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OLG Hamm: “Murks des Monats” keine Herabsetzung

2. September 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2010, Az. I-4 U 14/10
§§ 8 Abs. 1 u. Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 Nr. 7 UWG; 823, 824 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Produkt in einer Zeitschrift als “Murks des Monats” bezeichnet werden darf, wenn es sich bei der Berichterstattung nicht um eine geschäftliche Handlung des Berichterstatters handelt und in der Veröffentlichung konkrete Sicherheitsbedenken produktbezogen dargelegt werden.

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OLG Hamm: Werbung für Gebrauchtwagen mit der Formulierung “Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand” ist irreführend, wenn Wagen gewerblich genutzt wurde

2. September 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 30.08.2010, Az. I-4 U 101/10
§§
3, 5 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Bewerbung eines Pkw durch eine Kfz-Händlerin über eine Internetplattform mit der Beschreibung “Jahreswagen 1 Vorbesitzer” und “1. Hand” irreführend ist, wenn der Pkw zuvor von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. Es sei irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des Begriffs “Jahreswagen” auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde. Der durschnittliche Kaufinteressent verbinde die Beschreibung “Jahreswagen 1 Vorbesitzer” mit einer bestimmten Vorstellung über die Anzahl der Nutzer und die Einsatzbedingungen. Bei einem Mietwagen sei davon auszugehen, dass der Wagen auf unterschiedlichste Art und Weise und mit schwankender Sorgfalt bewegt worden sei, was Einfluss auf den Zustand des Pkw und somit dessen Preis insgesamt habe.

LG Frankfurt a.M.: Reagiert ein Provider auf Providerwechsel-Antrag nicht und zieht die Domain um, kann neuer Provider sie unter Umständen löschen/übertragen

2. September 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.07.2010, Az. 2-7 O 33/09
§ 164 Abs. 1 BGB

Doppeltes Pech: Nachdem der Provider des Domain-Inhabers auf einen Providerwechsel-Antrag nicht reagiert hatte, zog die Domain des Klägers zu einem anderen Provider um. Dort wurde sie an eine Einzelperson weitergegeben - und nicht an den Kläger zurückgegeben. Der neue Provider, so die Kammer, sei als Vertreter des Klägers aufgetreten; der Kläger habe sich dessen Verhalten zuzurechnen. Zu dem Volltext der Entscheidung: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Frankfurt a.M.: Der Schutz einer Domain als Marke beginnt mit der Hinterlegung von Inhalten, nicht mit der Registrierung

1. September 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2010, Az.  6 U 89/09
§§
5 Abs. 1; Abs. 2 S. 1; 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Unternehmenskennzeichnung mit Aufnahme der Nutzung einer Domain entstehen kann. Allerdings sei die Nutzungsaufnahme und nicht der Zeitpunkt der Registrierung für die Entstehung des Markenrechts Ausschlag gebend. Der Senat: “Die Auffassung der Beklagten, es sei bereits auf den Registrierungszeitpunkt der Domains, also auf den 08.02. bzw. 10.02.2001, abzustellen, da die Benutzung der Domains ihrer Registrierung alsbald nachgefolgt sei, teilt der Senat nicht. Der BGH hat allerdings in der Entscheidung „mho.de” (GRUR 2005, 430) Ausführungen dazu gemacht, dass die Registrierung einer Domain den ersten Schritt im Zuge der Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen darstellen könne (a.a.O., S. 431). Dies geschah indes im Zusammenhang mit der Frage, welchen Einschränkungen ein mit der Sperrwirkung der Domain-Registrierung begründeter Freigabeanspruch des Namensträgers aus § 12 BGB unterliegt. Im Rahmen der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung hat der BGH unter bestimmten Voraussetzungen die Registrierung der Domain, die den Verstoß gegen § 12 BGB eigentlich schon begründet, als unschädlich angesehen, wenn ihr die Entstehung einer rechtfertigenden Rechtsposition auf Beklagtenseite alsbald nachfolgt. Diesen Beitrag weiterlesen »

LG Bochum: Zur Abmahnung falscher Rohstoffbezeichnungen beim Vertrieb von Textilien

1. September 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Bochum, Beschluss vom 04.08.2010, Az. I-12 O 139/10
§§ 1; 3; 4; 8; 12 UWG

Das LG Bochum hat einem Onlinehändler untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Uniformen zu veröffentlichen oder zu unterhalten und dabei mit der nachfolgenden Rohstoffbezeichnung zu werben: “Material: 100 % CNT/Certified Navy Twill = zertifizierter Navy Stoff)” wie unter der Domain www. … .de aus der Anlage 1 ersichtlich geschehen. Der Antragsgegner hatte die Kosten des Verfahrens zu einem Streitwert von 10.000,00 EUR zu tragen. Im Ergebnis erfolgreich abgemahnt hatte RA Andreas Gerstel.

BVerfG: Suboptimal gelaufen - Filesharing-Klage vor dem Oberlandesgericht verloren und vom Bundesverfassungsgericht wegen “sinnentleerter Inanspruchnahme” kostenpflichtig verwarnt

1. September 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Beschluss vom 23.08.2010, Az. 1 BvR 1443/10
§ 34 Abs. 2 BVerfGG

Ein Filmverleih- und Videovertriebsunternehmen, welches sich mit der Abmahnung seiner unrechtmäßig im Internet angebotenen Werke beschäftigt, war vor dem Landgericht mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert, der darauf gestützt war, dass die Antragsgegnerin in einer Tauschbörse einen US-amerikanischen Film zum illegalen Download angeboten haben sollte, dessen ausschließliche Rechte die Beschwerdeführerin halten wollte. Das Land- und Oberlandesgericht fehlten Dokumente zur Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung (Aktivlegitimation). Was das Land- und Oberlandesgericht nicht richten wollte, das sollte nun das Bundesverfassungsgericht nachholen. Doch auch hier kam man nicht mit den notwendigen Papieren über. Man übermittelte offensichtlich Auszüge aus den Entscheidungen, nicht den vollen Urteilstext. Verärgert war das höchste Gericht der Republik auch noch: Diesen Beitrag weiterlesen »

The road to hell V: Der Filesharing-Selbsthilfe-Kreis

31. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Zugegeben: Man(n und Frau) braucht nicht jedes Mal, wenn es im Leben schwierig wird, einen Rechtsanwalt. Mancherorts wird sogar das Brauchtum gepflegt, der Gegenseite erbost kurzerhand selbst “einzuleuchten” - physisch. Anderenorts reicht das Wissen des stark aufgestellten Amateurs, um der Gegenseite die fehlende Haltbarkeit der Forderung “alternativ” zu vermitteln - mündlich. Und dann gibt es den Rest der Fälle - zu dem auch die Ratsucher gehören, die sich in Do-it-yourself-Kreisen wohl fühlen, aber unsicher bleiben, ob das denn so alles richtig ist. Die alles entscheidende Frage ist, in welchem Gemütszustand sich der von einer Filesharing-Abmahnung befallene Verbraucher gerade befindet, um sich dem ein oder anderen Vergnügen zu widmen. Wir sortieren: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Hamburg: Zu den Folgen, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu eng gefasst wird

31. August 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2009, Az. 5 W 76/09
§ 5 Abs. 1 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verkürzung einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungs erklärung dafür sprechen kann, dass der Abgemahnte sich nicht, wie geschuldet, auch hinsichtlich kerngleicher Verstöße unterwerfen will und der Abmahner in der Folge eine einstweilige Verfügung beantragen kann. Der Abmahner hatte die Ankündigung des Erscheinungstermins eines Buches durch eine Buchhandlung abgemahnt und die Unterlassungsforderung allgemein auf Bücher erstreckt, wohingegen der Abgemahnte die Unterlassungserklärung auf den konkreten Buchtitel beschränkt hatte. Der Abgemahnte änderte jedoch nicht nur die konkrete Verletzungsform bzw. deren Verallgemeinerung, sondern auch noch weitere rechtlich relevante Punkte zu Lasten der Antragstellerin (z.B. Streichung „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs”; Ergänzung „schuldhaften”). Selbst wenn diese Veränderungen rechtlich unbedenklich sein sollten, so der Senat, zeigten sie indes unmissverständlich, dass die Antragsgegnerin die Modifikationen der Überlassungsverpflichtungserklärung offenbar nach rechtlicher Beratung mit Bedacht und im Bewusstsein ihrer Tragweite vorgenommen habe. Insbesondere auch vor diesem Hintergrund müsse die Antragstellerin befürchten, dass die Antragsgegnerin auch materiell die geschuldete Erstreckung der Unterwerfungsverpflichtung auf kerngleiche Verstöße bewusst ausschließen habe wollen. Zum Volltext der Entscheidung: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Oldenburg: Wer als Eier-Lieferant seine “tiergerechte Haltung” anpreist, wirbt wettbewerbswidrig mit Selbstverständlichkeiten

31. August 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.06.2010, Az. 1 U 6/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 TierSchNutztV

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegt, wenn ein Lieferant von Eiern  auf dem Eierkarton mit dem Siegel “tiergerechte Haltungsform” in Verbindung mit einem deutlichen Hinweis auf dem Eierkarton auf die Haltung der Hühner in “tiergerechter Kleingruppenhaltung” wirbt. Dadurch, so der Senat, werde dem Verbraucher suggeriert, die Beklagte tue mehr für eine tiergerechte Haltung der Hühner, als der Gesetzgeber dies ohnehin erfordert. Beim Verbraucher werde der Eindruck erweckt, dass es sich bei der “tiergerechten Haltungsform” um etwas Besonderes handele. Tatsächlich sei dies aber nicht Fall, da der für die Erteilung des streitgegenständlichen Siegels maßgebliche Kriterienkatalog der WPSA (Stand: Januar 2009) sich nicht bzw. nur in der Ausformulierung von den aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung unterscheide. Zum Volltext der Entscheidung: Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Ich bin dann mal weg! / Kein Wettbewerbsverstoß, wenn Mitarbeiter nach Unternehmenswechsel die Kunden seines früheren Arbeitgebers über seinen Wechsel informiert

30. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 27/08
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 UWG

Der BGH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers anruft, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, regelmäßig nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG verstößt. Zitat: “Der persönliche Kontakt, den die früheren Mitarbeiter der Klägerin im Rahmen ihrer damaligen Tätigkeit zu den Kunden und ihren Mitarbeitern geknüpft haben, deutet ebenso wie die bereits bestehende Geschäftsbeziehung darauf hin, dass diese Kunden gegen einen Telefonanruf nichts einzuwenden haben, der sie darüber informiert, dass der frühere Mitarbeiter der Klägerin nunmehr bei einem Wettbewerber beschäftigt ist. Denn für die Mitarbeiter des Kunden besteht - auch unabhängig davon, ob zu dem Wettbewerber eine Geschäftsbeziehung aufgebaut werden soll - ein natürliches Interesse daran zu erfahren, dass der fragliche Mitarbeiter nun nicht mehr bei der Klägerin tätig ist.” Der BGH wies ferner darauf hin, dass es wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden gäbe, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter versuche, Kunden seines früheren Arbeitgebers für seinen jetzigen Arbeitgeber zu gewinnen. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bestehe grundsätzlich kein Anspruch auf Fortbestand einer einmal begründeten Geschäftsbeziehung. Der Kundenkreis sei kein geschütztes Rechtsgut. Das Abwerben von Kunden gehöre vielmehr zum Wesen des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Frankfurt a.M.: Wer auf einer illegalen Filesharing-Plattform wirbt, unterstützt kriminelle Handlungen und ist zur daher zur Unterlassung verpflichtet

30. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008, Az. 3-08 O 143/07
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 1004 BGB, §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; 24 Abs. 3; 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG

Das LG Frankfurt a.M. hat einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, Werbung auf einer illegalen Tauschbörse für DSL-Anschlüsse zu schalten. Es folgte damit den Anträgen der Antragstellerin, welche zunächst vorgetragen hatte, dass der Betreiber der Website nach §§ 3, 4 Nr. 11 in Verbindung mit §§ 15 Abs. 2 JuSchG, wettbewerbswidrig handele, weil er entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz jedermann - also auch Minderjährigen - ohne weiteres Filme zum Download anbiete, die von der BPJM indiziert seien oder kraft Gesetzes als indiziert gelten würden. Weiterhin handele der Betreiber der Website auch deshalb wettbewerbswidrig, weil er Raubkopien und Filme und TV-Serien zugänglich mache, und dadurch fremde Urheberrechte verletze. Indem die Antragsgegnerin auf der streitgegenständlichen Website Werbung für ihre Produkte schalte, unterstütze sie die Betreiber der Website. Die Werbung verschaffe dem Betreiber erhebliche Einnahmen, so dass der Betreiber in die Lage versetzt werde, von den Besuchern und Nutzern kein Entgelt zu verlangen. Sie würden Einnahmen allein aus der platzierten Werbung erzielen. Die Werbung der Antragsgegnerin sei deshalb mit ursächlich für die Existenz der Website. Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Köln: Zur Frage, wann bei Inanspruchnahme des “fliegenden Gerichtsstands” KEINE Reistekosten geltend gemacht werden können

30. August 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 16.08.2010, Az. 17 W 130/10
§ 91 ZPO
; § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO

Das OLG Köln hat entschieden, dass ein im Presse- und Medienrecht erfahrener Rechtsanwalt bei Inanspruchnahme eines auswärtigen Gerichts nach dem “fliegenden Gerichtsstand” zur Durchsetzung eben presserechtlicher Belange sich zwar eines auswärtigen Kollegen bedienen darf, dann aber für diesen keine Reisekosten geltend machen kann. Dabei führte es auch allgemein zu den Einschränkungen aus, die für die Erstattung von Reisekosten gelten. Zitat: An der Notwendigkeit im Sinne des § 91 ZPO fehlt es aber dann, wenn schon bei Beauftragung des Anwaltes feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch auf persönlicher Basis nicht erforderlich sein wird. Davon ist etwa bei einem gewerblichen Unternehmen mit sachbearbeitender Rechtsabteilung auszugehen (BGH NJW 2003, 898, 901; NJW 2003, 2027, 2028) oder bei einem Verbraucherverband (BGH MDR 2006, 356). Eine weitere Ausnahme ist dann zu machen, wenn der an einem Drittort Klagende über derart ausreichende Fachkenntnisse verfügt, dass von ihm verlangt werden kann und muss, um dem Gebot nach einer möglichst sparsamen Prozessführung nachzukommen (Zöller/Herget, § 91 Rdn. 12 m. w. N.), einen Rechtsanwalt am Gerichtsort schriftlich unter Nutzung der modernen Kommunikationsmedien zu informieren. In einem solchen Fall sind weder fiktive Reisekosten des Klägers zu einem am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalt zu erstatten noch Reisekosten für An- und Rückreise eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwaltes.Ein “zu bergender Schatz am Wegesrand”:Das Beschwerdeverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass beide Parteien in erheblichem Umfang, soweit es die Erstattung von Flugreisekosten des Anwaltes angeht, sich auf überholte Rechtsprechung und Literatur beziehen und sich darüber hinaus argumentativ ständig in großen Teilen wiederholen und zu rechtlich nicht Relevantem vortragen.” Zum Volltext der Begründung: Diesen Beitrag weiterlesen »

AG Frankfurt a.M.: Anschlussinhaber muss nicht verhindern, dass minderjähriges Kind Filesharing-Software auf dem PC des Anschlussinhabers installiert

30. August 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.09.2009, Az. 31 C 975/08-10
§§ 670; 677; 683 S. 1 BGB

Das AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich die im Rahmen der Störerhaftung ergebenden Prüf- und Handlungspflichten des Anschlussinhabers sich nicht darauf erstrecken, bereits die Installation von potentiell rechtsverletzenden Programmen wie Filesharing-Systemen, Email-Programmen oder Chatsoftware in jedem Fall zu verhindern. Diese könnten auch für rechtmäßige Ziele (!) verwendet werden. Das Gericht vermochte keinen Grund zu erkennen, weshalb in diesem konkreten Fall die Nutzung entsprechender Software generell technisch unmöglich zu machen wäre. Angesichts des Alter des Kindes (13-14 Jahre) reichten nach Auffassung des Gerichts Belehrungen und erforderlichenfalls Kontrollen aus. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

OLG München: Vertrag über individuelle Softwareentwicklung ist ein “Werkvertrag” im Sinne von § 651 BGB

29. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 23.12.2009, Az. 20 U 3515/09
§§ 631; 651 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass ein Vertrag zur Erstellung von sog. Individualsoftware grundsätzlich als Werkvertrag gemäß § 631 BGB einzustufen ist. Im Hinblick auf den entscheidenden § 651 BGB führte der Senat aus: “Ein Kaufvertrag liegt nicht vor. Der Begriff des Kaufvertrages ist autonom, im Einklang mit Art. 15 Abs. 1 lit. a EuGVVO, zu bestimmen. Darunter fallen alle Verträge über die Lieferung und Übereignung beweglicher Sachen (nicht Rechte) gegen Zahlung eines Entgeltes (Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, Rz. 9 zu Art. 5 EuGVVO). Im konkreten Fall soll unstreitig eine Individualsoftware hergestellt werden. Es liegt ein sog. Software-Entwicklungsvertrag vor. Hierbei handelt es sich nach einhelliger Auffassung um einen Werkvertrag. Dies gilt auch dann, wenn ein Standardprogramm den individuellen Bedürfnissen des Anwenders angepasst wird (Bursche in MünchKomm/BGB, 5. Aufl., § 631 Rz. 254 m.w.N.). Dem steht auch die Regelung des § 651 BGB nicht entgegen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es sich bei dem Softwareprogramm um eine bewegliche Sache (Datenträger) handelt, besteht die eigentliche Leistung in der geistigen Schöpfung des Programms, und nicht in der Lieferung der herzustellenden beweglichen Sache. Darüber hinaus wurde die Individualsoftware per Datenfernübertragung übertragen, so dass auch von einer beweglichen Sache nicht ausgegangen werden kann.Was wir davon halten? Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsanspruch - alles “dieselbe Angelegenheit” im Sinne von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG?

29. August 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 03.08.2010, AZ. VI ZR 113/09
§ 15 Abs. 2 S. 1; 16 RVG

Der BGH hat entschieden, dass die Aufforderung der Beklagten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebührenrechtlich eine andere Angelegenheit betrifft als die Verfolgung der Ansprüche auf Richtigstellung und Gegendarstellung. Gegendarstellungs- und Berichtigungsbegehren seien gegenüber dem Unterlassungsbegehren ihrem Wesen nach verschieden (vgl. BGH. Urteil vom 15.11.1994, Az. VI ZR 56/94 - BGHZ 128, 1, 8; BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07 - BGHZ 176, 175, 180). Während der Unterlassungsanspruch der Abwehr zukünftigen rechtswidrigen Verhaltens dient, ziele der Berichtigungsanspruch auf die Beseitigung einer rechtswidrigen Störung durch den Verletzer. Zum Volltext der Entscheidung: Diesen Beitrag weiterlesen »

KG Berlin: Wenn gut Ding Weile haben will - und nicht bekommt / Im Berufungsverfahren wegen abgelehntem Erlass einer einstweiligen Verfügung darf die Frist nicht ausgenutzt werden

29. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, Az. 8 U 249/08
§§ 935, 520 Abs. 2 S. 3 ZPO

Das KG Berlin hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass es sich nicht vereinbaren lässt, wenn gegen die Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Berufung eingelegt wird und die Berufungsfrist sodann bis zum vorletzten Tag ausgenutzt wird. Hierin läge eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit. (Hinweis: Es handelte sich um eine mietrechtliche Angelegenheit, die der Senat jedoch ausdrücklich mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts beurteilte.) Zitat: Diesen Beitrag weiterlesen »

Ist Microsoft-Mitgründer Paul Allen ein “Patent-Troll”?

28. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Nach einem Bericht des SPON hat Microsoft-Mitgründer und Milliardär Paul G. Allen, der zuletzt durch sein umfangreiches (wenn auch für ihn wohl steuerlich vorteilhaftes) Charity-Engagement auf sich aufmerksam machte, das Who-is-Who der Internetbranche wegen Verletzung von vier Patenten verklagt, die bei seiner Firma Interval Licensing LLC. liegen.”Wir glauben, dass Innovationen einen Wert haben“, habe ein Sprecher Allens erklärt, ohne eine Schadenssumme zu nennen. Unter den Beklagten seien die Internetriesen Google/YouTube, Facebook, Ebay, AOL und Apple. Laut SPON seien die mit den Patenten geschützte Technologie von “grundlegender” Bedeutung für die Art und Weise, wie die führenden Internet-Suchmaschinen und Online-Marktplätze heute funktionierten. Allen wolle erreichen, dass die verklagten Unternehmen entweder sein Patentrecht nicht weiter verletzen oder Lizenzgebühren bezahlen. Laut einem US-amerikanischen Rechtsanwalt für Patentrecht in der Technologiebranche müssten die beklagten Parteien ihre Programme nicht sofort ändern, da Verfahren und Verhandlungen zu derartigen Fragen mehre Monate bis Jahre dauern könnten und häufig auf dem Vergleichswege endeten. Was wir davon halten? Um ein sog. “Patent-Troll” zu sein, müsste Allen, zumindest nach der Wikipedia-Definition, die Patente erworben haben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen. Angesichts des Umstandes, dass er dem Vernehmen nach die Patente selbst entwickeln ließ und sie bei dem von ihm mitbegründeten Unternehmen Microsoft Verwendung finden, ist die (abwertende) Bezeichnung als Patent-Troll mit dem vorliegenden Verfahren nicht zu vereinbaren.


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