LG Berlin, Urteil vom 06.07.2016, Az. 15 O 314/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Das LG Berlin hat entschieden, dass die automatische Tarifumstellung eines Telekommunikationsanbieters (hier: Tele Columbus) ohne vorherige Einwilligung des Vertragspartners (Verbrauchers) wettbewerbswidrig ist und das Unternehmen dazu verpflichtet, Kunden entsprechend über das Fehlverhalten und Reaktionsmöglichkeiten (des Kunden) schriftlich zu informieren. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Berlin – Automatische Tariferhöhung ohne Einwilligung des Verbrauchers).
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