EuGH: adidas wehrt sich zu Recht gegen Gemeinschaftsmarke, die aus zwei Parallelstreifen für Sportschuhe besteht

veröffentlicht am 2. März 2016

EuGH, Beschluss vom 17.02.2016, Az. C-396/15
Art. 65 EU-RL 207/2009

Der EuGH hat entschieden, dass der Sportartikelhersteller adidas AG ein Widerspruchsrecht gegenüber der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke durch die Shoe Branding Europe BVBA hat, welche Parallelstreifen auf Sportschuhen zum Gegenstand hat. Unterschiede hinsichtlich der Anzahl und der Länge der Streifen genügten nicht, um die Ähnlichkeiten der streitigen Marken in Frage zu stellen. Zur Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH vom 24.02.2016 hier. Zum Volltext der Entscheidung in englischer Sprache hier.

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