g Protein*“. Gem. Art. 30 Abs. 3 LMIV darf, wenn eine verpflichtende Nährwertdeklaration vorliegt, nur der Brennwert oder der Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz wiederholt werden; der Proteingehalt gehört nicht dazu. Die Molkerei erachtete ihr Verhalten für rechtmäßig und berief sich auf eine Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS), der eine gesonderte Angabe des Proteingehalts unter Hinweis auf die Health Claim Verordnung (HCVO) für zulässig erachtet, wenn sie eine zugelassene nährwertbezogene Angabe wie „HIGH PROTEIN“ ergänzt. Dem stimmte die Kammer nicht zu. Die Angabe des Proteingehalts sei nur eine Beschaffenheitsangabe. Ohne Referenz zum Brennwert schreibe diese Angabe dem Produkt keine Nährwerteigenschaft zu. Weiterhin befand das LG München I, dass ein nicht aufgeklärter Sternchenhinweis („14g Protein*“) irreführend sei. In gleicher Weise hat das LG Heilbronn (LG Heilbronn, Urteil vom 06.07.2023, Az. 21 O 7/23 KfH – nicht rechtskräftig) entschieden. Das Verfahren gegen die Molkerei führte die Wettbewerbszentrale.
- LG Traunstein: Zum Schadensersatz wegen Einsätzen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel / 2023veröffentlicht am 1. September 2023
LG Traunstein, Versäumnisurteil vom 24.04.2023, Az. 9 O 2541/22
§ 134 BGB, § 762 Abs. 1 S. 1 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, § 817 S. 2 BGB. § 823 Abs. 2 BGB, § 4 Abs. 4 GlÜStVDas LG Traunstein hat entschieden, dass ein Vertrag über die Teilnahme an einem Glücksspiel im Internet vor dem 30.06.2023 nach § 134 BGB nichtig ist, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 GlÜStV bis zum 30.06.2021 verboten war. Der Wettanbieter konnte sich in diesem Fall auch nicht auf § 817 S. 2 BGB („Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.“) berufen, da ein solcher Kondiktionsausschluss zum einen einen starken Anreiz für die Fortsetzung des gesetzeswidrigen Angebots durch Anbieter verbotener Online-Glücksspiele setzen würde und zum anderen dem Schutzzweck der Verbotsnorm, nämlich dem Schutz der Spieler vor den Gefahren des Glücksspieles, zuwiderlaufen würde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Kein Schadensersatz, wenn unberechtigte Schutzrechtsverwarnung Geschäftstätigkeit nicht beeinträchtigt / 2020veröffentlicht am 31. August 2023
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
BGH, Urteil vom 07.07.2020, AZ. X ZR 42/17
§ 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Schutzrechtsverwarnung, die nur teilweise berechtigt ist, gleichwohl noch keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, wenn „das zu Unrecht beanstandete Verhalten vom Verwarnten nach den gesamten Umständen vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.“ Schadensersatz käme für den unberechtigt Abgemahnten im Übrigen nur dann in Betracht, wenn der Abmahnung die Eignung fehlt, dessen Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zur treuwidrigen Rechtsausübung bei zu schneller Vertragsstrafenforderung / 1999veröffentlicht am 30. August 2023
OLG Köln, Urteil vom 19.11.1999, Az. 6 U 103/99
§ 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass eine unzulässige Rechtsausübung nach § 242 BGB vorliegt, wenn der Unterlassungsschuldner (welcher eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat) das streitgegenständliche Verhalten teilweise abändert und der Unterlassungsgläubiger – ohne darauf hinzuweisen, dass die Änderung nicht ausreicht – 2 1/2 Stunden nach Annahme der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe fordert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Betreiber von Website haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen des Hackers / 2020veröffentlicht am 29. August 2023
OLG Hamburg, Urteil vom 18.06.2020, Az. 5 U 33/19
§ 1004 BGB, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 13 Abs. 7 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Website im Internet nicht wegen der Urheberrechtsverletzungen haftet, die ein Hacker rechtswidrig auf der Website hochlädt, und zwar auch dann nicht, wenn der Website-Betreiber ein veraltetes Content-Management-System benutzt und den Hack dadurch begünstigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für doppeldeutigen Slogan „gimpft, gechipt, entwurmt“ / 2023veröffentlicht am 23. August 2023
Doppeldeutiger Slogan
LG Köln, Urteil vom 26.01.2023, Az. 14 O 24/22
§ 2 Abs.1 Nr.1 UrhG, § 2 Abs.2 UrhG, § 97a Abs.4 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass der doppeldeutige Slogan „geimpft, gechipt, entwurmt“ nicht urheberrechtlich geschützt ist. Die Beklagte (dieser Feststellungsklage) meinte indes, es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Zusammenhang mit Menschen seien die Worte „geimpft, gechipt, entwurmt“ nicht alltäglich. Allenfalls seien diese Worte im Zusammenspiel mit Verkaufsanzeigen von Haustieren bekannt. Aus dem Gesamtzusammenhang werde jedoch deutlich, dass die Besonderheiten der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Anforderungen auf humorvolle Art aufbereitet werden sollten. Dies werde durch die Aufmachung in Form einer Checkliste verdeutlicht. Die Kammer folgte dem nicht. Die dem Transfer einer Begrifflichkeit vom Tier auf den Menschen innewohnende Doppeldeutigkeit sei für die Annahme einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des §2 Abs.2 UrhG per se nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung LG Köln: Der doppeldeutige Slogan „gimpft, gechipt, entwurmt“ ist keine urheberrechtliche Schöpfung / 2023.
- OLG Nürnberg: Betreiber eines Onlinemarktplatzes haftet für Urheberrechtsverletzung der Händler – Intermediärshaftung / 2023veröffentlicht am 21. August 2023
Intermediärshaftung
OLG Nürnberg, Urteil vom 01.08.2023, Az. 3 U 2910/22
§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 19a UrhG, § 3 Nr. 5 UrhDaGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass dem Betreiber eines Onlinemarktplatzes die urheberrechtsverletzende Handlung eines Händlers zugeschrieben werden kann, wenn dies nur dadurch geschehen kann, dass er Verkehrspflichten verletzt, die dazu führen, dass Dritte den Marktplatz zum Angebot urheberrechtsverletzender Produkte verwenden und er auf einen konkreten Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung nicht reagiert. Der Betreiber des Onlinemarktplatzes wäre zu behandeln, wie der Betreiber einer Filesharing-Plattform. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Zum Rechtsmissbrauch, wenn nicht der Dachverband, sondern die ihm angeschlossen Händler abgemahnt werden / 2017veröffentlicht am 17. August 2023
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2017, Az. I-15 U 34/16
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 4 S. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung spricht, wenn der Abmahnende eine Vielzahl von Händlern wettbewerbswidrig gekennzeichneter Produkte kostenpflichtig abmahnt, anstatt den Hersteller / Lieferanten der Ware abzumahnen und auf Rückruf in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen habe der Abmahnende im Rahmen einer zweiten Abmahnwelle 203 Gesellschafterinnen einer Dachgesellschaft abmahnen lassen, obwohl entsprechende Abmahnungen im Ergebnis jeweils unter dem Aspekt der reinen Förmelei mit Blick auf die gegenüber der Dachgesellschaft fruchtlos ausgesprochene Abmahnung entbehrlich und sinnlos gewesen seien. Weiterer Indizien für einen Rechtsmissbrauch bedürfe ich es zu dessen Annahme nicht. Zum Volltext der Entscheidung OLG Düsseldorf: Wenn nicht der Dachverband, sondern seine Händler abgemahnt werden, spricht dies für Rechtsmissbrauch / 2017.