LG München I: Abofallen-Anwältin Katja Günther darf von der Stadtsparkasse München vor die Tür gesetzt werden

veröffentlicht am 14. Mai 2009

LG München I, Urteil vom 12.05.2009, Az. 28 O 398/09

Das LG München I hat laut einer aktuellen Pressemitteilung der Stadtsparkasse München die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen. Zitat der Stadtsparkasse: „Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen“, so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Verschiedene Medien hätten bereits vom Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin berichtet, die bei der Stadtsparkasse München ein so genanntes Anderkonto, also ein Konto für Ansprüche Dritter, geführt habe. Günther habe mit Mahnungen Geldbeträge für verschiedene Anbieter von angeblich im Internet zustande gekommenen Verträgen für „Nutzlos-Inhalte“ im Web eingetrieben.

Für die Stadtsparkasse München sei das Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin bei der Kontoeröffnung in keiner Weise ersichtlich gewesen. Nach Hinweisen von Betroffenen und Geprellten habe die Stadtsparkasse die Konten sofort gekündigt, um den Missbrauch der Konten zur Schädigung weiterer Internetnutzer zu verhindern. Gegen die Kontokündigung habe die Anwältin zwar zwei gerichtliche Verfügungen erwirkt, durch welche die Stadtsparkasse München gezwungen worden sei, die Konten mehrere Monate aufrecht zu erhalten. Diese Verfügungen seien nunmehr jedoch aufgehoben und die Klage der Anwältin abgewiesen worden.

I