EBAY: Negative Bewertungen können auf Grund nachlässiger Formulierung entfernt werden

veröffentlicht am 23. Juni 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Bewertungssystem von eBay lässt nicht jede Bewertung zu. Negative Bewertungen etwa, die eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen („Liefert nicht!“ – obwohl Empfangsquittung vorliegt) können entfernt werden. eBay selbst weist in einer Übersicht darauf hin, welche Art von Bewertung von den Hütern der Internethandelsplattform entfernt wird und hieran sollte man sich halten (JavaScript-Link: eBay). Axel Gronen hatte in einer Übersicht von Bewertungs-No-go’s darauf hingewiesen, dass die Ankündigung einer Strafanzeige in einer Bewertung zu einer Löschung derselben führen könne (JavaScript-Link: Gronen).

Diese Auffassung teilen wir zwar nicht, da die Androhung einer Strafanzeige nicht auf von „eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen“ hinweist, sondern solche Nachforschungen (Ermittlungsverfahren) überhaupt erst initiiert. Gleichwohl sollte man die Formulierung einer negativen Bewertung, soweit überhaupt erforderlich, sorgfältig überdenken. Und insoweit helfen die Gronen’schen Anregungen in jedem Fall.

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