LG Bochum: Urheberrechtsverletzung bei Nutzung kostenfreier Software

veröffentlicht am 10. Juni 2016

LG Bochum, Urteil vom 03.03.2016, Az. I-8 O 294/15
§ 242 BGB; § 97 UrhG, § 97a UrhG

Das LG Bochum hat entschieden, dass auch bei der Nutzung kostenfreier Software Schadensersatzansprüche des Urhebers entstehen können, wenn die kostenlose Nutzung nur bei Einhaltung bestimmter Bedingungen erlaubt wird, gegen welche verstoßen wurde. Vorliegend war die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der freien Software (Open Source Software) gestattet, soweit bei der Weitergabe die Lizenzpflichten der Berechtigten erfüllt, insbesondere auf sie hingewiesen, ihr Lizenztext beigefügt und der Quellcode zugänglich gemacht wurde. Daran hatte die Beklagte sich nicht gehalten, so dass sie sowohl zur Auskunft als auch zur Erstattung von Abmahnkosten und Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet ist. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Bochum – Kostenfreie Software).


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