OLG Karlsruhe: Zur Beschlagnahme des PC zur Unterbindung von E-Mails, die eine Behörde belästigen

veröffentlicht am 26. September 2016

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.2016, Az. 11 W 79/16 und Az. 11 W 79/16 (Wx)
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 PolG, § 31 Abs. 5 PolG, § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolG

Die richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Beschlagnahme von Computern und Routern mit dem Ziel, die Versendung von E-Mails an die Polizei zu unterbinden, ist rechtswidrig, wenn mildere Mittel unberücksichtigt bleiben. Im vorliegenden Fall schlug der Senat vor, dass die betroffene Polizeidienststelle die wirren und ausfallenden E-Mails in ein Sonderpostfach verschieben und zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt bearbeiten solle, um die Bearbeitung dringlicher E-Mails nicht zu verzögern. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Karlsruhe – Beschlagnahme von PC, um Belästigung einer Behörde zu unterbinden).

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