LG Leipzig: Wer mit „35 % auf alle Möbel, auch auf Werbeware und Mitnahmemöbel“ wirbt, muss auch alle Möbel rabattieren

veröffentlicht am 4. August 2014

LG Leipzig, Teilanerkenntnis-Urteil vom 08.07.2014, Az. 05 O 89/14
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Möbelhaus, welches im Radio mit dem Hinweis wirbt „Jetzt 35 % auf Möbel… auch auf Werbeware und Mitnahmemöbel kassieren“ auch das gesamte Möbelsortiment preisreduziert anbieten muss oder anderenfalls bereits in der Radiowerbung auf etwaige Einschränkungen, auch zeitliche Befristungen, hinweisen muss.

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