BGH: Amazon-Händler haftet für falsche Angaben des Plattformbetreibers

veröffentlicht am 10. August 2016

BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 110/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG

Der BGH hat entschieden, dass ein Händler, welcher auf der Handelsplattform Amazon tätig ist, auch für Angaben haftet, welche nur der Plattformbetreiber einstellen oder verändern kann. Vorliegend hatte Amazon für eine Armbanduhr eine Herstellerpreisempfehlung in das Angebot, welchem mehrere Händler beigetreten waren, eingefügt. Diese Angabe war zum Zeitpunkt des Einstellens nicht mehr aktuell und deshalb irreführend, da sie für Verbraucher eine wesentliche Orientierungshilfe darstelle. Der auf Amazon tätige Händler hafte als Täter, da er in dem Bewusstsein Angebote auf der Handelsplattform veröffentlicht habe, dass er die inhaltliche Gestaltung des Angebots nicht vollständig beherrschen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).


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