BGH: Welches Gericht ist zuständig bei Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen? / Vorlage an den EuGH

veröffentlicht am 13. November 2009

BGH, Beschluss vom 10.11.2009, Az. VI ZR 217/08
Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage zu befassen, welches Gericht für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern zuständig ist, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind (Internationaler Gerichtsstand). Der Kläger war im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und im  Januar 2008 auf Bewährung entlassen worden. Er verlangte von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. In diesem Zusammenhang hat der BGH zu prüfen, ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß dem Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet oder dieser Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist. Der Senat hat beide Rechtsfragen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

I