Suchen im Titel   Suchen im Titel und Text
(Hilfe zur Eingabe von Suchanfragen)

Allgemeines

 Tipps & Erste Hilfe

 Wir überprüfen Ihren Shop!

 Wir sind bundesweit tätig! *

FAQ Abmahnung Filesharing

 Wer mahnt ab?

 Was ist zu tun?

 Warum Sie uns mandatieren?

     01. Erfahrung
     02. Flexibilität
     03. Fachanwalt

FAQ Abmahnung Onlinehandel

 FAQ Abmahnung

 FAQ Abmahnungsmissbrauch

 FAQ Kostenrisiko bei Abmahnung

 FAQ Geht es auch ohne Anwalt?

Special: Was ist ein Fachanwalt?

 Allgemein

 FA für Gewerbl. Rechtsschutz

 FA für IT-Recht

FAQ Klage / einstw. Verfügung

 Unterlassungsklage

 Einstweilige Verfügung

 Zuständigkeit des Gerichts

FAQ nach Rechtsgebieten

 AGB-Recht

 Designrecht


 Domainrecht

 Informationspflichten


 Jugendschutzrecht


 Markenrecht

 Urheberrecht

 Verpackungsverordnung

 Wettbewerbsrecht


FAQ Handelsplattformen

 Amazon®-Recht

 eBay®-Recht

FAQ Werbung im Internet

 Merchant & Affiliate

 Newsletter & E-Mails

 Google®

 Schutz vor unerbetener Werbung


RSS-Feed V0.92 abonnieren
RSS-Feed V2.0 abonnieren



LG Düsseldorf: Gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln müssen wissenschaftlich beweisbar sein

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2009, Az. 12 O 328/09
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bestimmte nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel dem wissenschaftlichen Beweis zugänglich sein müssen, anderenfalls eine Irreführung vorliege. Der Wettbewerber, der eine solche Irreführung mittels einstweiliger Verfügung unterbinden wolle, habe dagegen lediglich glaubhaft zu machen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe im geschäftlichen Verkehr getätigt worden sei. Eine solche Glaubhaftmachung sei durch Vorlage von Ausdrucken der Internetseiten des Antragsgegners anzunehmen, aus denen die Verwendung der Aussagen hervorgehe. Zugleich hat das Landgericht untermauert, dass der Begriff der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel im Sinne von Art. 13 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung) weit zu fassen sei. Auch Aussagen wie „Erhöht die Ausdauer und Leistung” und „verkürzt die Regenerationszeit” fielen demnach unter den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe.

Für die Auseinadersetzung gesorgt hatten folgende Werbebotschaften:

1. Werbung für das Mittel „Lentinulin®”:

Die ernährungsphysiologische Wirkung von Lentinulin zeigt sich in einer Kräftigung und Stärkung der natürlichen körpereigenen Abwehrkräfte. Dieser physiologische Effekt ist auch bei vorzeitigen Alterungserscheinungen von Bedeutung.”

Bereits im alten China wurde Lentinulin wegen seiner kräftigenden und belebenden Wirkung als gesundheitsförderndes Elexir geschätzt.”

2. Werbung für das Mittel „Grifolanin®”:

Die Inhaltsstoffe des Speisepilzes Maitake fördern auf natürliche Weise das körpereigene Immunsystem und stärken damit die Abwehrkräfte. Grifolanin leistet damit einen wichtigen ernährungsphysiologischen Beitrag als wertvolle und natürliche Ergänzung bei vielen therapeutischen Maßnahmen.”

3. Werbung für das Mittel „Ganodermin®”:

Der Glänzende Lackporling fördert Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit und stärkt damit auf ernährungsspezifische Weise den gesamten Organismus“.

4. Werbung für das Mittel „Cordicipin®”:

Der Chinesische Raupenpilz erhöht die Ausdauer und Leistung und verkürzt die Regenerationsphase nach sportlichen Belastungen.

5. Werbung für das Mittel „Agarikin®”:

Agarikin kräftigt und stärkt auf natürliche Weise die körpereigene Abwehr.”

6. Werbung für das Mittel ShiiLing® - Pilz-Tee”:

Der ShiiLing® Power-Pilztee hat eine kräftigende und entschlackende Wirkung.”

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • LinkaGoGo
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • Oneview
  • YahooMyWeb
  • blogmarks
  • Facebook
  • Netscape
  • Technorati

Schlagworte: , , , , , , , , , ,

Kommentieren ist momentan nicht möglich.


IMPRESSUMURHEBERRECHTE