Anmelden, arglos weiterhandeln und – Banadoo!

veröffentlicht am 9. November 2009

Überrascht zeigen sich in diesen Tagen einige Onlinehändler von den Geschäftspraktiken des Banadoo Shopping Portals. Zuvor hatten diese sich die in einem farblich hervorgehobenen Kasten enthaltenen Anmeldehinweise

„Ihre Vorteile auf den Punkt gebracht: * Kostenlose Bannerschaltung und Verlinkung zum Shop * Keine Gebühren für Anmeldung und Wartung, keine versteckten Kosten … * Es fallen erst Kosten an, wenn ein banadoo.de User im Shop einkauft: 2,5 % netto vom Verkaufsumsatz“.

durchgelesen und sich auf dem Portal angemeldet. Die Händler glaubten an ein rundum kostenloses Angebot. In den Banadoo-AGB findet sich allerdings (zumindest aktuell) folgende Klausel:

„Der Vertrag zwischen banadoo.de und dem Vertragspartner kommt dann zustande, sobald das Anmeldeformular ausgefüllt und vom Vertragspartner persönlich unterschrieben bei banadoo.de per Post, per Fax oder per Onlineformular eingegangen ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich innerhalb von 10 Kalendertagen ab Anmeldedatum (1) das Tracking-Script zu installieren, (2) den Backlink zu setzen und (3) die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften an banadoo.de ausgefüllt und unterschrieben zu senden. Durch Nichteinhaltung der Punkte (1) + (2) wird der Eintrag mit monatlich 25,– Euro zzgl.Mwst. berechnet“.

Zur Laufzeit heißt es u.a.:

„Die Mindestlaufzeit des Eintrages bei banadoo.de beträgt 12 Monate. … Wird der Vertrag nicht 2 Monate vor Vertragsablauf gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um weitere 12 Monate.“

Mittlerweile sollen bereits diverse Zahlungsaufforderungen von einem namhaften Inkassounternehmen durch die Post gegangen sein. Eine Zahlungsaufforderung über eine Hauptforderung von 139,63 EUR liegt uns vor.

Was wir davon halten?

Von den eingangs erwähnten Kosten verärgert, wird der Onlinehändler durch Formulierungen wie „persönlich unterschrieben … per Onlineformular“ vollends verwirrt.

Für irreführend erachten wir das auf der Startseite der Plattform angebrachten Gütesiegel, welches verspricht: „Geprüft – Zertifiziert – Datensicherheit“. Die Notwendigkeit des zweiten Blicks ist der Besucher zu diesem Zeitpunkt gewohnt, so dass er die Bedeutung des Siegels hinterfragt. Der Datenschutz-Auditor wartet nach Anklicken des Gütesiegels in einem pdf-Dokument sogleich mit ganz erheblichen Einschränkungen auf: „Datenschutzrechtliche Kurzbewertung des Umgangs mit personenbezogenen Daten zu Provisionsabrechnungszwecken im Rahmen des Affiliate-Modells auf www.banadoo.de“. … Eine darüber hinausgehende Prüfung weiterer im Zusammenhang mit dem Web-Portal stehender datenschutzrechtlicher Fragestellungen wurde nicht vorgenommen (wie insbesondere zum Impressum, zu Informationspflichten, zu Providerpflichten, zur Blog-Funktion, zu Favoriten bzw. zur Lightbox-Funktion-, zur Anbieterbewertung, zum Tracking, zur Speicherung von Log-Files und zu Aspekten der Datensicherheit bzw. zu technisch-organisatorischen Maßnahmen i.S. des § 9 BDSG mit Anlage.

Klauseln wie „Mit der Anmeldung zum Newsletter werden Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse des Users für eigene Werbezwecke genutzt.“ liegen dem Besucher gleichermaßen backsteinschwer im Magen: Genau diese Art von Datenschutzerklärung fand eine namhafte Verbraucherzentrale bereits vor nicht allzu langer Zeit bei einem gleichfalls namhaften sozialen Netzwerk abmahnwürdig.

Die Kurve haben die Betreiber von Banadoo.de, welche die eigenen Kosten nicht „ganz so offen“ zu präsentieren vermögen, in unseren Augen allerdings in letzter Sekunde bekommen, indem sie ganz vehement in ihrem Blog vor Abofallen warnen. It takes one to know one?

Soweit Sie eine Kostenforderung der Betreiber des Portals banadoo.de abwehren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail (Link: Kontakt).

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
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