LG Hamburg: Die Abbildung einer stilisierten Hose auf dem sog. Hangtag (Anhänger) einer Jeans kann markenrechtlichen Schutz genießen

veröffentlicht am 28. September 2015

LG Hamburg, Urteil vom 30.06.2015, Az. 416 HK O 186/14
Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV; § 14 Abs. 4 Nr. 1 MarkenG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Abbildung einer skizzierten Hose auf dem Anhänger (Hangtag) einer Jeans durch die Beklagte Markenrechte der Klägerin verletzt, welche dieses bzw. ein sehr ähnliches Zeichen als Bildmarke geschützt hatte. Es handele sich nicht nur um eine beschreibende Verwendung der Skizze (gezeichnete Hose mit Gesäßtaschen mit Ziernaht (sog. „Stitching“)), sondern es liege eine markenmäßige Benutzung vor. Die Bildmarke der Klägerin diene als Herkunftshinweis und es bestehe Verwechslungsgefahr. Ein Verbraucher, dem die Marke bekannt sei, könne dem Irrtum erliegen, dass die so gekennzeichneten Hosen von der Klägerin hergestellt worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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