Grenzüberschreitende Einkäufe in der EU sollen erleichtert werden / EU-RL über Verbraucherverträge

veröffentlicht am 9. März 2009

Die EU-Kommission hat verkündet, dass bereits 150 Mio. Verbraucher im Internet Einkäufe tätigen, jedoch nur 20 Prozent dieser Verbraucher auch im Ausland einkaufen (JavaScript-Link: (JavaScript-Link: EU-Kommission). Gestützt werden die Aussagen auf die neue Studie der Europäischen Gemeinschaft „Report on cross-border e-commerce in the EU February 2009“ (JavaScript-Link: EU-Studie). Die Zusammenfassung der Studie (Executive Summary) lässt erkennen, dass mehr EU-Verbraucher im Internet einkaufen würden (über 30 Prozent), wobei allerdings der Anteil der Einkäufe in ausländischen Onlineshops / Handelsplattformen nur auf 7 Prozent gestiegen sei. Besonders progressiv zeigten sich die Verbraucher in Skandinavien. Ein Drittel der EU-Bürger deuteten an, dass sie Waren und Dienstleistungen auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat online kaufen würden, weil das Angebot dort billiger und besser sei. Zu den Hindernissen des grenzüberschreitenden Onlineeinkaufs werden Sprache, demographische Einflüsse, individuelle Vorlieben, technische Spezifikationen/Standards, Zugang zum Internet oder die Effizienz der Zahlungssysteme genannt. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Interneteinkaufs ist am 08.10.2008 der Entwurf einer EU-Richtlinie über Verbraucherverträge vorgestellt (Referenz: IP/08/1474) worden, welche EU-weit Verbraucherrechte harmonisieren soll. In der Einleitung zu der Richtlinie heißt es:

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für EU-weit gültige Käuferrechte vorgelegt, die den Verbrauchern den Einkauf im Internet und im Einzelhandel erleichtern soll. Gemäß den vorgeschlagenen Bestimmungen haben die Verbraucher Anspruch auf eindeutige Informationen über Preis, Zusatzkosten und Gebühren, bevor sie einen Vertrag abschließen, und zwar ganz gleich, wo in der EU sie den Einkauf tätigen. Der Schutz der Verbraucher bei Lieferverzug oder Nichtlieferung wird gestärkt. Der Vorschlag verleiht den Verbrauchern EU-weit umfassende Rechte in Bezug auf Widerrufsfristen, Rückgaberecht, Erstattungsansprüche, Nachbesserung, Garantieleistungen sowie missbräuchliche Vertragsklauseln. Die vorgeschlagene Verbraucherrechtsrichtlinie vereinfacht vier bestehende EU-Richtlinien und fasst sie in einem Regelwerk zusammen. Im Zuge einer umfassenden Reform bestehender europäischer Verbraucherrechte sowohl für Einkäufe im Internet als auch im Geschäft wird der elektronische Handel neu geregelt. Dies soll das Verbrauchervertrauen stärken und Beschränkungen abbauen, durch die der Handelsverkehr innerhalb der Landesgrenzen gehalten wird und den Verbrauchern eine größere Auswahl und alternative Angebote vorenthalten bleiben. Standardvorschriften für Klauseln in Verbraucherverträgen werden die Kosten für die Einhaltung der Rechtsvorschriften deutlich reduzieren, und zwar im EU-weiten Handel um bis zu 97 %. Die vorgeschlagene Richtlinie verbessert den bestehenden Verbraucherschutz in wesentlichen Bereichen, in denen es in den letzten Jahren zahlreiche Beschwerden gab, wie bei aggressiven Verkaufsmethoden. Die Rechtsvorschriften werden der technischen Entwicklung und neuen Absatzwegen angepasst, z. B. dem m-commerce und Internetauktionen. Der neue Vorschlag sieht ausdrücklich vor, dass die Verbraucher beim Kauf eindeutig über ihre Verbraucherrechte informiert werden müssen.“ (JavaScript-Link: Richtlinie über Verbraucherverträge).

I