Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Nürnberg-Fürth: E-Mail-Werbung bei Widerspruch unzulässig, auch wenn Mitarbeiter des adressierten Kunden eigenmächtig handeln / 2023veröffentlicht am 22. Mai 2025
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.09.2023, Az. 19 O 1485/23
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 7 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 2 UWG, § 7 Abs. 3 UWGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass ein Anruf bei einem Gewerbetreibenden, mit dem grundsätzlich bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, um den Bedarf an bestimmten eigenen Angeboten abzufragen, unlautere Werbung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 UWG ist. Der ausdrückliche Widerspruch des Adressaten schließe die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 UWG auch dann aus, wenn einzelne Mitarbeiter Kontakt zu dem Werbenden aufgenommen hätten. Im Übrigen wies die Kammer darauf hin, dass die Verwirklichung des Tatbestandes des § 7 Abs. 1, 2 Nr. 1, Nr. 2 UWG zugleich ein unmittelbarer, betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB handelt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: E-Mail mit Bitte um Rückruf kann wettbewerbswidrig sein / 2023veröffentlicht am 21. Mai 2025
OLG Schleswig, Urteil vom , Az. 6 U 25/23
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 7 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine per E-Mail geäußerte Bitte um Rückruf per se bereits wettbewerbswidrig sein kann. Zitat: „Der Kläger kann von der Beklagten nach den §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 UWG verlangen, es zu unterlassen, Schreiben zu versenden, die dem als Anlage 3 vorgelegten Schreiben entsprechen, wenn der kündigende Verbraucher zuvor der Kontaktaufnahme zu Wer- bezwecken widersprochen hatte. a) Unter den gegebenen Umständen stellt das Schreiben der Beklagten eine unzumutbare Belästigung in Form unerwünschter Werbung dar (§ 7 Abs. 1 S. 2 UWG). aa) Nach § 7 Abs. 1 UWG ist eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, unzulässig. Dies gilt insbesondere für erkennbar unerwünschte Werbung. Abs. 2 nennt Fallgruppen, bei denen eine unzumutbare Belästigung stets anzunehmen ist. Hierunter fällt nach den gleichlautenden Regelungen in § 7 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 27.05.2022 geltenden Fassung, die zur Zeit des Vorfalles galt, ebenso wie nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG n. F. die Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ein solcher Fall ist jedoch nicht streitgegenständlich. Streitgegenstand ist das Schreiben der Beklagten, nicht der hierin erbetene Rückruf, zu dem es auch nicht gekommen ist. Überdies erfasst § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nur den Fall, dass der Werbende den Verbraucher anruft. In dem Schreiben wird jedoch die Kundin gebeten, sich bei der Beklagten zu melden. Geht der Anruf von dem Verbraucher aus und nutzt der Angerufene dies zur Werbung, erfüllt dies nicht den Tatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG (Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler, 41. Aufl. 2023, UWG, § 7 Rn. 144). bb) Im Rahmen freiwilliger Anrufe von Verbrauchern kann es zu einer unzumutbaren Belästigung des Kunden i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 2 UWG kommen, wenn der Angerufene das Gespräch zur Werbung nutzt (KBF/Köhler, § 7 Rnrn. 144, 236; Ohly/Sosnitza/Ohly, UWG, 8. Aufl. 2023, § 7 Rn. 81). Auch ein solcher Fall liegt jedoch nicht vor, da es nicht zu einem Telefonat kam. cc) Das Schreiben selbst stellt jedoch eine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 2 UWG dar. Auf der Grundlage des Vortrags der Parteien steht fest, dass es allein dazu diente, der Kundin eine Werbung aufzudrängen, die sie ausdrücklich nicht wünschte.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Ein Onlineshop ist nicht verpflichtet, einen Gastzugang bereitzustellen / 2025veröffentlicht am 20. Mai 2025
OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2025, Az. 5 U 30/24
§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 13 UKlaG, Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler nicht verpflichtet ist, Kunden einen sog. Gastzugang bereitzustellen. Dass die Kunden in der Folge gezwungen sind, einen ordentlichen Kundenkonto anzulegen, sei dann nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn die insoweit erhobenen Daten im Umfang maßvoll seien. Der klagende Verbraucherverband hatte verlangt, dass der Onlinehändler es im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern unterlässt, Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel auf seiner Website anzubieten, ohne Verbrauchern einen Gastzugang, also einen Zugang, der auf eine dauerhafte Registrierung unter Angabe von Registrierungsdaten verzichtet und über den nur die zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen personenbezogenen Daten der Verbraucher erfasst werden, für die Bestellung bereitzustellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Nürnberg-Fürth: Wertersatz von 20% bei Rückabwicklung von Kfz-Kaufvertrag nach Fahrzeugzulassung / 2025veröffentlicht am 19. Mai 2025
LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 23.04.2025, Az. 16 O 5436/24
§ 357 Abs. 1 BGB, § 357a Abs. 1 BGBDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass bei der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags nach Erstzulassung des Fahrzeugs der Händler einen Wertverlust von 20% geltend machen kann. Hierbei sei der Händlerverkaufspreis zu Grunde zu legen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Trier: Anbieterkennzeichnung durch Verlinkung eines Plattformauftritts mit Impressum der Homepage / 2025veröffentlicht am 16. Mai 2025
LG Trier Urteil vom 14.02.2025, Az. 7 HK O 6/25
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 5 S.1 DDGDas LG Trier hat entschieden, dass die gesetzliche Anbieterkennzeichnung eines Internetauftritts auch durch eine Verlinkung auf das Impressum einer Website erfüllt werden kann. § 5 DDG sehe nicht vor, dass für jeden digitalen Dienst ein besonderes „Impressum“ vorgehalten werden müsse, dass also vorliegend quasi auf der Homepage der Verfügungsbeklagten einmal die erforderlichen Pflichtangaben für die Homepage selbst und einmal für die andere Homepage anwalt.de aufgeführt sein müssen. Vielmehr müssten bei einem digitalen Dienst Informationen ständig verfügbar gehalten werden. Diese unterschieden sich jedoch nicht je nach Homepage. Vor diesem Hintergrund könne in dem anwalt.de-Konto auf das Impressum der Homepage verlinkt werden. Hinweis: Auf der Homepage der Verfügungsbeklagten waren die von dem Verfügungskläger monierten Informationen zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Naumburg: Die Vertragsstrafenklage unterfällt nicht § 6 Abs. 1 UKlaG / 2024veröffentlicht am 13. Mai 2025
OLG Naumburg, Urteil vom 02.10.2024 , Az. 5 U 54/24
§ 305 BGB ,§ 307 BGB , § 339 BGB, § 675 BGB, § 5 ZKG, § 6 ZKG, § 8 ZKG, § 9 ZKG, § 14 ZKG, § 47 ZKG, Art. 3 EU-RL 92/2014 , Art. 4 EU-RL , § 6 Abs. 1 S. 1 UKlaGDas OLG Naumburg hat entschieden, dass Individualklagen, wie insbesondere solche auf Geltendmachung von Vertragsstrafen, nicht unter die Zuständigkeitsregelung des § 6 Abs. 1 UKlaG in der aktuellen Fassung vom 08.10.2023 fallen. Die Revision bei dem BGH ist unter dem Az. XI ZR 129/24 anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Keine Vertragsstrafe ohne vorherige Annahme der Unterlassungserklärung / 2025veröffentlicht am 12. Mai 2025
OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2025, Az. 31 U 64/24
§ 6 Abs. 1 UKlaG, § 339 BGBDas OLG Hamm hat in diesem Beschluss mit umfangreicher Begründung darauf hingewiesen, dass auch nach Änderung des § 6 UKlaG durch Art. 10 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) vom 08.10.2023 Oberlandesgerichte weiterhin nicht erstinstanzlich für Vertragsstrafenansprüche gem. § 339 BGB zuständig sind. Hinweis: Nach diesem Hinweisbeschluss wurde die Berufung zurückgenommen. Weiterhin könne eine Unterlassungserklärung bei einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung nur nach Annahme derselben durch den Unterlassungsgläubiger gefordert werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Unterlassungserklärung gegenüber einem rechtsmissbräuchlich handelnden Verband kann gekündigt werden / 2025veröffentlicht am 8. Mai 2025
OLG Köln, Urteil vom 04.04.2025, Az. 6 U 116/24
§ 314 BGB, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Unterlassungsvertrag gegenüber einem Wettbewerbsverband, demzufolge im Falle eines wiederholten Wettbewerbsverstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen, gekündigt werden kann, wenn der Verband nicht in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG aufgenommen worden ist. Mit dem Ziel des Gesetzes, Rechtsmissbrauch zu verhindern, wäre es unvereinbar, so der Senat, wenn die nicht in die Liste eingetragenen Verbände weiterhin Einnahmen aus Vertragsstrafenvereinbarungen generieren würden, ohne allgemein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs durch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 8 Abs. 1 UWG beitragen zu können. Insoweit hat der Beklagte kein schützenswertes Interesse an einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses, wobei es nicht darauf ankäme, ob der Klägerin der Nachweis des Rechtsmissbrauchs durch den Beklagten tatsächlich gelingen könnte. Begründet hat das OLG Köln seine Entscheidung auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Fall Altunterwerfung I (BGH, Urteil vom 26.09.1996, Az. I ZR 265/95).
- OLG Hamm: Vertragsstrafe in Höhe von 5% der „Nettoauftragssumme“ bei Einheitspreis beeinträchtigt unangemessen / § 307 BGBveröffentlicht am 7. Mai 2025
OLG Hamm, Urteil vom 05.07.2024, Az. 12 U 95/22
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 648 S.2 BGB; § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, § 256 Abs. 1 ZPOEine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher die Vertragsstrafe für die Überschreitung der Frist für die Vollendung eines Bauwerks auf insgesamt 5 % der vor der Ausführung des Auftrags vereinbarten Nettoauftragssumme begrenzt ist, beeinträchtigt bei einem Einheitspreisvertrag den Auftragnehmer als Vertragspartner des Verwenders nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (Anschluss an BGH, Urteil vom 15.02.2024, Az. VII ZR 42/22, juris). Dies gilt auch dann, wenn unklar bleibt, ob mit der Klausel auf die Nettoangebotssumme oder die korrekte Nettoschlussrechnungssumme Bezug genommen wird. Diese Unklarheit geht gemäß § 305c Abs. 2 BGB bei der Auslegung zu Lasten des Verwenders. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Nachahmung von Modeschmuck ist nicht wettbewerbswidrig, wenn keine Eigenart vorliegt / 2025veröffentlicht am 6. Mai 2025
OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2025, Az. 15 U 43/24
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 lit. a UWG, § 4 Nr. 3 lit. b UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 531 Abs. 2 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Nachahmung von Modeschmuck nicht als Nachahmung unlauter ist, wenn dem Modeschmuck die notwendige Eigenart fehlt, um es von anderem Modeschmuck am Markt abzuheben. Deas Urteil setzt sich in Bezug auf den konkret zu verhandelnden Sachverhalt mit den Voraussetzungen einer wettbewerbswidrigen Nachahmung auseinander. Die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH (Az. I ZR 58/24) wurde zwischenzeitlich zurückgenommen . Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)