OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 231/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Forderung überhöhter Abschläge eines Stromversorgers sowie die Verrechnung von Kundenguthaben mit Abschlagszahlungen statt Auszahlung – entgegen der Regelungen der eigenen AGB – die Kunden irreführe und übervorteile und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstelle. Zum Volltext der Entscheidung hier.