OLG Hamburg: Die wirklichkeitsgetreue Abbildung von Marken auf Spielzeugmodellen ist kein Herkunftshinweis

veröffentlicht am 13. Juni 2018

OLG Hamburg, Urteil vom 01.03.2018, Az. 3 U 214/16
Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b EGV 40/94; Art. 9 Abs. 2 Buchst. b EUV 2015/2424, Art. 9 Abs. 2 Buchst. c EUV 2015/2424, EGV 207/2009

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Abbildung einer real existierenden und für reale Fahrzeuge benutzten Marke auf einem detailgetreuen Spielzeugmodell des Fahrzeugs keine Herkunftshinweisvorstellungen des Verkehrs auslöst. Von einer markenmäßigen Benutzung sei dann nicht auszugehen. Dies gelte erst recht, wenn auf den Modellen von Spielzeugbaggern nicht ein wirklich existierendes Zeichen nachgebildet werde, sondern lediglich ein Zeichen, welches einem existierenden ähnlich sei oder die Vorstellung hervorrufe, dass es als Zeichen eines real existierenden Unternehmens auch auf realen Fahrzeugen, hier Baufahrzeugen, Verwendung finden könnte. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamburg – Marken auf Modellen).


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