DPMA: Eine Karikatur von Adolf Hitler kann nicht als Marke eingetragen werden

veröffentlicht am 11. September 2009

Die fragwürdigen Versuche, Adolf (Hitler) für die eigene Sache einzuspannen, zeigen erstaunliche Züge, wie wir unlängst berichteten (Link: AIDS). In die gleiche Kategorie fällt folgende Markensache aus dem Jahr 2007: So hat das Deutsche Patent- und Markenamt die insgesamt vier Versuche der enter.tv GmbH und der Tipp24 Entertainment GmbH, die Wort-/Bildmarke „ADOLF“ (DE 307790568)

Adolf

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eintragen zu lassen, zurückgewiesen und zu diesem Vorgang erklärt, dass es sich um eine „karikaturenhafte Portraitdarstellung von Adolf Hitler, die in den Vornamen Adolf eingebunden ist“ handele, was zu einer Schutzunfähigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG (Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten) führe (JavaScript-Link: markenblog).

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