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LG Köln: Zur Glaubwürdigkeit “emotional vorbelasteter” Zeugen

LG Köln, Urteil vom 04.11.2009, Az. 28 O 876/08
§ 286 ZPO

Das LG Köln glaubte zwei Zeugen nicht. Hierzu führte es aus: “Dass die Zeugen emotional und wegen ihrer Rechtsauffassungen vorbelastet waren, wurde bei beiden Zeugen dadurch deutlich, dass sie immer wieder zielgerichtet das unberechtigte Vorgehen des Klägers und sein Verhalten während ihrer Befragung durch die Kammer monierten, ohne dass die Kammer hiernach konkret gefragt hätte. Beide Zeugen sprachen immer wieder mitten in ihren Aussagen plötzlich und unverhofft den Kläger direkt darauf an, “warum er dies täte”. In ihren Aussagen sprachen sie auch z. B. von “Frechheit” und “ich sitze hier als Angeklagter”. Dabei wurde ihre Sprache lauter und emotionaler und ihre Aussage immer erregter. Diese Auffälligkeiten in der Sprachwahl und dem Aussageverhalten der Zeugen verdeutlichte sich für die Kammer nochmals in der Körperhaltung der Zeugen. Sie hielten die Arme während ihrer Aussagen vor der Brust gekreuzt, wobei der Zeuge T2 diese Körperhaltung seine gesamte knapp einstündige Aussage lang einnahm.” Was wir davon halten?

Sofern man beabsichtigt, Zeugen auftreten zu lassen, bedarf es der sorgfältigen Instruktion. So sollten Zeugen:

1) nur antworten, wonach sie gefragt werden;

2) bei der Aussage kontinuierlich flüstern;

3) vor der Verhandlung einem Fläschchen Galama zusagen;

4) in Anwesenheit des Gerichts nicht grob ausfällig werden;

5) bei längeren Aussagen in den “Auftritt” ostentativ Lockerungsübungen einpflegen und

5) die Arme vor der Aussage abschrauben, denn die hierzu bestehende

Variante a) - Hände in den Tasche zu belassen - könnte Respektlosigkeit signalisieren;
Variante b) - Arme auf dem Rücken zu verschränken - könnte den unerwünschten Lehrer Lämpel ergeben;
Variante c) - Arme zwischen die Oberschenkel zu stecken - könnte den nervösen Lügenbold entlarven;
Variante d) - Arme rechts und links vom Stuhl zu Boden hängen lassen - könnte eine akute debile Phase signalisieren, was der Glaubwürdigkeit gleichermaßen abträglich wäre.

Alternativ zum Abschrauben der Arme bietet sich für Zeugen an, während der Aussage die Arme deutlich über den Kopf zu halten, um dem Gericht umfängliche Kooperationsbereitschaft zu signalisieren.

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