LG Bielefeld: Beim Onlinehandel mit Haushaltslampen sind Kennzeichnungspflichten zu beachten

veröffentlicht am 23. Oktober 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Az. 16 O 112/09
§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 EnVKV

Das LG Bielefeld hat in einem aktuellen Beschluss darauf hingewiesen, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn Haushaltslampen nicht gemäß der Energiekennzeichnungs- verordnung korrekt gekennzeichnet sind. Dazu gehört u.a. die Angabe des Energieverbrauchs und der Lebensdauer, sofern nicht eine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt. Die Kennzeichnungspflicht für Haushaltslampen ist allerdings nicht neu und gilt auch nicht nur für den Onlinehandel. Allerdings scheinen die Regelungen in diesem Bereich noch nicht allen Shopbetreibern bekannt zu sein, da häufig Fehler in der Auszeichnung kennzeichnungspflichtiger Geräte abgemahnt werden. Das LG Bielefeld setzte einen Streitwert in Höhe von 15.000 EUR fest, so dass Verstöße in diesem Bereich empfindliche Kosten auslösen können.

Auf den Beschluss hingewiesen hat RA Max Keller.

Benötigen Sie als Onlinehändler Hilfe, um die komplexen Anforderungen der EnVKV an die Kennzeichnungspflichten von Lampen und anderen Geräten („Weißer Ware“) erfüllen zu können, beraten wir Sie gern.

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