Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Wortmarke des Komikers Mario Barth „Nicht quatschen, machen“ wegen Vorliegens absoluter Schutzhindernisse (vgl. §§ 50, 8 Abs. 2 MarkenG) für nichtig erklärt und gelöscht (hier). Bereits das LG Düsseldorf hatte Bedenken an dem Bestand der Marke geäußert, da es sich um eine allgemeine Lebensweisheit handele (hier), und dementsprechend Auskunftsansprüche und einen Schadensersatzfeststellungsanspruch Barths abgelehnt.
Auch gegen die weitere Marke Barths „Nichts reimt sich auf Uschi“ ist ein Löschungsantrag wegen Bestehens absoluter Schutzhindernisse gestellt (hier).
Auf den Vorgang hingewiesen hatte der MarkenBlog (hier).