Suchen im Titel   Suchen im Titel und Text
(Hilfe zur Eingabe von Suchanfragen)

Allgemeines

 Tipps & Erste Hilfe

 Wir überprüfen Ihren Shop!

 Wir sind bundesweit tätig! *

FAQ Abmahnung Filesharing

 Wer mahnt ab?

 Was ist zu tun?

 Warum Sie uns mandatieren?

     01. Erfahrung
     02. Flexibilität
     03. Fachanwalt

FAQ Abmahnung Onlinehandel

 FAQ Abmahnung

 FAQ Abmahnungsmissbrauch

 FAQ Kostenrisiko bei Abmahnung

 FAQ Geht es auch ohne Anwalt?

Special: Was ist ein Fachanwalt?

 Allgemein

 FA für Gewerbl. Rechtsschutz

 FA für IT-Recht

FAQ Klage / einstw. Verfügung

 Unterlassungsklage

 Einstweilige Verfügung

 Zuständigkeit des Gerichts

FAQ nach Rechtsgebieten

 AGB-Recht

 Designrecht


 Domainrecht

 Informationspflichten


 Jugendschutzrecht


 Markenrecht

 Urheberrecht

 Verpackungsverordnung

 Wettbewerbsrecht


FAQ Handelsplattformen

 Amazon®-Recht

 eBay®-Recht

FAQ Werbung im Internet

 Merchant & Affiliate

 Newsletter & E-Mails

 Google®

 Schutz vor unerbetener Werbung


RSS-Feed V0.92 abonnieren
RSS-Feed V2.0 abonnieren



Filesharing: Sollte man einen berühmten Rechtsanwalt mandatieren, um höhere Erfolgsaussichten zu haben?

Rechtsanwalt Dr. Ole DammJoel Tenenbaum - nicht verwandt oder verschwägert mit Royal Tenenbaum, obwohl nun wahrscheinlich gleichermaßen dem Herzinfarkt nahe (JavaScript-Link: Royal) - ist als Filesharer bereits heute in die Geschichte eingegangen. Für den Upload von 30 Musiktiteln über das P2P-Netzwerk Kazaa soll er qua Verdikt 675.000 US-Dollar zahlen. Das ist jetzt eine ganze Menge Geld. Wenig geholfen hat ihm die pro bono-Hilfe des Harvard University Jura-Professors und Gründers des Berkman Centers for Internet & Society, Charles Nesson nebst studentischem Team. Die vorsitzende Richterin Gertner fand die Arbeitsweise des Meisters des Rechts mehr oder weniger unbefriedigend: “Defense counsel repeatedly missed deadlines, ignored rules, engaged in litigation over conduct that was plainly illegal (namely, the right to tape counsel and the Court without consent), and even went so far as to post the illegal recordings on the web. ... Indeed, defendant’s papers, submitted little more than a week before trial was to begin, can only be described as perfunctory.” (JavaScript-Links: Copyrights & Campaigns; heise).

Chaotisch, nicht fristgerecht und oberflächlich: Das verunsichert den Mandanten in Hinblick auf die Anwaltswahl schon ein bisserl. Abgesehen davon, dass die rüde Kritikerin Tenenbaum und Nesson dem Vernehmen nach selbst zusammenbrachte, so dass man sich fragt, was zwischenzeitlich wirklich passiert ist, ergibt sich natürlich für Joel die Frage: Hätte ich mir lieber einen engagierten Rechtsanwalt aus einer kleineren Kanzlei genommen, der sich besser auf meinen Fall konzentrieren kann? Oder hätte es sogar Mutti besser für mich gerichtet, zumal die eine erfahrene Copyright-Anwältin (sic!) ist? Hier wie dort gilt: Bigger is not (necessarily) better.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • LinkaGoGo
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • Oneview
  • YahooMyWeb
  • blogmarks
  • Facebook
  • Netscape
  • Technorati

Schlagworte: , , , , , ,

Kommentieren ist momentan nicht möglich.


IMPRESSUMURHEBERRECHTEDATENSCHUTZERKLÄRUNG