OLG Hamm: Das Anlegen einer neuen Artikeldetailseite bei Amazon für ein bereits vorhandenes Produkt ist irreführend

veröffentlicht am 5. September 2017

OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2017, Az. 4 U 80/16
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Anlegen einer neuen Artikeldetailseite bei Amazon (durch Vergabe einer neuen EAN) zu einem bereits identisch vorhandenen Produkt irreführend ist. Dies habe nämlich zur Folge, dass auf der neuen Detailseite nicht mehr alle Verkäufer und Preise zu diesem Produkt sichtbar seien, sondern allein das Angebot des Erstellers. Dies wertete das Gericht als eine Täuschung über ein wesentliches Merkmal der Ware. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamm – Artikeldetailseiten Amazon).


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