GOOGLE: Google stellt Formular für Entfernung unliebsamer Google-Einträge online

veröffentlicht am 2. Juni 2014

Rechtsanwalt Dr. Ole DammGoogle hat auf ein aktuelles Urteil des EuGH (hier) als „erste Maßnahme“ mit einem Online-Formular für Löschungsanträge (s. unten) reagiert, nach dem betroffenen Nutzern das Recht eingeräumt wird, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, „die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.“ (Zitat Google).

Wer indes glaubt, jeder Eintrag könne gelöscht werden, irrt. Google weist darauf hin, dass „bei der Umsetzung dieser Entscheidung … jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“ wird. Neben dem ausgefüllten Online-Formular ist auch ein Identitätsnachweis erforderlich, der zum Ausschluss eines Identitätsdiebstahls dienen soll. Zitat: „Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei. Falls Sie im Auftrag einer anderen Person handeln, fügen Sie bitte die Kopie eines entsprechenden Dokuments dieser Person sowie eine Bevollmächtigung bei. Dabei muss es sich nicht unbedingt um ein offizielles staatliches Dokument handeln. Sie können Angaben (wie z.B. Zahlen) in diesem Dokument schwärzen, soweit die übrigen Informationen eine Identifizierung Ihrer Person ermöglichen. Wir verwenden diese Informationen ausschließlich zur Authentifizierung Ihres Antrags und werden dieses Dokument innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags löschen, sofern gesetzlich nichts Anderweitiges geregelt ist.

Das Formular finden Sie (Stand: 02.06.2014) hier.

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