BMJ: Bundestag beschließt Gesetz gegen Cold Calling

veröffentlicht am 27. März 2009

Der deutsche Bundestag hat am gestrigen Tage ein neues Gesetz beschlossen, welches Verbraucher zukünftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen soll; das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ (Gesetzesentwurf). Darin werden unter anderem neue Widerrufsrechte geschaffen, so dass es Verbrauchern möglich sein wird, sich ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb eines Monats von telefonisch abgeschlossenen Verträgen zu lösen. Bei Anbieterwechseln von Telefon, Gas oder Strom war es bisher Usus, dass der neue Anbieter den alten Vertrag kündigte und der Kunde möglicherweise zu spät merkte, dass der neue Vertrag ihm keine Vorteile beschert. Dann musste der neue Vertrag aufwendig gekündigt und wiederum ein neuer Vertrag mit dem alten Anbieter oder einem Dritten geschlossen werden. Künftig soll der Verbraucher seinen gegenwärtigen Vertrag nur selbst schriftlich kündigen können, was ihn vor Überrumpelungen schützen soll. Für unseriöse Firmen, die die Vorschriften unerlaubter Telefonwerbung nicht beachten, sieht das neue Gesetz außerdem empfindliche Bußgelder vor; ebenso für Firmen, die ihre Rufnummer unterdrücken. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

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