OLG München: Der Online-Videorecorder (vPVR) ist eine neue, selbständige Nutzungsart / Berichtet von Dr. Damm und Partner

veröffentlicht am 30. Dezember 2010

OLG München, Urteil vom 18.11.2010, Az. 29 U 3792/10 – unbekannt, ob rechtskräftig
§§ 20b; 32; 87 UrhG

Das OLG München hat entschieden, dass virtuelle Videorecorder eine neue Nutzungsart darstellen und eine Übertragung von Nutzungsrechten diese Nutzungsform explizit erfassen muss. In der Folge ergab sich für den konkreten Fall, dass der Fernsehsender keine entsprechende Rechte an die VG Media übertragen habe und diese somit nicht berechtigt gewesen sei, entsprechende Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben. Eine neue Nutzungsart liegt grundsätzlich vor, wenn sie bezogen auf die Werknutzung eine konkrete technische und wirtschaftliche Verwendungsform darstellt. Vorliegend argumentierte der Senat damit, dass sich Online-Videorecorder durch Onlinewerbung refinanzierten und hierin eine neue wirtschaftliche Verwendungsform liege.

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