BGH: Fahrtkosten eines Journalisten fallen nicht unter die angemessene Vergütung gemäß § 32 UrhG

veröffentlicht am 30. November 2015

BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 39/14
§ 32 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass ein Journalist, der Beiträge für eine Tageszeitung schreibt und aus diesem Grund zu Recherchezwecken unterwegs ist, keine Erstattung seiner Fahrtkosten gemäß § 32 UrhG als „angemessene Vergütung“ verlangen kann. § 32 UrhG beziehe sich lediglich auf die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung, so dass Fahrtkosten nicht erfasst seien. Für eine – grundsätzlich mögliche – Kostenerstattung wegen erteilten Aufträgen sei der Vortrag zu den einzelnen Fahrten nicht konkret genug gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

I