EuGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. C-304/08
§ 4 Nr. 6 UWG; Art. 5 Abs. 2 EU-RL 2005/29
Der EuGH hat entschieden, dass das in § 4 Nr. 6 UWG formulierte generelle Verbot der Koppelung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu streng ist und gegen europäisches Recht verstößt, soweit die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt werden.