OLG Köln: Die Werbung mit fiktiven Unternehmensstandorten ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 20. März 2017

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2016, Az. 6 U 119/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung einer Schädlingsbekämpfungsfirma für mehrere nicht existierende Niederlassungen in den Gelben Seiten bzw. auf der Webseite www.gelbeseiten.de wettbewerbswidrig ist. Die Angabe von fiktiven Standortadressen auf einem Internetportal stelle eine unwahre Angabe dar und sei daher lauterkeitsrechtlich unzulässig. Im vorliegenden Fall sprächen auch die Umstände dafür, dass die Beklagte die Einträge der fiktiven Adressen selbst verursacht habe und die Verantwortlichkeit dafür nicht bei einem Dritten oder dem Verlag Gelbe Seiten zu suchen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Köln – Werbung mit fiktivem Standort).


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