LG Paderborn: Nicht jede unwirksame AGB-Klausel stellt einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß dar

veröffentlicht am 28. Mai 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Paderborn, Beschluss vom 22.07.2010, Az. 6 O 43/10
§§ 307 ff. BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

Das LG Paderborn hat entschieden, dass unwirksame Klauseln nicht notwendigerweise einen Wettbewerbsverstoß darstellen, hier eine (unwirksame) Salvatorische Klausel oder die (unwirksame) Vertragsbedingung der pauschalen schriftlichen Bestätigung von Nebenabreden. Zitat: „[Es] sprechen schon systematische Gesichtspunkte gegen eine richterliche AGB-Inhaltskontrolle im Wettbewerbsprozess. Das Verbandsklagerecht aus § 1 UKlaG wäre funktionslos, wenn die gemäß § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen auf der Grundlage ihrer inhaltlich korrespondierenden Klagebefugnis aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 – 4 UWG immer auch aus § 4 Nr. 11 UWG gegen die Verwendung unwirksamer AGB vorgehen könnten. Auch deshalb schließt sich die Kammer der Rechtsprechung an, wonach es für den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG nicht ausreicht, dass die beanstandete AGB-Bestimmung ausdrücklich oder erkennbar auch Verbraucher schützt; vielmehr kommt es auf deren Schutz von am Markt agierenden Personen an. Nur dann kommt ihr eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu Gunsten der Marktteilnehmer zu, wie sie der Rechtsbruchtatbestand voraussetzt (vgl. OLG Köln NJW 2007, 724; OLG Hamburg NJW 2007, 2264). Letzteres ist dann der Fall, wenn die beanstandete AGB-Klausel z.B. die sich aus §§ 355, 312 c BGB i.V.m. der BGB-InfoV ergebenden Belehrungspflichten hinsichtlich des Widerrufs- und Rückgaberechts betrifft, sich also unmittelbar mit der Vertragsanbahnung befasst, und ist demgegenüber nicht der Fall, wenn die beanstandete Klausel die Abwicklung des Vertrages regeln soll.“ Was wir davon halten? Das OLG Hamm, welches die Berufungsverfahren gegen Entscheidungen des LG Paderborn zu behandeln hat, sah das schon 2008 anders (vgl. Urteil vom 26.02.2008, Az. 4 U 172/07), im Übrigen auch das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 04.07.2008, Az. 6 W 54/08). Irgendjemand hat vor einigen Jahren auch die europäische UGP-Richtlinie ratifiziert. Zum Volltext der Entscheidung.

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