OLG Hamburg, Beschluss vom 30.10.2014, Az. 5 W 118/13
§ 3 ZPO
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass für den urheberrechtswidrigen Vertrieb einer Bootleg-DVD (= nicht offiziell veröffentlichter bzw. nicht von den Inhabern der Leistungsschutzrechte autorisierter DVD-Bildtonträger, hier mit 14 Titeln der Gruppe Genesis) ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro angemessen ist. Der Vertrieb illegal aufgenommener und hergestellter Tonträger beeinträchtige die wirtschaftlichen Interessen insbesondere bekannter Musikgruppen erheblich. Dagegen stehe der geringe Wert der angebotenen DVD und die Tatsache, dass es sich um einen Einzelfall handele, zurück. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamburg – Streitwert Bootleg).
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