OLG Frankfurt a.M.: Ein wissenschaftlicher Vergleich ist keine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts

veröffentlicht am 29. Juni 2017

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.05.2017, Az. 6 U 76/16
§ 2 Nr. 1 UWG, § 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein wissenschaftlicher Vergleich zweier Produkte in einer Fachzeitschrift, welcher zu Lasten eines dieser Produkte ausfällt, nicht als geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts zu qualifizieren ist. In der Regel fehle es bei einer solchen Publikation an dem Absatzförderungszusammenhang zu Gunsten eines Dritten. Anders sei ein Fall zu beurteilen, wenn die Darstellung der Produkte so objektiv falsch und unvertretbar sei, so dass von einer wissenschaftlichen Darstellung nicht die Rede sein könne. Eine solche bewusste Einflussnahme sei im vorliegenden Fall nicht festzustellen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Vergleich als geschäftliche Handlung).


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